Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=394604Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG
Abschnitt II: Gegenstand
Cloudarchitektur- und -betriebsleistungen zum Aufbau und Sicherstellung der Cloud der Autobahn GmbH des Bundes
2021-10111
Datenspeicherung (72317000)
Dienstleistungen
Innerhalb des Anwendungsbetrieb für Fachanwendungen und fachbereichsspezifische
Anwendungen werden Cloudarchitektur- und -betriebsleistungen benötigt, um unsere Cloud-Reise
weiter fokussiert durchzuführen. Die Aufteilung erfolgt dabei in 3 Lose
- Los 1: Cloud-Architektur
- Los 2: Cloud Wartung und Betrieb
- Los 3: Cloud Security Architektur
Ja
alle Lose
Cloud-Architektur
Datenspeicherung (72317000)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Die Tätigkeiten für die Cloudarchitektur beziehen sich auf den Auf- und Ausbau von Cloud-Infrastruktur, Cloud-Plattform und Cloud Softwarelösungen in MS Azure. Hierbei muss eine enge Abstimmung mit allen relevanten Stakeholdern stattfinden. Die spezifischen Anforderungen sind in Tabelle 4 der Leistungsbeschreibung dargestellt und stellen die Kernaufgaben dar.
Laufzeit in Monaten:18
nein
nein
Cloud Wartung und Betrieb
Datenspeicherung (72317000)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Die Tätigkeiten für Cloudwartung und -betrieb beziehen sich auf die Administration des Red Tenants inklusive der PAWs für den Regelbetrieb der Cloudkomponenten der Autobahn im MS Azure. Hierbei muss eine enge Abstimmung mit allen relevanten Stakeholdern stattfinden. Die spezifischen Anforderungen sind in Tabelle 5 der Leistungsbeschreibung dargestellt und stellen die Kernaufgaben dar.
Laufzeit in Monaten:18
nein
nein
Cloud Security Architektur
Datenspeicherung (72317000)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Die Tätigkeiten für die Cloud Security Architektur beziehen sich auf die technische Absicherung und die Security Konzeption für die Cloud-Infrastruktur, Cloud-Plattform und Cloud
Softwarelösungen, sowie der Durchführung von Security Assesments und Risikobewertungen.
Hierbei muss eine enge Abstimmung mit allen relevanten Stakeholdern stattfinden.
Die spezifischen Anforderungen sind in Tabelle 6 der Leistungsbeschreibung dargestellt und stellen die Kernaufgaben dar.
Laufzeit in Monaten:18
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
29.06.2021
12:00
- Deutsch (DE)
31.08.2021
29.06.2021
14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB
(siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
27.05.2021