Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=393432Regional- oder Kommunalbehörde
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Verfahren Internet am Arbeitsplatz
24.32-2912-141-2021
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Für die Bereitstellung des Verfahrens "Internet am Arbeitsplatz" plant die Thüringer Polizei eine Standardsoftware auf Basis der ReCoBS-Architektur zu beschaffen, diese durch den Auftragnehmer anpassen, in Betrieb nehmen und warten zu lassen.
Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01, NUTS 3)
siehe II.1.4)
31.05.2026
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Bietererklärung zum Nichtvorliegen vorn Ausschlussgründen (Vordruck)
2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Vordruck)
3) Eigenerklärung zur erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Vordruck)
4) Vertraulichkeitserklärung (Vordruck)
1) Zertifikate und Nachweise gemäß der Leistungsbeschreibung
1) Vertragsentwurf EVB-IT Systemvertrag
2) Eigenerklärung zur Anerkennung der AGB (Vordruck)
3) Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG
4) Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
5) Erklärung zu Verpflichtungen zur Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (Vordruck)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
07.07.2021
12:00
- Deutsch (DE)
28.09.2021
07.07.2021
13:00
Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen, Linderbacher Weg 30, 99099 Erfurt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Bieterfragen sind bis zum 17. Juni 2021, 12:00 Uhr an die Vergabestelle zu richten. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zur Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Vergabeunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
25.06.2021
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