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Ausschreibungsdetails

Seetransport von Kraftstoffen größer 250 cbm bis 1000 cbm (Q/E3FS/R1952)

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29.04.2021

27.05.2021 13:00

27.05.2021 13:00

Q/E3FS/R1952

Bundeswehrverwaltung

29.04.2021 12:15

2021/S 084-216456

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postleitzahl: 56073
Ort: Koblenz
NUTS: Koblenz (DEB1, NUTS 2)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): BAAINBw E3.6

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Seetransport von Kraftstoffen größer 250 cbm bis 1000 cbm

Q/E3FS/R1952

II.1.2)
CPV-Code

Transport zu Wasser und zugehörige Dienste (60600000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Seetransport von Kraftstoffen (>250 cbm bis ≤ 1000 cbm) für die Deutsche Marine sowie für ausländische Seestreitkräfte im Rahmen von Host Nation Support im nationalen Bereich der Nord- und Ostseeküste

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Seefrachtverkehr (60640000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Koblenz (DEB1, NUTS 2)

Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Seetransporte von Kraftstoffen werden für die Deutsche Marine im Wesentlichen durch zivil-gewerbliche Auftragnehmer (AN) sichergestellt. Ferner gilt es im Rahmen von Host Nation Support (HNS) Seetransporte von Kraftstoffen für Schiffe und Boote ausländischer Seestreitkräfte zu gewährleisten. Das Versorgungsgebiet erstreckt sich auf den nationalen Bereich der Nord- und Ostseeküste.

Die maximale Abrufmenge von insgesamt 400 Transporten über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. Optionen) darf dabei allerdings durch den Abrufberechtigten nicht überschritten werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.10.2021

30.09.2022

Der Auftraggeber kann den Vertrag durch Ausübung von maximal drei Optionen um jeweils ein jahr verlängern.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Es können seitens des Auftraggebers maximal drei Verlängerungsoptionen gezogen werden.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Der Bewerber muss einen Aktuellen Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug vorlegen, der nicht älter als ein Jahr ist.

Die nachstehenden Nachweise der Eignungsanforderungen I.1, I.2 und I.3 sind von jedem Bieter und jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.

Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlich-finanziellen bzw. technisch-beruflichen Leistungsfähigkeit im zugelassenen Rahmen auf Ressourcen von Unterauftragnehmern zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für die Eignungsanforderungen I.1, I.2, I.3 ebenfalls in Bezug auf die Unterauftragnehmer vorzulegen.

Wird bei einem Bieter bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft die Zuverlässigkeit hinsichtlich der persönlichen Lage nicht festgestellt, wird das Angebot des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn die Zuverlässigkeit hinsichtlich der persönlichen Lage für einen Unterauftragnehmer nicht festgestellt wird und der Nachweis seiner Ressourcen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft erforderlich wären, um die wirtschaftliche und finanziellen bzw. die technischen und beruflichen Eignungsanforderungen vollständig nachzuweisen.

I.1 Zuverlässigkeitsanforderungen

Das beigefügte Formblatt B-V34/9.2017 muss vom Bieter/allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben und dem Antrag beigefügt werden.

I.2 Bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft (BG)

Im Falle einer BG haben gemeinsame Bieter einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die BG gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt.

Eine von allen Bewerbern der BG unterschriebene formlose Vollmachterklärung für den bevollmächtigten Vertreter ist beigefügt. Ersatzweise ist eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter beigefügt. Das Formular B-V047 muss ausgefüllt und unterschrieben und dem Angebot beigefügt werden.

I.3 Bereitschaftserklärung Unterausftragnehmer (UAN)

Für den Fall, dass UAN eingesetzt werden, wird zugesichert, dass diese die Forderungen gem. Anlage Eigenerklärungen (Anlage 10) erfüllen. Die entsprechende Eigenerklärung (Anlage 10) ist beigefügt.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die nachstehenden Nachweise der Eignungsanforderungen Ziff. II.1 und II.2 sind von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft vorzulegen.

Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht zugelassen. Ausländischen Bietern bzw. Bietergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Ein Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen.

Wird bei einem Bieter oder einer Bietergemeinschaft die wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit nicht festgestellt, wird das Angebot des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft insgesamt von der Bewertung ausgeschlossen.

