Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung, Lagerung u. Lieferung von Vordrucken
343-2021-0103
Geschäftsvordrucke (22822000)
Lieferauftrag
Herstellung, Lagerung und Lieferung von Vordrucken für die Bundesfinanzverwaltung (Rahmenvereinbarung)
Register, Rechnungsbücher, Ordner, Formulare und anderes bedrucktes Büromaterial aus Papier oder Pappe (22800000)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131, NUTS 3)
Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung Sautierstraße 32 79104 Freiburg Deutschland
Fertigung (inklusive teilweise aufwändiger Satzarbeiten und Korrekturen), Lagerung und Lieferung der für die Bundesfinanzverwaltung beziehbaren Vordrucke. Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten.
Die Bedarfszahlen der derzeit ca. 350 verschiedene Vordrucke (Formulare, Selbstdurchschreiber, Quittungen, Aufkleber etc.) reichen von unter 100 bis zu mehreren 10.000 Stück. Zwei Sammelbestelltermine jährlich, Sonderbestellungen jederzeit. Lieferung an ca. 270 Empfänger im Bundesgebiet. Keine Mindestbestellmengen!
Preis
01.11.2021
31.10.2025
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die mit den Satzarbeiten beschäftigten Mitarbeiter müssen bundesdeutsches Hochdeutsch beherrschen (vgl. lfd. Nr. 2 der Liste der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
07.06.2021
11:00
- Deutsch (DE)
23.07.2021
07.06.2021
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html;jsessionid=A4D2C1D67C120C83C6B28FCB77A75C0B.2_cid335 Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der
Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen
auszufüllen. Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen/Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind
zu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bewerber/Bieter, deren Bewerbungen/Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor
Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
07.05.2021
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