Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
Navigationsgeräte für LKW II
333-2021-0232
Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung (31000000)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
Navigationsgeräten für LKW
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
verschiedene Dienststellen im Bundesgebiet
Mindestmenge: 0 Stück
geschätzte Menge: 1.189 Stück
Höchstmenge: 1.427 Stück
Laufzeit in Monaten:36
einmalige Verlängerung um 12 Monate
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines Angebotsmusters
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
05.07.2021
12:00
- Deutsch (DE)
07.09.2021
05.07.2021
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis
der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen
Mit dem Angebot ist der Vordruck"Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist derVordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattformunter http://www.evergabe-online.de.Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sindzu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11.
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor
Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungs-
verfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die
Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt,
Villemombler Straße 76,
53123 Bonn,
zu richten.
31.05.2021