Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Untersuchung zu arbeitsbezogenen Werten und verfassungsmäßigen Grundwerten im Arbeitsalltag des BKA
B 13.17 - 0039/21/VV : 1
Sozialforschung (79315000)
Dienstleistungen
Forschungsprojekt: "Umfassende und erkenntnisoffene Untersuchung der Bedeutung von arbeitsbezogenen Werten und verfassungsmäßigen Grundwerten im Arbeitsalltag des Bundeskriminalamts"
Ja
alle Lose
Werthaltungen und wertbezogenen Erwartungen der Mitarbeiter des BKA
Sozialforschung (79315000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Ziel des Projektteils ist es, die Werthaltungen und wertbezogenen Erwartungen an den Arbeitsalltag und das Bundeskriminalamt als Organisation sowie Hürden in einer wertorientierten Gestaltung des Arbeitsalltags in der gesamten Mitarbeiterschaft des BKA systematisch zu erheben.
Laufzeit in Monaten:16
nein
nein
Werthaltungen und wertbezogenen Erwartungen unter Kriminalkommissaranwärtern
Sozialforschung (79315000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Ziel des Projektteils ist es, die Werthaltungen und wertbezogenen Erwartungen an den Arbeitsalltag und das Bundeskriminalamt als Organisation unter Kriminalkommissaranwärterinnen und -anwärtern zu Beginn ihres Studiums am Fachbereich Kriminalwissenschaften der Hochschule des Bundes zu erheben. Es soll nachverfolgt werden, ob und wie diese Werthaltungen und Erwartungen in den ersten Praxiserfahrungen im Studienverlauf sowie in den ersten Jahren nach Berufseinstieg im Bundeskriminalamt Entsprechung finden und sich entwickeln.
Laufzeit in Monaten:100
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die die folgenden Merkmale aufweisen:
o Untersuchung bzw. Projekt im anwendungsorientierten sozialwissenschaftlichen Forschungsbereich mit Einsatz quantitativer sowie qualitativer Erhebungsverfahren, insbesondere mit der Durchführung von Befragungen
o Untersuchung bzw. Forschungsprojekt zu einem der hier aufgezählten Themenbereiche: Werte, Extremismus, Polizeikultur, Arbeits- und Organisationskultur
Es muss nicht jede der mindestens zwei einzureichenden Referenzen die Merkmale der beiden Untergliederungspunkte zusammen aufweisen. Es reicht aus, wenn eine Referenz die Merkmale des ersten Untergliederungspunktes und die zweite Referenz die des zweiten Untergliederungspunktes aufweist.
Qualitätsstandards
Benennung der Standards der wissenschaftlichen Qualitätssicherung (z.B. Qualitätsstandard des ADM, Kodex der ESOMAR, ISO Norm 20252 oder Qualitätsstandards vergleichbarer Art), die Ihr Unternehmen/Ihre Einrichtung umsetzt.
Angaben zum Projektpersonal
• Projektleiter und dessen Stellvertreter sowie deren Qualifikation und beruflichen Werdegänge.
• Angaben zur Qualifikation der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter. Erwartet wird die Beherrschung der deutschen Sprache auf Niveau C2 entsprechend des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens sowie seitens der Interviewer Vertrautheit mit den aktuellen wissenschaftlichen Standards der qualitativen Methodenforschung und deren Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
01.07.2021
11:30
- Deutsch (DE)
17.08.2021
01.07.2021
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Sofern nicht anders ausgewiesen, sind die mit dem Angebot vorzulegenden Dokumente für jedes Los, für das ein Angebot abgegeben wird, separat abzugeben.
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Hierzu ist die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften und für den Fall der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Bereitschaft zu einer einfachen Sicherheitsüberprüfung
Personen, die für das Bundeskriminalamt tätig werden sollen, werden gemäß § 68 BKA-Gesetz einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) unterzogen.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen einer institutionellen Beziehung mit direktem polizeibehördlichem Bezug
Um eine neutrale und objektive Wahrnehmung des Forschungsprojekts zu gewährleisten, darf keine institutionelle Beziehung zwischen dem Bieter und einer Polizeibehörde (Polizeien des Bundes und der Länder) oder einer Bildungseinrichtung mit direktem polizeibehördlichem Bezug zum Zeitpunkt der Angebotsfrist bestehen. Hierzu hat der Bieter eine selbst erstellte Erklärung mit dem Angebot abzugeben.
Bereitschaft zum Abschluss einer Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 26 Abs. 1 S. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
20.05.2021