Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstkleidung
ZR5-1133-2021-064-11-BL5-
Berufskleidung (18110000)
Lieferauftrag
Herstellung und Lieferung von Dienstkleidung für die Verwaltung des Deutschen Bundestages in vier Losen
Ja
alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Kostüme und Anzüge
Berufskleidung (18110000)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Gegenstand des Vertrages ist die Herstellung und Lieferung von Dienstbekleidung (Damenblazer, Damenhosen, Herrensakkos, Herrenhosen) für Beschäftigte der Verwaltung des Deutschen Bundestages.
Preis
01.11.2021
31.10.2023
Der Vertrag verlängert sich automatisch um maximal zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin gekündigt wird.
nein
nein
Es gilt für die Lose 1 und 2 eine Loslimitierung gemäß § 30 Absatz 1 Satz 2 VgV in Form einer Zuschlagslimitierung. Jeder Bieter kann jeweils ein Angebot auf alle Lose abgeben, jedoch nicht gleichzeitig den Zuschlag für das Los 1 und das Los 2 erhalten. Falls ein Bieter sowohl für das Los 1 als auch für das Los 2 das jeweils wirtschaftlich günstigste Angebot mit dem niedrigsten Preis abgegeben hat, so erhält dieser Bieter nur den Zuschlag für das Los 2. Der Zuschlag für das Los 1 wird in diesem Fall an den zweitplatzierten Bieter dieses Loses erteilt.
Uniformen
Berufskleidung (18110000)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Gegenstand des Vertrages ist die Herstellung und Lieferung von Dienstbekleidung (Damenblazer, Damenhosen, Damenröcke, Damenweste, Herrensakkos, Herrenhosen; Herrenweste und Krawatten) für Beschäftigte der Verwaltung des Deutschen Bundestages.
Preis
01.11.2021
31.10.2023
Der Vertrag verlängert sich automatisch um maximal zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin gekündigt wird.
nein
nein
Es gilt für die Lose 1 und 2 eine Loslimitierung gemäß § 30 Absatz 1 Satz 2 VgV in Form einer Zuschlagslimitierung. Jeder Bieter kann jeweils ein Angebot auf alle Lose abgeben, jedoch nicht gleichzeitig den Zuschlag für das Los 1 und das Los 2 erhalten. Falls ein Bieter sowohl für das Los 1 als auch für das Los 2 das jeweils wirtschaftlich günstigste Angebot mit dem niedrigsten Preis abgegeben hat, so erhält dieser Bieter nur den Zuschlag für das Los 2. Der Zuschlag für das Los 1 wird in diesem Fall an den zweitplatzierten Bieter dieses Loses erteilt.
Blusen und Hemden
Berufskleidung (18110000)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Gegenstand des Vertrages ist die Herstellung und Lieferung von Dienstbekleidung (Blusen und Hemden) für Beschäftigte der Verwaltung des Deutschen Bundestages.
Preis
01.11.2021
31.10.2023
Der Vertrag verlängert sich automatisch um maximal zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin gekündigt wird.
nein
nein
Strickwaren
Berufskleidung (18110000)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Gegenstand des Vertrages ist die Herstellung und Lieferung von Dienstbekleidung (Pullover und Strickjacken) für Beschäftigte der Verwaltung des Deutschen Bundestages.
Preis
01.11.2021
31.10.2023
Der Vertrag verlängert sich automatisch um maximal zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin (AG) gekündigt wird.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Unterlagen, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt werden: Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Hierfür kann das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular "Vordruck Eigenerklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft" verwendet werden. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen sind: Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 120.000 Euro für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Hierfür kann das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular "Vordruck Eigenerklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft" verwendet werden. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
10.06.2021
12:00
- Deutsch (DE)
29.10.2021
10.06.2021
13:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
- Es gilt für die Lose 1 und 2 eine Loslimitierung gemäß § 30 Absatz 1 Satz 2 VgV in Form einer Zuschlagslimitierung. Jeder Bieter kann jeweils ein Angebot auf alle Lose (also Los 1, 2, 3 und 4) abgeben, jedoch nicht gleichzeitig den Zuschlag für das Los 1 und das Los 2 erhalten. Falls ein Bieter sowohl für das Los 1 als auch für das Los 2 das jeweils wirtschaftlich günstigste Angebot mit dem niedrigsten Preis abgegeben hat, so erhält dieser Bieter nur den Zuschlag für das Los 2. Der Zuschlag für das Los 1 wird in diesem Fall an den zweitplatzierten Bieter dieses Loses erteilt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
27.05.2021