Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=392371Andere: Bundesunmittelbare Stiftung
Andere Tätigkeit: Wissenschafts- und Kultureinrichtung, an der Schnittstelle zwischen Kunst und Kultur auf der einen und Wissenschaft und Forschung auf der anderen Seite.
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferleistung über ERCO Leuchten und Zubehör
SPK-ZVS-21-00031-oV-M-GG
Elektrische Lampen und Leuchten (31500000)
Lieferauftrag
Umbau bzw. Erweiterung der Beleuchtungsanlage der Gemäldegalerie (GG) der Staatlichen Museen zu Berlin (SMB)
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Die Ausleuchtung der ausgestellten Objekte in der GG erfolgt heute über Tageslichtdecken und eine raumbezogene umlaufende Voutenbeleuchtung (elektrische Beleuchtung mit > RA 90 und einer Farbtemperatur von 4000K). Für eine gezielte lichttechnische Akzentuierung der Ausstellungsobjekte wird die vorhandene Ausstellungsbeleuchtung demontiert und mit einer Neuen ersetzt. Die Lieferung der ERCO Leuchten und Zubehör ist ein Teil der Umsetzung des Neuen Beleuchtungskonzept der GG.
Leuchten und Beleuchtungszubehör (31520000)
Decken- oder Wandleuchten (31524000)
Spotlights (31527000)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Staatliche Museen zu Berlin (SMB)
Gemäldegalerie (GG)
Matthäikirchplatz
10785 Berlin
GERMANY
Inhalt der Beschaffung ist die Lieferung der Voutenbeleuchtung, Strahler und Stromschienen inkl. Zubehör für die neue Ausstellungsbeleuchtung.
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Zusammenfassende Mengenangaben u. a.:
- ca. 1.800 (Stück) Voutenbeleuchtung (Sonderanfertigungen)
- ca. 1.260 (Stück) Phasenwahlschalter L1, L2, L3
- ca. 400 (Stück) Stromschiene (ca. 1.400 lfd. Meter) inkl. Zubehör
- ca. 1.200 (Stück) Parscan Strahler und Snoot
- ca. 175 (Stück) Spherolitlinse spot
- ca. 125 (Stück) Spherolitlinse wide flood
- ca. 250 (Stück) Spherolitlinse oval flood
- ca. 125 (Stück) Spherolitlinse wallwash
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Produktfestlegung bzw. -bindung:
Die für die GG ausgeschriebene Ausstellungsbeleuchtung zzgl. Zubehör wurde in einem Ausstellungsraum (Musterraum 440) der GG bemustert, bewertet und ausgewählt. In Abstimmung mit Restauratoren und Kuratoren wird somit eine optimale Ausleuchtung der Ausstellungsobjekte, unter den besonderen Anforderungen des Gebäudes, gewährleistet. Im Rahmen der vorgeschalteten Bemusterungsverfahren wurden die Produkte (siehe Leistungsverzeichnis bzw. "Preisblatt") des Herstellers: ERCO GmbH, Brockhauser Weg 80-82, 58507 Lüdenscheid, Germany ausgewählt.
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Lieferung erfolgt in mind. vier (4) Teillieferung bis 2023.
Preis
01.08.2021
31.12.2023
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage 107: Eigenerklärung zur Eignung
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
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Anlage 108: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
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Anlage 109: Verpflichtungserklärung Mindestentgelt (Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
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Anlage 110: Unternehmensdaten-GZR-Auszug (Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
Die Auftraggeberin wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
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Anlage 111: Unteraufträge (soweit zutreffend)
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Anlage 113: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unteraufträge ist auf Verlangen der Vergabestelle (ZVS) vorzulegen (soweit zutreffend, für Dritte, insbesondere Unterauftragnehmer).
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Anlage 107 (Formblatt 124_LD) und Anlage 113 von den benannten Unternehmerauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle (ZVS) vorzulegen.
