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Ausschreibungsdetails

Bad Kreuznach, Bosenheimer Straße 16-26, Generalplanerleistung für Abbruch und Neubau (157704)

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01.05.2021

31.05.2021 23:59

157704

BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH

01.05.2021 12:45

2021/S 086-222712

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesagentur für Arbeit
Postanschrift:Lina-Ammon-Str. 9
Postleitzahl:90471
Ort:Nürnberg
NUTS:Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 911-98872953
Fax:+49 911-98872909
Hauptadresse: http://bi-management.de

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Bad Kreuznach, Bosenheimer Straße 16-26, Generalplanerleistung für Abbruch und Neubau

157704

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Generalplanerleistung für Abbruch und Neubau

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Bad Kreuznach (DEB14, NUTS 3)

Bad Kreuznach

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-9 der HOAI. Die Generalplanerleistungen beinhalten Leistungen der

• Leistungen der Fachplanung nach Teil 4, Abschn. 1, Tragwerksplaung der HOAI

• Objektplanung, Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 der HOAI,

• Abschn. 2, Techn. Ausrüstung für die Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechn. Anlagen, Starkstromanlagen der HOAI.

• Erstellung eines Brandschutzkonzepts für den Eigenneubau

In der ersten Stufe erfolgt die Beauftragung der LPH 1-2 (Teilbauunterlage) und nach Freigabe der Bundesagentur LPH 3 (Bauunterlage). Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

02.08.2021

26.07.2024

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

3

5

Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes werden die 3 bis 5 am besten geeigneten Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand der bekannt gemachten Kriterien. Die Bewertungsmatrix, anhand derer die genaue Bewertung ersichtlich ist, wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen an die interessierten Bewerber übersandt.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaats zur Führung der Berufsbezeichnung

"Architekt" und/oder "Ingenieur" berechtigt sind und die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung besitzen bzw. diese durch einen Verantwortlichen Partner/eine verantwortliche Partnerin erbringen können.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1. Nachweis einer aktuellen, gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen

Werden, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im

Auftragsfall zusichert. Mindestens nötige Deckung für Personenschäden über 1 500 000 EUR, für Sachschäden über 500 000 EUR.

2. Eigenerklärung zu § 73 Abs. 3 VgV i. V. m.§ 46 Abs.2 VgV (Unabhängigkeit von Ausführungs- und

Lieferinteressen.

3. Eigenerklärung bzgl. der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB.

4. Eigenerklärung zu § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB.

5. Eigenerklärung zu § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.

6. Eigenerklärung zu § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

7. Eigenerklärung zu § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB.

8. Eigenerklärung, sich im Auftragsfall zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten nach dem

Verpflichtungsgesetz zu verpflichten.

9. Nachweis nach § 44 VgV bzgl. Bauvorlageberechtigung: Nachweis der uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung nach jeweiligem Kammergesetz über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/ oder Führungskräfte des Unternehmens.

10. Angaben zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV durch Erklärung über

— Den Gesamtumsatz und

— Den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.

Bei Bewerbung einer Bietergemeinschaft sind die unter den Ziffern 2-9 genannten Anforderungen von jedem

Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1. Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Werts des

Erbringungszeitpunkts, des öffentlichen oder privaten Empfängers (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Wert- und Erbringungszeitraum müssten als Soll-Ist Vergleich dargestellt werden. Gewertet werden maximal 3

Referenzen.

2. Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV), gegliedert nach Berufsgruppen, Angestellte und freie Mitarbeiter getrennt.

3. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).

Benennung der hierfür vorgesehenen technischen Fachkräfte und Aufzeigen der Organisationsstruktur, in die die technischen Fachkräfte integriert sind.

Benennung der Qualifikation und Berufserfahrung.

4. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Art. 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV). Die Darstellung kann auch gemäß § 49 Abs. 1 VgV durch Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 9001 ersetzt werden.

5. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die

Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, Art. 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV.

6. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.

7. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.

Bei Bewerbungen von Bietergemeinschaften können die unter den Ziffern 1-7 genannten Anforderungen von der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)
Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten

Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaats zur Führung der Berufsbezeichnung

"Architekt" und/oder "Ingenieur" berechtigt sind und die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung besitzen bzw. diese durch einen Verantwortlichen Partner/eine verantwortliche Partnerin erbringen können.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.5)
Angaben zur Verhandlung

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

31.05.2021

23:59

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

11.06.2021

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.07.2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Weitere Informationen zu dem zu erteilenden Auftrag und zum Vergabeverfahren sind bei der unter Ziffer I.1)

genannten Kontaktstelle erhältlich.

1. Die geforderten Nachweise nach III.1.1), III.1.2) sowie III.1.3) sind in einem Bewerberformular zusammengefasst.

2. Es wird darum gebeten, die Bewerbung entsprechend der Gliederung des Bewerbungsbogens übersichtlich und geordnet zusammen zu stellen.

3. Geforderte Erklärungen oder Nachweise sind gesondert zu erbringen; ein alleiniges Ankreuzen im

Bewerbungsformular wird nicht als vollständige Erklärung gewertet.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs.6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. §

134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

29.04.2021



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