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Ausschreibungsdetails

SARS-Cov2-Antigenschnelltests für Anwendung durch Laien (KdB-Rahmenvereinbarung) (B 19.16 - 0300/21/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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19.05.2021 (letzte Änderung am 04.06.2021)

07.06.2021 11:30

07.06.2021 11:30

B 19.16 - 0300/21/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

04.06.2021 09:45

2021/S 098-253640

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 22899610-2740
Fax:+49 2289910610-2740

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

SARS-Cov2-Antigenschnelltests für Anwendung durch Laien (KdB-Rahmenvereinbarung)

B 19.16 - 0300/21/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Diagnostika (33694000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung SARS-Cov2-Antigentets für Laienanwendung

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose

Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:

Aufhebung der Loslimitierung auf ein Los, wenn nur eine Bieterin für den Zuschlag in Betracht kommt.


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

RV Los 1

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Diagnostika (33694000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

Lieferung an verschiedene Dienststellen der abrufberechtigten Behörde.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Das "Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat" (inkl. nachgeordnete Behörden des Geschäftsbereichs) stellt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig SARS-Cov2-Schnelltests zur Verfügung, die für die Anwendung durch Laien geeignet sind (Selbsttests). Diese Tests müssen über eine reguläre oder Sonderzulassung für den Verwendungszweck verfügen.

Um den mittelfristigen Bedarf (bis zu 7 Mio. Stück) zu decken, werden zwei Mengenlose ausgeschrieben und für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt sechs Monate und verlängert sich bei fortbestehendem Bedarf maximal zweimal um je drei Monate.

Die genauen Anforderungen an Leistung und Auftragsausführung sind der Leistungsbeschreibung und dem Rahmenvereinbarungsentwurf zu entnehmen.

Den Losen werden jeweils verschiedene Behörden aus dem Geschäftsbereich des BMI zugeordnet (s. Leistungsbeschreibung). Die Rahmenvereinbarungen sind für die Behörden über das Kaufhaus des Bundes (KdB) verfügbar, worüber auch die Abrufe erfolgen.

- Los 1: BMI, Bundespolizei BAMF und verschiedene weitere Behörden des Geschäftsbereich (s. Leistungsbeschreibung), bis zu 3,5 Mio. Tests

- Los 2: THW, BKA und verschiedene weitere Behörden des Geschäftsbereich (s. Leistungsbeschreibung), bis zu 3,5 Mio. Tests

Verpackungseinheit Einzelpackungen: Die Tests sind in Packungen mit 1 bzw. 2 Tests pro Packung und 5 Tests pro Packung anzubieten.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:6

Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils drei Monate automatisch, wenn die Auftraggeberin nicht spätestens 30 Tage vor Vertragsende ordentlich kündigt und die geschätzte Abrufmenge noch nicht ausgeschöpft ist.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

RV Los 2

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Diagnostika (33694000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

Lieferung an verschiedene Dienststellen der abrufberechtigten Behörde.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Das "Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat" (inkl. nachgeordnete Behörden des Geschäftsbereichs) stellt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig SARS-Cov2-Schnelltests zur Verfügung, die für die Anwendung durch Laien geeignet sind (Selbsttests). Diese Tests müssen über eine reguläre oder Sonderzulassung für den Verwendungszweck verfügen.

Um den mittelfristigen Bedarf (bis zu 7 Mio. Stück) zu decken, werden zwei Mengenlose ausgeschrieben und für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt sechs Monate und verlängert sich bei fortbestehendem Bedarf maximal zweimal um je drei Monate.

Die genauen Anforderungen an Leistung und Auftragsausführung sind der Leistungsbeschreibung und dem Rahmenvereinbarungsentwurf zu entnehmen.

Den Losen werden jeweils verschiedene Behörden aus dem Geschäftsbereich des BMI zugeordnet (s. Leistungsbeschreibung). Die Rahmenvereinbarungen sind für die Behörden über das Kaufhaus des Bundes (KdB) verfügbar, worüber auch die Abrufe erfolgen.

- Los 1: BMI, Bundespolizei BAMF und verschiedene weitere Behörden des Geschäftsbereich (s. Leistungsbeschreibung), bis zu 3,5 Mio. Tests

- Los 2: THW, BKA und verschiedene weitere Behörden des Geschäftsbereich (s. Leistungsbeschreibung), bis zu 3,5 Mio. Tests

Verpackungseinheit Einzelpackungen: Die Tests sind in Packungen mit 1 bzw. 2 Tests pro Packung und 5 Tests pro Packung anzubieten.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:6

Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils drei Monate automatisch, wenn die Auftraggeberin nicht spätestens 30 Tage vor Vertragsende ordentlich kündigt und die geschätzte Abrufmenge noch nicht ausgeschöpft ist.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben.

Der Umsatz muss mindestens 5 Mio. € pro Jahr betragen.

Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.

Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Aufgrund der pandemischen Lageentwicklung und der Pflicht für die Dienststellen ihren Beschäftigten Schnelltests zur Selbstanwendung zur Verfügung zu stellen (§ 5 Corona-ArbSchV) besteht ein dringender Bedarf der Behörden im Geschäftsbereich daran, den ab ca. Juli bestehenden mittelfristigen Bedarf an Schnelltests zur Selbstanwendung zu decken. Daher ist eine Verkürzung der Angebotsfrist erforderlich.

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

07.06.2021

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

15.07.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

07.06.2021

11:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3)
Zusätzliche Angaben

zu IV.1.3) Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los. Zuschlagslimitierung auf ein Los, s. II.1.6 und Dokument »Hinweise und besondere Bewerbungsbedingungen«.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

04.06.2021



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

02.06.2021


02.06.2021




02.06.2021


02.06.2021




02.06.2021


02.06.2021




02.06.2021


02.06.2021




02.06.2021


02.06.2021




28.05.2021


01.06.2021




28.05.2021


01.06.2021




25.05.2021


25.05.2021




25.05.2021


25.05.2021




17.05.2021


17.05.2021




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