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Evaluation nach § 8 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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09.05.2021 (letzte Änderung am 17.06.2021)

09.06.2021 23:59

Zb1-04812-3/34

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

17.06.2021 13:23

2021/S 092-238582

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Postanschrift: Rochusstr. 1
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 228-995271604
Fax: +49 228-995272253
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=391381

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Evaluation nach § 8 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch)

Zb1-04812-3/34

II.1.2)
CPV-Code

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Das Forschungsvorhaben besteht in einer wissenschaftlichen Evaluation der Neuregelungen im Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch). Die Neuregelungen im GSA Fleisch wurden 2020 mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz eingeführt. Sie beschränken u.a. den Einsatz von Fremdpersonal in der Fleischindustrie und sollen so zu Verbesserungen in einer seit vielen Jahren insbesondere wegen ihrer Arbeitsbedingungen kritisierten Branche führen.

Gemäß § 8 GSA Fleisch soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Regelung zur Einschränkung des Einsatzes von Fremdpersonal einschließlich der Ausnahme für das Fleischerhandwerk evaluieren. Zudem soll geprüft werden, ob die Ausnahme vom Verbot des Einsatzes der Leiharbeit im Bereich Fleischverarbeitung auch über den 31. März 2024 hinaus nötig ist, bzw. ob sie bei Fortführung angepasst werden soll. Die Evaluation soll dem Deutschen Bundestag im Jahr 2023 vorgelegt werden.

Die Gegenstände der durchzuführenden Evaluation sind, 1., die Überprüfung der allgemeinen Zielerreichung und die Untersuchung von evtl. nicht intendierten Nebenfolgen der Neureglungen im GSA Fleisch, 2. die Analyse des Verbots von Werkverträgen und Leiharbeit, 3., die Untersuchung der Handwerksausnahme, und, 4., die Schaffung einer Grundlage zur Beurteilung der Fortführungsnotwendigkeit und evtl. Anpassungsbedarf bei der Ausnahme in der Fleischverarbeitung.

Das Forschungsvorhaben besteht aus drei Teilen und wird als Gesamtprojekt vergeben.

In Teil 1 sollen die Evaluationsaufträge auf Basis vorliegender amtlicher Daten analysiert und ein Branchenbild erstellt werden. Das Branchenbild soll u.a. einen aktuellen, interdisziplinären Forschungsstand enthalten und strukturelle regionale Besonderheiten in der Fleischwirtschaft herausarbeiten.

In Teil 2 sollen die Evaluationsaufträge exemplarisch für Nordrhein-Westfalen untersucht werden. Dabei sollen Auswertungen von vorhandenen amtlichen Daten sowie qualitative Methoden zum Einsatz kommen.

Über die Durchführung eines optionalen Teils 3 wird entschieden, sobald anhand der Arbeiten an Teilen 1 und 2 absehbar ist, inwiefern Daten und Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen geeignet sind, zu allen Evaluationsaufträgen für die Branche im Ganzen generalisierbar Erkenntnisse zu generieren bzw. zu welchen Aspekten und in welchen Ländern weitere Analysen sinnvoll wären. Im Rahmen der bis zum 30. Juni 2022 zu ziehenden Option sollen dann ggf. Untersuchungen in weiteren Ländern durchgeführt werden.

Das Forschungsvorhaben wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Mit der Vorlage des Schlussberichts zum 30. Juni 2023 endet das Projekt. Zum 16. Mai 2022, zum 17. Oktober 2022 und zum 1. Februar 2023 sind jeweils inhaltliche Zwischenberichte vorzulegen. Zusätzlich stehen Auftragnehmer:innen für fünf Präsentationen ihrer Ergebnisse zur Verfügung.

Nach Einschätzung der Auftraggeberin liegt der Bearbeitungsaufwand für die Teile 1 und 2 bei ca. 600 bis 750 Personentagen. Der mit der Option (Teil 3) verbundene Aufwand wird auf zusätzliche 100 bis 250 Personentage geschätzt.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Wirtschaftsforschung (79311400)

Sozialforschung (79315000)

Statistische Dienstleistungen (79330000)

Forschungsdienste (73110000)

Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung (73300000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P102

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:18

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

3

5

Die Teilnehmer:innen sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 5 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerber:innen diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmer:innen vom weiteren Vergabeverfahren.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Auf Basis des ersten Zwischenberichts entscheidet das BMAS in Abstimmung mit den Auftragnehmer:innen im Projektverlauf darüber, ob in einem optionalen Teil 3 Analysen in weiteren Ländern durchgeführt werden und welche Aspekte dabei untersucht werden sollen.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=391381&criteriaId=13508


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.5)
Angaben zur Verhandlung

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

09.06.2021

23:59

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

30.06.2021

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.12.2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes

Villemombler Str. 76

53123 Bonn

Tel.: +49 228/9499-0

Fax: +49 228/9499-163

Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.

Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.

Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

07.05.2021


Eignungskriterien



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