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Anlage 112: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (soweit zutreffend)
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Weitere Eignungsnachweise, mit dem Angebot einzureichen:
VgV § 46 Abs. 3 Nr. 1 - mind. drei vergleichbare Referenzen, aus den letzten drei Jahren (ab 2018), als separate gekennzeichnete Anlage (in PDF-Format, max. 1 DIN-A4-Seite pro Referenz) mit den Angaben zur Art der ausgeführten Leistung; Auftragswert bzw. -summe; Ausführungszeitraum und Auftraggeber bzw. Ansprechpartner
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Hinweis: Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
siehe III.1.1
siehe III.1.1
Anlage 103: Besondere Vertragsbedingungen:
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Lieferanschrift der Auftraggeberin:
Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)
Staatliche Museen zu Berlin (SMB)
Gemäldegalerie (GG)
Matthäikirchplatz
10785 Berlin
Die Anlieferung von Material zur Gemäldegalerie erfolgt über die Zufahrt: Stauffenbergstraße 43, 10785 Berlin.
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Die Anlieferung des Materials in Titel 02: ERCO Stromschienen und Zubehör / VOL, erfolgt an die Adresse des beauftragten Auftragnehmers innerhalb Deutschlands und ist mit jenem abzustimmen. Ansprechpartner werden nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben.
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Der Abruf für die Lieferungen erfolgt durch die Auftraggeberin und folgt den Bauabschnitten bzw. der Projektausführung von 2021 bis voraussichtlich 2023 in mind. vier Teilmengen.
Die Abrufe für die Voutenleuchten erfolgt mind. 16 Wochen vor geplanten Liefertermin.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
29.06.2021
12:00
- Deutsch (DE)
31.08.2021
29.06.2021
12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
A.
NUR REGISTRIERTE NUTZER DER E-VERGABE, DIE DIE TEILNAHME UNTER "MEINE E-VERGABE" AKTIVIEREN, KÖNNEN AM VERGABEVERFAHREN TEILNEHMEN.
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B.
DIE VERGABEUNTERLAGEN STEHEN ELEKTRONISCH UNEINGESCHRÄNKT ZUR VERFÜGUNG.
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C.
WEITERE AUSKÜNFTE SOWEIT IM RAHMEN DES TEILNAHMEWETTBEWERBES / DER ANGEBOTSERSTELLUNG FRAGEN ZU DEN UNTERLAGEN ODER ZUM VERGABEVERFAHREN AUFTRETEN, IST UNVERZÜGLICH DIE VERGABESTELLE (SIEHE PUNKT I.1) ZU INFORMIEREN. FRAGEN ZUM VERGABEVERFAHREN, DEN VERGABEUNTERLAGEN UND SONSTIGE BIETERFRAGEN KÖNNEN NUR BEANTWORTET WERDEN, SOFERN DIESE RECHTZEITIG BEI DER AUSSCHREIBENDEN STELLE EINGEGANGEN SIND. DIE FRISTEN SIND DER AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES (ANSCHREIBEN) ANSCHREIBEN ZU ENTNEHMEN.
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AUSKÜNFTE SIND PER E-MAIL (SIEHE PUNKT I.1) ODER ÜBER DIE EVERGABEPLATTFORM AUSSCHLIESSLICH BEI DER AUSSCHREIBENDEN STELLE ANZUFORDERN. DIE FRAGEN UND DIE DAZUGEHÖRIGEN ANTWORTEN WERDEN STETS NUR ÜBER DIE E-VERGABEPLATTFORM BEKANNT GEGEBEN. TELEFONISCHE AUSKÜNFTE WERDEN GRUNDSÄTZLICH NICHT ERTEILT.
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NUR DIE UNTER PUNKT I.1 GENANNTE VERGABESTELLE DARF FÜR AUSKÜNFTE ZUM VERFAHREN KONTAKTIERT WERDEN, IM FALL DER KONTAKTAUFNAHME ZU ANDEREN STELLEN BEHÄLT SICH DIE AUSSCHREIBENDE STELLE VOR, DEN BEWERBER / BIETER VOM VERGABEVERFAHREN AUSZUSCHLIESSEN.