II.1 Eigenerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)

Hinsichtlich der nachfolgenden Erklärungen sind die Umsätze aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. aller Unternehmen zu addieren. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Eignung betreffend der gegenständlichen Anforderung nachgewiesen, wenn ein mittlerer Jahresgesamtumsatz i. H. v. mindestens 2.000.000 € vorliegt. Der Umsatz für entsprechende Transportdienstleistungen ist zusätzlich anzugeben.

Der Umsatz des anbietenden Unternehmens/der anbietenden Bietergemeinschaft muss tabellarisch für die letzten drei Geschäftsjahre (2018,2019,2020) angegeben werden. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Angaben zu machen. Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft zur ERfüllung der Eignungsanforderungen auf Unterauftragnehmer verweisen will, sind die geforderten Angaben auch von den Unterauftragnehmern zu machen.

Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zur Erfüllung der Eignungsanforderung auf einen Unterauftragnehmer verweisen will, sind die Umsätze aller Unternehmen ebenfalls zu addieren. Die Angabe gem. II.1 ist dann ebenfalls für den Unterauftragnehmer vorzulegen.

Der Bewerber/die BG muss erklären, dass ein mittlerer Jahresgesamtumsatz i.H.v. mind. 2.000.000,-€ vorliegt.

II.2 Berufshaftpflicht

Das bietende Unternehmen/die Bietergemeinschaftmuss erklären, dass eine branchenübliche Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3 Mio. € vorliegt.

Die Versicherungsurkunde (in amtlich beglaubigter Kopie) bzw. einer originalen, unterschriebenen Bestätigung des Versicherungsträgers über deren Bestehen ist dem Angebot beizufügen. Akzeptiert wird auch die schriftliche Zusage des Versicherungsträgers, im Falle einer Beauftragung seines Kunden (vorliegend Bieter), die Deckungssumme spätestens zum Zeitpunkt des Zuganges der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung zu erhöhen, um die geforderte Mindestdeckung sicherzustellen. Ein anschließender Nachweis ist innerhalb einer Woche im Original der vertragschließenden Stelle BAAINBw-E3.6 vorzulegen.

Darüber hinaus muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorgelegt werden, die im Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein darf. Des Weiteren ist ein Bonitätsnachweis der Bank dem Angebot beizufügen, der im Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein darf (Bankerklärung zur Finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit).

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Die Nachweise für die nachfolgenden Eignungsanforderungen sind von jedem Bieter bzw. von jeder Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur Erfüllung der nachfolgenden Kriterien auf Mitarbeiterqualifikationen bzw. Referenzerfahrungen von Unterauftragnehmer verweisen will, sind die Nachweise bzw. Erklärungen auch für den Unterauftragnehmer vorzulegen.

Wird bei einem Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nicht festgestellt, wird das Angebot des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.

III.1 Referenzen

Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat gemäß der beigefügten Referenzliste (Anlage 14) mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte die störungsfrei durchgehalten wurden, nachzuweisen. Die entsprechenden Verträge dürfen nicht vor 2018 beendet gewesen sein.

III.2 Nachweis Zertifizierung DIN ISO 9001

Der Bieter/die BG muss erklären, dass eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 vorliegt bzw., dass das Zertifikat innerhalb einer Woche nach Zugang des Schreibens über die beabsichtigte Zuschlagserteilung der vertragschließenden Stelle BAAINBW-E3.6 vorliegen wird.

III.3 Nachweis Zertifizierung DIN ISO 27001

Der Bieter/die BG muss erklären, dass eine Zertifizierung nach DIN ISO 27001 vorliegt bzw., dass das Zertifikat innerhalb einer Woche nach Zugang des Schreibens über die beabsichtigte Zuschlagserteilung der vertragschließenden Stelle BAAINBW-E3.6 vorliegen wird.

III.4 Gefahrgut

Der Bieter/die BG muss erklären, dass er alle für den Umgang/Transport von Material geltenden nationalen bzw. internationalen Regelungen über den Transport von Gefahrgut (z.B. GGVSee, IMDG-Code, ADR / RIO etc.) einhält.

Der Bieter/die BG muss erklären, dass die geforderten Berechtigungen und Lizenzen vorliegen bzw. innerhalb einer Woche nach Zugang des Schreibens über die beabsichtigte Zuschlagserteilung vorliegen werden.

III.5 Staatenliste

Der Bieter/die BG muss erklären, dass kein Personal eingesetzt wird, das aus in der Staatenliste (Anlage 5) aufgeführten Ländern kommt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

27.05.2021

13:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.09.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

27.05.2021

13:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

26.04.2021



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