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Ausschreibungsdetails

Herstellung, Lagerung u. Lieferung von Vordrucken (343-2021-0103)

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29.04.2021 (letzte Änderung am 07.05.2021)

07.06.2021 11:00

07.06.2021 11:00

343-2021-0103

Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung

07.05.2021 07:06

2021/S 084-214448

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
Postanschrift:Sautierstraße 32
Postleitzahl:79104
Ort:Freiburg
NUTS:Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228303-16409
Fax:+49 228303-49819
Hauptadresse: www.evergabe-online.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Herstellung, Lagerung u. Lieferung von Vordrucken

343-2021-0103

II.1.2)
CPV-Code

Geschäftsvordrucke (22822000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Herstellung, Lagerung und Lieferung von Vordrucken für die Bundesfinanzverwaltung (Rahmenvereinbarung)

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Register, Rechnungsbücher, Ordner, Formulare und anderes bedrucktes Büromaterial aus Papier oder Pappe (22800000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131, NUTS 3)

Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung Sautierstraße 32 79104 Freiburg Deutschland

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Fertigung (inklusive teilweise aufwändiger Satzarbeiten und Korrekturen), Lagerung und Lieferung der für die Bundesfinanzverwaltung beziehbaren Vordrucke. Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten.

Die Bedarfszahlen der derzeit ca. 350 verschiedene Vordrucke (Formulare, Selbstdurchschreiber, Quittungen, Aufkleber etc.) reichen von unter 100 bis zu mehreren 10.000 Stück. Zwei Sammelbestelltermine jährlich, Sonderbestellungen jederzeit. Lieferung an ca. 270 Empfänger im Bundesgebiet. Keine Mindestbestellmengen!

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.11.2021

31.10.2025

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Die mit den Satzarbeiten beschäftigten Mitarbeiter müssen bundesdeutsches Hochdeutsch beherrschen (vgl. lfd. Nr. 2 der Liste der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

07.06.2021

11:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

23.07.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

07.06.2021

11:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie

unter folgendem Link der Europäischen Kommission: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html;jsessionid=A4D2C1D67C120C83C6B28FCB77A75C0B.2_cid335 Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem

versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der

Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen

auszufüllen. Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen/Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind

zu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemomblerstr. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Fax:+49 2289499-163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Bewerber/Bieter, deren Bewerbungen/Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor

Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...],

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.

Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim

Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

07.05.2021



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

27.04.2021


27.04.2021




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