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Ausschreibungsdetails

Erstellung der Patent- und Gebrauchsmusterschriften

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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25.06.2021

26.07.2021 10:00

26.07.2021 10:00

BUL 40/21

Deutsches Patent- und Markenamt

25.06.2021 11:00

2021/S 122-323724

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Deutsches Patent- und Markenamt
Postanschrift:Zweibrückenstr. 12
Postleitzahl:80331
Ort:München
NUTS:München, Kreisfreie Stadt (DE212, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Hauptadresse: https://www.dpma.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Gewerblicher Rechtsschutz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Erstellung der Patent- und Gebrauchsmusterschriften

BUL 40/21

II.1.2)
CPV-Code

Datenaufbereitung (72312100)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Datenaufbereitung und Herstellung patentamtlicher Schriften. Der Auftrag umfasst insbesondere alle Leistungen ab Bereitstellung der Unterlagen, Dokumente und Daten durch das DPMA, von der Eingangsbearbeitung bis hin zur Lieferung der zu lieferenden Datenpakete nach den Vorgaben des DPMA.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

7.014.201,08

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Erstellung der A-, T- und U-Schriften

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Datenaufbereitung (72312100)

II.2.3)
Erfüllungsort

München, Kreisfreie Stadt (DE212, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Datenaufbereitung und Herstellung patentamtlicher Schriften. Der Auftrag umfasst insbesondere alle Leistungen ab Bereitstellung der Unterlagen, Dokumente und Daten durch das DPMA, von der Eingangsbearbeitung bis hin zur Lieferung der zu lieferenden Datenpakete nach den Vorgaben des DPMA.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.6)
Geschätzter Wert

5.530.142,42

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Bei der Option "Bezugszeichen hervorheben" sind die Bezugszeichen hervorzuheben. Bei der Option "farbige Zeichnungen" sind auch farbige Zeichnungen zu verarbeiten.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Erstellung der B- und C-Schriften

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Datenaufbereitung (72312100)

II.2.3)
Erfüllungsort

München, Kreisfreie Stadt (DE212, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Datenaufbereitung und Herstellung patentamtlicher Schriften. Der Auftrag umfasst insbesondere alle Leistungen ab Bereitstellung der Unterlagen, Dokumente und Daten durch das DPMA, von der Eingangsbearbeitung bis hin zur Lieferung der zu lieferenden Datenpakete nach den Vorgaben des DPMA.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.6)
Geschätzter Wert

1.484.058,66

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Mindestjahresumsatz

Mindestjahresumsatz

Das DPMA fordert in Bezug auf die einzelnen Lose folgende Gesamtumsätze:

Los 1 (Herstellung der A-, T- und U-Schriften): 1.400.000 €

Los 2 (Herstellung der B- und C-Schriften): 380.000 €

Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die drei vom Bieter angegebenen Jahresumsätze im Durchschnitt mindestens dem für das jeweilige Los angegeben Wert entsprechen. Bewirbt sich ein Bieter für beide Lose und soll er auf Grundlage der Angebotsbewertung tatsächlich den Zuschlag für beide Lose erhalten, sind die angegebenen Mindestjahresumsätze zu addieren.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

A. Referenzen:

Das DPMA fordert die Angabe von mindestens einer geeigneten Referenz über einen früher ausgeführten Dienstleistungsauftrag bzw. über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten drei Kalenderjahre. Es werden auch Referenzen berücksichtigt, die bis zu fünf Kalenderjahre zurückliegen.

Voraussetzung für die Geeignetheit einer Referenz ist, dass der Referenzauftrag mit dem ausgeschriebenen Auftrag nach Art und Umfang vergleichbar ist. Die Produktion von patentamtlichen Schriften unterscheidet sich von der Produktion anderer Schriften und Dokumente insbesondere durch die vom Gesetz vorgegebenen strengen Fristen für die Publikation, die zeichencodierte Wiedergabe von unterschiedlichsten technischen Fachbegriffen, die zeichenkodierte Wiedergabe von Tabellen und mathematischen sowie einfachen chemischen Formeln, die vielen verschiedenen Titelseiten der Schriften, deren Form und Inhalt jeweils von den bibliografischen Daten abhängt, und die zum Teil starken Mengenschwankungen an zu verarbeitenden Seiten an Publikationsunterlagen pro Woche.

