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Ausschreibungsdetails

Projekt 483: TaSK - Testtool für die automatisierte Prüfung der Sicherheit von Kommunikationsprotokollen

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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16.05.2021

15.06.2021 14:00

15.06.2021 14:00

P 483

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

09.06.2021 12:50

2021/S 096-251113

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postanschrift:Postfach 200363
Postleitzahl:53133
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Projekt 483: TaSK - Testtool für die automatisierte Prüfung der Sicherheit von Kommunikationsprotokollen

P 483

II.1.2)
CPV-Code

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Ziel des Projekts ist die Erstellung eines konfigurierbaren Prüfwerkzeugs zur Durchführung von Konformitätstests auf Basis der Technischen Richtlinie TR-03116-TS. Das Testtool muss modular aufgebaut sein, um die Weiterentwicklung und Anwendbarkeit in verschiedenen Testszenarien effizient zu ermöglichen.

Prüfstellen müssen durch dieses Prüfwerkzeug in die Lage versetzt werden verschiedene Prüflinge aus unterschiedlichen anwendungsspezifischen Szenarien, effizient und effektiv auf Konformität zu prüfen.

Ferner muss es Herstellern von Prüflingen die Möglichkeit bieten, entwicklungsbegleitend eigenständige Prüfungen durchführen zu können. Daher ist es notwendig, dass der Quellcode des Prüfwerkzeugs frei verfügbar gemacht wird.

Das Testtool selbst soll bei TLS-Implementierungen gleichermaßen die Herstellerangaben als auch unmittelbar die Konformität mit den Technischen Richtlinien des BSI überprüfen. Abschließend dient die Überprüfung von Prüflingen auch der Evaluation und Verbesserung der Technischen Richtlinien selbst.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

Beim Auftragnehmer

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

s. Punkt II 1.6

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:20

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

I. Ausschluss eines Interessenskonflikts

Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer

Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch

stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen

von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.

Bitte mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten.

Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung gegenüber oder Kooperation mit

dem Hersteller eines vom Testbed zu untersuchenden Produkts oder durch eine sonstige wirtschaftliche

Abhängigkeit vom genannten vor.

Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt),

so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in

diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend

beurteilt wird.

Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf

die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.

II. Referenzen

Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn

die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit

im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die

ausgeschriebene Leistung.

Im Wege der Referenzen ist daher nachzuweisen, dass die beteiligten Unternehmen bereits Erfahrungen

in den folgenden Bereichen gesammelt haben:

1. Konformitätstests

2. TLS-Implementierungen

3. Umsetzung Technischer Richtlinien

4. elektronische Identitäten

Gehen Sie bei der Erstellung des Referenznachweises auf die folgenden Punkte ein:

26 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Besondere Bewerbungsbedingungen

Nr. Kriterien

-Auftraggeber inkl. Fach- oder Organisationsbereich

-(detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit

-Umfang / Betroffener Erfahrungsbereich

-Dauer

-Auftragsvolumen

Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten pro Referenzprojekt nicht überschreiten. Die Referenzen

sollen nicht älter als 5 Jahre sein.

Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.

Mindestanforderungen: Insgesamt sind mindestens drei geeignete Referenzen aus mindestens drei

der vier genannten Bereiche vorzulegen. Die Referenzen müssen mindestens die Bereiche „Konformitätstests“

und „TLS-Implementierungen“ umfassen. Die Erfahrungsbereiche müssen durch geeigneten

Referenzen belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer Bereiche herangezogen werden darf.

III. Qualitätsmanagement

Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben

zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat.

Mindestanforderung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

15.06.2021

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

15.06.2021

14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den

Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.

Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

14.05.2021



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