Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=394780an folgende Anschrift:
Andere: Koordinierungsstelle der Bundesregierung
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von Kopiergeräten für das Druck- und Kopierzentrum
113 - 02307 - Dr 7
Fotokopiergeräte (30121200)
Lieferauftrag
Abschluss eines Vertrages zur Anmietung von :
- 1 Vollfarbhochleistungsdrucker ink. Freikopien (35.000 Farbdrucke und 5.000 SW Drucke) pro Monat
- 1 SW Hochleistungsdrucker inkl. 30.000 Freikopien (SW Drucke) pro Monat
- 1 Farbdrucker (Back-up System) inkl. Freikopien (20.000 Farbdrucke udn 1.000 SW Drucke) pro Monat
mit einer Laufzeit von vier Jahren mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr.
300.000,00
EUR Euro
Berlin (DE300, NUTS 3)
Bundeskanzleramt
Referat 113 - Druckerei
Willy-Brandt-Str. 1
10557 Berlin
Es ist beabsichtigt, einen Vertrag zur Anmietung von
- 1 Vollfarbhochleistungsdrucker ink. Freikopien (35.000 Farbdrucke und 5.000 SW Drucke) pro Monat
- 1 SW Hochleistungsdrucker inkl. 30.000 Freikopien (SW Drucke) pro Monat
- 1 Farbdrucker (Back-up System) inkl. Freikopien (20.000 Farbdrucke udn 1.000 SW Drucke) pro Monat
mit einer Laufzeit von vier Jahren mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr, einschließlich Serviceleistungen (gem. Vergabeunterlagen) abzuschließen.
Qualitätskriterium Name: Leistungspunkte Vollfarbdrucker (580 Pkt) und SW Hochleistungsdrucker (220 Pkt) sowie Qualitäts- und Umweltkonzept (200 Pkt) gem. Vergabeunterlagen Pkt 3.9 (Bewertungsvorgehen) / Gewichtung: 50
Preis Gewichtung: 50
300.000,00
EUR Euro
28.01.2022
27.01.2026
Es besteht die Option der Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr.
ja
Es besteht die Option der Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angaben zu Eintragungen in einem Berufs- oder Handelsregister sind in der Anlage 5 der Vergabeunterlagen „Angebotsvordruck“ vorzunehmen. Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe und ggf. zur Selbstreinigung gem. Anlage 7a der Vergabeunterlagen ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Zuschlagserteilung ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Anfrage an das Gewerbezentralregister (GZR) zu stellen. Soweit zutreffend, sind die Bietergemeinschaftserklärung und die Erklärung Nachunternehmen/Eignungsleihe (gem. Vergabeunterlagen) beizufügen. Ferner sind notwendige Dokumente und Erklärungen, für die die Vergabestelle keine Vordrucke in den Vergabeunterlagen vorgibt, vom Bewerber selbst zu erstellen.
Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in der Anlage "Bieterdarstellung" (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) zur Höhe der Betriebs-/ Berufshaftpfichtversicherung abzugeben.
Die Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind in der Anlage "Bieterdarstellung" (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Der Nachweis von drei Referenzen - die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind - ist anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
2016/S 067-116784
12.07.2021
12:00
- Deutsch (DE)
30.11.2021
12.07.2021
13:00
Bundeskanzleramt
Referat 113
Willy-Brandt-Str. 1
10557 Berlin
Die Öffnung der Angebote findet ausschließlich von autorisierten Personen des Aufraggebers bei elektronischer Angebotsabgabe über die Vergabeplattform des Bundes bzw. bei schriftlicher Angebotseinreichung unter Wahrung des Mehraugenprinzips statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Es sind zwingend die Druckmuster in der geforderten Weise - gem. Vergabeunterlage (Anhang A zu Anlage 2) - einzureichen.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesonder ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
28.05.2021