Diese Anforderungen treten bei der Produktion von patentamtlichen Schriften kombiniert auf. Dies führt zu einem hohen Schwierigkeitsgrad der Produktion. Ob der Referenzauftrag mit dem ausgeschriebenen Auftrag nach Art und Umfang vergleichbar ist, entscheidet sich insbesondere am Vorliegen der genannten Punkte.

Voraussetzung für die Geeignetheit der Referenz ist außerdem, dass die vom Bieter im Referenzauftrag erbrachte Leistung eine oder mehrere der nachfolgend beschriebenen Leistungsbereiche (Nr. 1 bis einschließlich Nr. 9) abdeckt. Eine Referenz muss dabei nicht alle der nachfolgend beschriebenen Leistungsbereiche (Nr. 1 bis einschließlich Nr. 9) abdecken. Jeder Leistungsbereich muss aber mindestens durch eine Referenz abgedeckt werden.

Leistungsbereich Nr. 1: Geeignete Referenz bezüglich der Anforderung, auf Verlangen des DPMA zu jedem Zeitpunkt den genauen Fertigungsstatus angeben zu können.

Leistungsbereich Nr. 2: Geeignete Referenz bezüglich der Anforderung, bei einer durch das DPMA bekannt gegebenen Zurückziehung von Publikationen bis zwei Wochen vor dem jeweiligen Publikationsdatum die entsprechenden Dokumente aus dem Produktionsprozess entfernen zu können.

Leistungsbereich Nr. 3: Bei einem Angebot für Los 1: Geeignete Referenz bezüglich der Anforderung, die zeichencodierte Wiedergabe von Schriften mit insgesamt 60.000 Seiten an Publikationsunterlagen pro Woche und insgesamt 1.750.000 Seiten an Publikationsunterlagen pro Jahr zu bewerkstelligen. Bei einem Angebot für Los 2 Geeignete Referenz bezüglich der Anforderung, die zeichencodierte Wiedergabe von Schriften mit insgesamt 17.000 Seiten an Publikationsunterlagen pro Woche und insgesamt 450.000 Seiten an Publikationsunterlagen pro Jahr zu bewerkstelligen. Bei einem Angebot für Los 1 und Los 2 sofern auf Grundlage der Angebotsbewertung der Zuschlag tatsächlich für beide Lose auf das entsprechende Angebot erteilt werden soll: Geeignete Referenz bezüglich der Anforderung, die zeichencodierte Wiedergabe von Schriften mit insgesamt 78.000 Seiten an Publikationsunterlagen pro Woche und insgesamt 2.250.000 Seiten an Publikationsunterlagen pro Jahr zu bewerkstelligen.

Leistungsbereich Nr. 4: Geeignete Referenz bezüglich der Anforderung, bei einer zeichencodierten Wiedergabe von Text mit technischen Inhalten mindestens 99,98 % der Zeichen richtig wiederzugeben.

Leistungsbereich Nr. 5: Geeignete Referenz bezüglich der Anforderung, das Layout von Tabellen sowie die Inhalte der Tabellenfelder zeichencodiert wiederzugeben.

Leistungsbereich Nr. 6: Geeignete Referenz bezüglich der Anforderung, komplexe mathematische Formeln, welche verschachtelte Hoch-/Tiefstellungen oder Summen-, Intergral- oder Produktzeichen enthalten, zeichencodiert wiederzugeben.

Leistungsbereich Nr. 7: Geeignete Referenz bezüglich der Anforderung, Anpassungen an DTD/xsd-Dateien vornehmen zu müssen und XML-Taggings gemäß einer DTD durchzuführen.

Leistungsbereich Nr. 8: Geeignete Referenz bezüglich der Anforderung, eine große Menge von Daten automatisiert entsprechend vorgegebener Layout-Anforderungen mit Hilfe von elektronischen Hilfsmitteln (z.B. Programme) anzuordnen.

