Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=392577Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 483: TaSK - Testtool für die automatisierte Prüfung der Sicherheit von Kommunikationsprotokollen
P 483
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Ziel des Projekts ist die Erstellung eines konfigurierbaren Prüfwerkzeugs zur Durchführung von Konformitätstests auf Basis der Technischen Richtlinie TR-03116-TS. Das Testtool muss modular aufgebaut sein, um die Weiterentwicklung und Anwendbarkeit in verschiedenen Testszenarien effizient zu ermöglichen.
Prüfstellen müssen durch dieses Prüfwerkzeug in die Lage versetzt werden verschiedene Prüflinge aus unterschiedlichen anwendungsspezifischen Szenarien, effizient und effektiv auf Konformität zu prüfen.
Ferner muss es Herstellern von Prüflingen die Möglichkeit bieten, entwicklungsbegleitend eigenständige Prüfungen durchführen zu können. Daher ist es notwendig, dass der Quellcode des Prüfwerkzeugs frei verfügbar gemacht wird.
Das Testtool selbst soll bei TLS-Implementierungen gleichermaßen die Herstellerangaben als auch unmittelbar die Konformität mit den Technischen Richtlinien des BSI überprüfen. Abschließend dient die Überprüfung von Prüflingen auch der Evaluation und Verbesserung der Technischen Richtlinien selbst.
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Beim Auftragnehmer
s. Punkt II 1.6
Laufzeit in Monaten:20
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
I. Ausschluss eines Interessenskonflikts
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer
Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch
stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen
von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.
Bitte mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten.
Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung gegenüber oder Kooperation mit
dem Hersteller eines vom Testbed zu untersuchenden Produkts oder durch eine sonstige wirtschaftliche
Abhängigkeit vom genannten vor.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt),
so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in
diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend
beurteilt wird.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf
die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
II. Referenzen
Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn
die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit
im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die
ausgeschriebene Leistung.
Im Wege der Referenzen ist daher nachzuweisen, dass die beteiligten Unternehmen bereits Erfahrungen
in den folgenden Bereichen gesammelt haben:
1. Konformitätstests
2. TLS-Implementierungen
3. Umsetzung Technischer Richtlinien
4. elektronische Identitäten
Gehen Sie bei der Erstellung des Referenznachweises auf die folgenden Punkte ein:
26 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Besondere Bewerbungsbedingungen
Nr. Kriterien
-Auftraggeber inkl. Fach- oder Organisationsbereich
-(detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit
-Umfang / Betroffener Erfahrungsbereich
-Dauer
-Auftragsvolumen
Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten pro Referenzprojekt nicht überschreiten. Die Referenzen
sollen nicht älter als 5 Jahre sein.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderungen: Insgesamt sind mindestens drei geeignete Referenzen aus mindestens drei
der vier genannten Bereiche vorzulegen. Die Referenzen müssen mindestens die Bereiche „Konformitätstests“
und „TLS-Implementierungen“ umfassen. Die Erfahrungsbereiche müssen durch geeigneten
Referenzen belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer Bereiche herangezogen werden darf.
III. Qualitätsmanagement
Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben
zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat.
Mindestanforderung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
15.06.2021
14:00
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
15.06.2021
14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
14.05.2021