Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=391590Andere: Bildungseinrichtung als gemeinnützige GmbH
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
Dreh- und CNC-Fräsmaschinen
21LDA318I_L12_L14_L15
Drehmaschinen, Bohr- und Fräswerkzeugmaschinen (42620000)
Lieferauftrag
Das tbz Paderborn beabsichtigt die Beschaffung einer Präzisions-Universaldrehmaschine für den Metallbereich, von zwei 5-Achs-CNC-Fräsmaschinen für den Metallbereich und einer CNC Fräsmaschine für Holz oder Holzwerkstoffe. Die genauen Anforderungen zu den Maschinen entnehmen Sie bitte den beigefügten Leistungsbeschreibungen.
Ja
alle Lose
Präzisions-Universaldrehmaschine (21LDA318I_L14)
CNC-Drehmaschine (42621100)
Paderborn (DEA47, NUTS 3)
Tbz Paderborn gGmbH
Waldenburger Str. 19
33098 Paderborn
Werkstatt Metall, Gebäude C Raum C017
Das tbz Paderborn beabsichtigt die Beschaffung einer Präzisions-Universaldrehmaschine für den Metallbereich. Die genauen Anforderungen zu der Maschine entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung.
Preis
15.06.2021
17.12.2021
nein
nein
5-Achs-CNC-Fräsmaschine (21LDA318I_L15)
Fräsmaschinen (42623000)
Paderborn (DEA47, NUTS 3)
Tbz Paderborn gGmbH
Waldenburger Str. 19
33098 Paderborn
Werkstatt Metall, Gebäude C Raum C017
Das tbz Paderborn beabsichtigt die Beschaffung von zwei 5-Achs-CNC-Fräsmaschinen für den Metallbereich. Die genauen Anforderungen zu der Maschine entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung.
Preis
15.06.2021
17.12.2021
nein
nein
CNC Fräsmaschine für Holz oder Holzwerkstoffe (21LDA318I_L12)
Fräsmaschinen (42623000)
Paderborn (DEA47, NUTS 3)
Tbz Paderborn gGmbH
Waldenburger Str. 19
33098 Paderborn
Werkstatt Tischler Gebäude D Raum D017
Das tbz Paderborn beabsichtigt die Beschaffung von zwei 5-Achs-CNC-Fräsmaschinen für den Metallbereich. Die genauen Anforderungen zu der Maschine entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung.
Preis
15.06.2021
17.12.2021
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren
- Erklärung zum Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Vermögens- und Sachschäden in Höhe von einer Million Euro
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
14.06.2021
12:00
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
14.06.2021
12:00
Paderborn
Tobias Meinecke / Tobias Ilskens
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Die gesetzliche Regelung des § 160 GWB zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzungin seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkanntund gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB [Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist] bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der inder Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf derin der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Im Übrigen wird auf die angegebene Stelle für Nachprüfungsverfahren verwiesen, von der weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfeneingeholt werden können.
14.05.2021