Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=390350Einrichtung des öffentlichen Rechts
Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und -verwertung
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren zur Vergabe von Winterdienstleistungen und Grauflächenpflege für Liegenschaften des Bundes in Neuhausen a.d.F., Stuttgart und Böblingen - VOEK 225-20
VOEK 225-20
Schneeräumung (90620000)
Dienstleistungen
Los 1 Winterdienst in 73765 Neuhausen a.d.F, Novizenweg 1 (THW Bundesschule)
Winterdienst: öffentliche Flächen ca. 277 m²
Los 2 Winterdienst und Grauflächenreinigung in Stuttgart
WE 138036, Martha-Schmidtmann-Str. 11-15, 21 (ZFA/ GER)
Winterdienst und Grauflächenreinigung:
öffentliche Flächen ca. 277 m², nicht öffentliche Flächen ca. 2.140 m²
WE 138044, Hackstr. 83/ 85 (HZA, Zolllehramt), WE 138045, Ostendstr. 1 (ITZ Bund)
WE 138048, Sickstr. 80 (HZA)
Winterdienst: öffentliche Flächen ca. 488 m², nicht öffentliche Flächen ca. 3.836 m² + 588 lfd. m
Grauflächenreinigung alle WE: öffentliche Flächen ca. 488 m², nicht öffentliche Flächen ca. 3.836 m² + 588 lfd. m
Grauflächenreinigung nur WE 138044: ca. 200 m² (Freisitz)
Grauflächenreinigung nur WE 138045: ca. 108 m² (Haus- und Treppenkanten)
WE 138046, Gottfried-Keller-Str. 22 (Zollamt)
Winterdienst und Grauflächenreinigung:
öffentliche Flächen ca. 150 lfd. m, nicht öffentliche Flächen ca. 3.210 m²
WE 138049, Olgastr. 9/13 und Archivstr. 11 (BImA, EBA)
Winterdienst und Grauflächenreinigung:
öffentliche Flächen ca. 156 lfd. m, nicht öffentliche Flächen ca. 1.149 m² + 65 lfd. m
WE 138157, Martha-Schmidtmann-Str. 17 (BPol)
Winterdienst und Grauflächenreinigung:
öffentliche Flächen ca. 215 m², nicht öffentliche Flächen ca. 2.028 m²
Reinigung Grünflächen: ca. 850 m²
WE 141152, Dr. Herbert-Czaja-Str. 2 (BRH)
Winterdienst: öffentliche Flächen ca. 270 m², nicht öffentliche Flächen ca. 1.644 m²
WE 142607, Burgholzstr. 31 (THW)
Winterdienst: öffentliche Flächen ca. 18 m², nicht öffentliche Flächen ca. 615 m²
Los 3 Winterdienst und Grauflächenreinigung in 71034 Böblingen, Wolfgang-Brumme-Allee 52 (BPol)
Winterdienst und Grauflächenreinigung: nicht öffentliche Flächen ca. 5.916 m²
Ja
alle Lose
Winterdienst in Neuhausen a.d.F.
Schneeräumung (90620000)
Glatteisbeseitigung (90630000)
Esslingen (DE113, NUTS 3)
73765 Neuhausen a.d.F, Novizenweg 1 (THW Bundesschule)
Winterdienst: öffentliche Flächen ca. 277 m²
Preis
01.10.2021
30.09.2025
Das Vertragsverhältnis verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die AG dies dem AN mind. 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Der Vertrag endet damit spätestens am 30.09.2027.
