Ausschreibungsdetails
Konzessionsbekanntmachung
Richtlinie 2014/23/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=393980Einrichtung des öffentlichen Rechts
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung der gastronomischen Einrichtungen der Museen und Häuser am Kulturforum Berlin
SPK-ZVS-21-00025-VvmT-M-KF
Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels (55000000)
Dienstleistungen
Bewirtschaftung der gastronomischen Einrichtungen der Museen und Häuser am Kulturforum Berlin
Bewirtschaftungsbeginn:
- Neue Nationalgalerie (NNG) 01.01.2022
- Foyer Kulturforum 01.01.2022
- Piazzetta Kulturforum 01.01.2022
- Musikinstrumenten-Museum SIMPK 01.01.2022
Berlin (DE300, NUTS 3)
Berlin
Vergabe eines Bewirtschaftungsvertrages für die gastronomischen Einrichtungen der Museen und Häuser auf am Kulturforum in Berlin
5 Jahre Vertragslaufzeit + Option der Verlängerung um weitere 5 Jahre
01.01.2022
31.12.2032
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- ggf. Erklärung Bewerbergemeinschaft inkl. Angaben zum Bewerber zum Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
- ggf. Erklärung bei Berufung auf die Eignung Dritter
- Eigenerklärung über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister
- Eigenerklärung Bewerber (nur, wenn nicht im Handelsregister verzeichnet)
- Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- Eigenerklärung Bewerber nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
- Selbstauskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Betriebshaftpflichtversicherung (5 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 5 Mio. für Sachschäden sowie zusätzlich mind. 5 Mio. EUR für Feuerhaftung und mind. 1 Mio EUR für allgemeine Vermögensschäden)
- Umsatz des Unternehmens (mind. 500.000 EUR netto jährlich)
- Referenzen: Nennung von mindestens fünf gastronomischen Einrichtungen, die mit den Leistungen des Ausschreibungsgegenstands vergleichbar sind, die derzeit bewirtschaftet werden und von denen mindestens eine Referenz die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt:
- Mindestens 40 Sitzplätze (innen)
- Ganztägiges qualitätsvolles Speisen- und Getränkeangebot bei einem ausgewogenen Preis-/Leistungsverhältnis
-Zielorientiertes Angebot (Bewertungskriterium)
- Nachhaltigkeit (Bewertungskriterium)
- Qualitätssicherung (Bewertungskriterium)
- Selbstdarstellung des Bewerbers / der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
Abschnitt IV: Verfahren
05.07.2021
12:00
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
a. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.
b. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
c. Soweit im Rahmen der Teilnahmeantragserstellung / Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen. Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Andere als die unter Punkt I.1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden.
d. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.
e. Sämtliche Kommunikation (einschließlich es Teilnahmeantrag / Angebote) ist in deutscher Sprache zu führen.
f. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin /ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.
g. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.
h. Zur elektronischen es Teilnahmeantrags- / Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-vergabe" beizufügen.
i. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Fristen ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Teilnahmeanträge / Angebote, die die geforderten Unterlagen oder geforderte Angaben nicht enthalten, können gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden.
j. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57 VgV). Es gilt deutsches Recht.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die zuständige Vergabekammer zu richten.
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden;
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
25.05.2021