Leistungsbereich Nr. 9: Geeignete Referenz bezüglich der Anforderung, zu einer Schrift eine PDF-Datei und eine XML-Datei zu erzeugen, die inhaltlich identisch sind und deren Layout sich in weiten Teilen entsprechend der Layout-Anforderungen ähnelt (z.B. Dokumentenstruktur, Seitenzähler, Absatzzähler, Tagging von Bezugszeichen und Figurangaben, Layout von Zusatztexten).

Zu jeder Referenz sind die geforderten Angaben erforderlich. Insbesondere muss sich die Vergleichbarkeit nach Art und Umfang des Referenzauftrags mit dem vorliegenden Auftrag aus der Beschreibung der im Referenzauftrag erbrachten Leistungen ergeben.

Eine Referenz ist zudem nur dann geeignet, wenn der Referenzauftrag vertragsgemäß ausgeführt wurde und der Referenzauftraggeber bei einer etwaigen Überprüfung der angegebenen Referenz die vertragsgemäße Leistungserbringung bestätigen kann.

Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des DPMA innerhalb von fünf Werktagen einen Ansprechpartner des jeweiligen Referenzauftraggebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen. Der Bieter erklärt sich mit einer Nachfrage des DPMA bei den jeweiligen Referenzauftraggebern einverstanden.

B. Technische Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung

C. Durchführung von Kontrollen:

Der Bieter wird Kontrollen gestatten, die seine Produktionskapazität bzw. seine technische Leis-tungsfähigkeit sowie die von ihm für die Qualitätskontrolle getroffenen Vorkehrungen betreffen.

Technische Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung:

Produktionsprozesse, die die Erfüllung der Qualitätsanforderungen im Hinblick auf Kapitel 3 der jeweiligen Leistungsbeschreibung [insbesondere Kapitel 3.3 (Zeitplan)] sicherstellen.

Produktionsüberwachung mit einer Schnittstelle, durch die für das DPMA tagesaktuell zu erkennen ist, in welchem Status der Produktion jedes einzelne Dokument sich befindet (nach Dokumentennummer und Status sortierbar)

Ausfallsystem zur Sicherstellung einer pünktlichen Lieferung der zu produzierenden Dokumente gemäß Leistungsbeschreibung bei Ausfall der für die Produktion notwendigen Technik und/oder Mitarbeiter (z.B. Pandemien, Streik, etc.)

Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder einem gleichwertigen Qualitätssicherungssystem zur Gewährleistung der Datensicherheit

Zertifizierung nach ISO 9000 ff oder einem vergleichbaren Qualitätssicherungssystem

Das DPMA behält sich vor, von Bietern, die zur Zuschlagserteilung in Frage kommen, einen Nachweis über das Vorliegen einer Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder einem gleichwertigen Qualitätssicherungssystem sowie einen Nachweis über das Vorliegen einer Zertifizierung nach ISO 9000 ff oder einem vergleichbaren Qualitätssicherungssystem zu verlangen. In diesem Fall hat der Bieter diese Nachweise innerhalb von fünf Werktagen einzureichen.

Der Bieter hat die Produktionsprozesse darzustellen, die die Erfüllung der Qualitätsanforderungen im Hinblick auf Kapitel 3 der jeweiligen Leistungsbeschreibung [nsbesondere Kapitel 3.3 (Zeitplan)] sicherstellen. Diese Prozessbeschreibung hat sich an der Prozessbeschreibung des DPMA in (Vertrags-Anlage 13 „Prozessbeschreibung“) zu orientieren. Gefordert ist vorliegend nicht eine Beschreibung der zukünftig zu erbringenden Leistung, sondern aktuelle Produktionsprozesse des Bieters, ggf. aus Referenzprojekten.

Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn der Bieter angibt, über die genannten Ausrüstungen und Maßnahmen zu verfügen, den Nachweis ggf. fristgerecht nachreicht und die Prozessbeschreibung die Qualitätsanforderungen sicherstellt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

26.07.2021

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

26.09.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

26.07.2021

11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Fax:+49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Diese Regelungen zur Unzulässigkeit gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

23.06.2021



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