nein
nein
Winterdienst und Grauflächenreinigung in Stuttgart
Schneeräumung (90620000)
Glatteisbeseitigung (90630000)
Straßenreinigung (90611000)
Stuttgart, Stadtkreis (DE111, NUTS 3)
Stuttgart
WE 138036, Martha-Schmidtmann-Str. 11-15, 21 (ZFA/ GER)
WE 138044, Hackstr. 83/ 85 (HZA, Zolllehramt), WE 138045, Ostendstr. 1 (ITZ Bund)
WE 138048, Sickstr. 80 (HZA)
WE 138046, Gottfried-Keller-Str. 22 (Zollamt)
WE 138049, Olgastr. 9/13 und Archivstr. 11 (BImA, EBA)
WE 138157, Martha-Schmidtmann-Str. 17 (BPol)
WE 141152, Dr. Herbert-Czaja-Str. 2 (BRH)
WE 142607, Burgholzstr. 31 (THW)
WE 138036, Martha-Schmidtmann-Str. 11-15, 21 (ZFA/ GER)
Winterdienst und Grauflächenreinigung:
öffentliche Flächen ca. 277 m², nicht öffentliche Flächen ca. 2.140 m²
WE 138044, Hackstr. 83/ 85 (HZA, Zolllehramt), WE 138045, Ostendstr. 1 (ITZ Bund)
WE 138048, Sickstr. 80 (HZA)
Winterdienst: öffentliche Flächen ca. 488 m², nicht öffentliche Flächen ca. 3.836 m² + 588 lfd. m
Grauflächenreinigung alle WE: öffentliche Flächen ca. 488 m², nicht öffentliche Flächen ca. 3.836 m² + 588 lfd. m
Grauflächenreinigung nur WE 138044: ca. 200 m² (Freisitz)
Grauflächenreinigung nur WE 138045: ca. 108 m² (Haus- und Treppenkanten)
WE 138046, Gottfried-Keller-Str. 22 (Zollamt)
Winterdienst und Grauflächenreinigung:
öffentliche Flächen ca. 150 lfd. m, nicht öffentliche Flächen ca. 3.210 m²
WE 138049, Olgastr. 9/13 und Archivstr. 11 (BImA, EBA)
Winterdienst und Grauflächenreinigung:
öffentliche Flächen ca. 156 lfd. m, nicht öffentliche Flächen ca. 1.149 m² + 65 lfd. m
WE 138157, Martha-Schmidtmann-Str. 17 (BPol)
Winterdienst und Grauflächenreinigung:
öffentliche Flächen ca. 215 m², nicht öffentliche Flächen ca. 2.028 m²
Reinigung Grünflächen: ca. 850 m²
WE 141152, Dr. Herbert-Czaja-Str. 2 (BRH)
Winterdienst: öffentliche Flächen ca. 270 m², nicht öffentliche Flächen ca. 1.644 m²
WE 142607, Burgholzstr. 31 (THW)
Winterdienst: öffentliche Flächen ca. 18 m², nicht öffentliche Flächen ca. 615 m²
Preis
01.10.2021
30.09.2025
Das Vertragsverhältnis verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die AG dies dem AN mind. 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.10.2027.
Die Verpflichtung zur Reinigung der Grünfläche auf der WE 138157 Martha-Schmidtmann-Str. 17 (BPol) endet endgültig bereits am 28.02.2025.
nein
nein
Winterdienst und Grauflächenreinigung in Böblingen
Schneeräumung (90620000)
Glatteisbeseitigung (90630000)
Straßenreinigung (90611000)
Böblingen (DE112, NUTS 3)
71034 Böblingen, Wolfgang-Brumme-Allee 52 (BPol)
Winterdienst und Grauflächenreinigung: nicht öffentliche Flächen ca. 5.916 m²
Preis
01.10.2021
30.09.2025
Das Vertragsverhältnis verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die AG dies dem AN mind. 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Der Vertrag endet spätestens am 31.09.2027.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort
(im Vordruck Anhang II enthalten)
Einzelunternehmen/Freiberufler
Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit (im Vordruck Anhang II enthalten)
Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmens infrage stellen,
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
- Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB
(im Vordruck Anhang II enthalten)
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 100.000 € und Schlüsselschäden (nur Los 2) 50.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten).
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (im Vordruck Anhang II enthalten)
Eigenerklärung über die Leistungserbringung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (im Vordruck Anhang II enthalten).
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (im Vordruck Anhang II enthalten):
Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart Winterdienst und/ oder Grauflächenreinigung von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, Leistungsumfang in m², Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten).
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV) zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und sind etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) zu erteilen.
Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Eignungsleihe
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
15.06.2021
12:00
- Deutsch (DE)
30.09.2021
17.06.2021
00:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden.
Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.
Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags vom Auftraggeber festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anhang II) zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Ortsbesichtigungen werden nur für das Los 3 angeboten.
Ortsbesichtigungen erfolgen freiwillig und nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson wie folgt zu vereinbaren:
Ortsbesichtigungen können bis zum 21.05.2021 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 19.05.2021 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 04.06.2021, 12.00 Uhr.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
18.05.2021
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.