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NACH ABLAUF DER ANGEGEBENEN FRIST EINGEHENDE FRAGEN WERDEN GGF. NICHT MEHR BEANTWORTET. DIE SPK BEHÄLT SICH VOR, AUCH FRAGEN ZU BEANTWORTEN, DIE NACH ABLAUF DER FRIST EINGEHEN.
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D.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN (D.H. AUSKÜNFTE ZUM VERGABEVERFAHREN, ANTWORTEN AUF BIETERFRAGEN ETC.) UND GGF. ERGÄNZENDE DOKUMENTE SIND BEI DER ERSTELLUNG EINES ANGEBOTES ZU BEACHTEN.
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E.
SÄMTLICHE KOMMUNIKATION (EINSCHLIESSLICH ANGEBOT) IST IN DEUTSCHER SPRACHE ZU FÜHREN.
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F.
KOSTEN, DIE GGF. BEI DER ERSTELLUNG DES TEILNAHMEANTRAGES / ANGEBOTES ENTSTEHEN, KÖNNEN NICHT ERSTATTET WERDEN.
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G.
ZUR ELEKTRONISCHEN ANGEBOTSEINREICHUNG ÜBER DIE EVERGABEPLATTFORM DES BUNDES GENÜGT, STATT DER EIGENHÄNDIGEN UNTERSCHRIFT, DIE ÜBERMITTLUNG DER GEFORDERTEN DOKUMENTE IN TEXTFORM GEMÄSS § 126B BGB UND DIE NENNUNG DER PERSON DES ERKLÄRENDEN AN DEN VORGEGEBENEN STELLEN. NACHWEISE UND ERKLÄRUNGEN SIND DEM ANGEBOT ÜBER "MEINE E-VERGABE" BEIZUFÜGEN.
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H.
DER TEILNAHMEANTRAG / DAS ANGEBOT IST UNTER EINHALTUNG DER GENANNTEN FRIST AUSSCHLIESSLICH ELEKTRONISCH AUF DER EVERGABEPLATTFORM DES BUNDES EINZUREICHEN. DIE VORGEGEBENEN FORMBLÄTTER SIND ZWINGEND ZU VERWENDEN. NICHT FRISTGERECHT EINGEREICHTE TEILNAHMEANTRÄGE / ANGEBOTE WERDEN IM WEITEREN VERFAHREN NICHT BERÜCKSICHTIGT.
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GEM. § 56 ABS. 2 Satz 1 VGV WIRD FESTGELEGT, DASS UNTERLAGEN NACHGEFORDERT WERDEN.
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ANGEBOTE, DIE GEFORDERTE UNTERLAGEN, ANGABEN UND/ODER NACHWEISE NICHT ODER NICHT VOLLSTÄNDIG ENTHALTEN, ANGEBOTE OHNE ANGABE DES ERKLÄRENDEN, ANGEBOTE MIT ÄNDERUNGEN AN DEN VERGABEUNTERLAGEN ODER ANGEBOTE VON BIETERN, DIE EINE UNZULÄSSIGE WETTBEWERBSBESCHRÄNKENDE ABREDE GETROFFEN HABEN ETC. WERDEN GEM. § 57 ABS. 1 VGV VON DER WERTUNG AUSGESCHLOSSEN.
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I.
MIT DER ABGABE DES TEILNAHMEANTRAGS / ANGEBOTES UNTERLIEGT DER BEWERBER / BIETER DEN BESTIMMUNGEN ÜBER NICHT BERÜCKSICHTIGTE TEILNAHMEANTRÄGE / ANGEBOTE (§ 57 VgV).
ES GILT DEUTSCHES RECHT.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK).
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Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
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Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden, so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de möglich.
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Hinweis:
Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
20.05.2021