Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=389179Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Bau von Wasserstraßen
Abschnitt II: Gegenstand
Donauausbau Straubing - Vilshofen, Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf, Hochwasserschutz Polder Offenberg-Metten, VE 325 - Erd-/Betonbau BA1 Deiche Metten Ost und West
M-043-21
Hochwasserschutzarbeiten (45246400)
Bauauftrag
Ziel der Maßnahmen ist die Verbesserung des Hochwasserschutzes der bestehenden Siedlungen und Gewerbegebiete im Polder Offenberg-Metten vom aktuellen Schutzniveau bei etwa HQ30 auf einen Schutzgrad HQ100.
Bau von Deichen (45247230)
Stahlbetonarbeiten (45262310)
Straßenbauarbeiten (45233120)
Deggendorf (DE224, NUTS 3)
94526 Metten, Landkreis Deggendorf
Folgende Hauptleistungen sind durch den AN im Rahmen dieser Vergabeeinheit zu erbringen:
- Baustelleneinrichtungen
- Oberbodenarbeiten
- Erdarbeiten
- Abbrucharbeiten
- Wasserhaltungsarbeiten
- Spundwand- und Dichtwandarbeiten, Niederdruckinjektionen
- Rohrvortriebsarbeiten
- Betonarbeiten
- Verkehrswegebauarbeiten
- Landschaftsbauarbeiten
Preis
06.09.2021
31.12.2023
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle.
Der Bieter kann mit dem Angebot zum Nachweis seine Befähigung zur Berufsausübung mit einer direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" enthält die erforderlichen Nachweise zur Eignung und steht im Internet unter "www.vergabe.bayern.de" zur Verfügung und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Bieter kann mit dem Angebot zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit einer direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" enthält die erforderlichen Nachweise zur Eignung und steht im Internet unter "www.vergabe.bayern.de" zur Verfügung und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Bieter kann mit dem Angebot zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" oder der EEE, ergänzt durch einschlägige Unterlagen erbracht werden. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht im Internet unter "www.vergabe.bayern.de" zur Verfügung und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
30.06.2021
10:00
- Deutsch (DE)
31.08.2021
30.06.2021
10:00
München
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Die Vergabeunterlagen stehen kostenfrei und unmittelbar zugänglich auf www.vergabe.bayern.de unter der Vergabe Nr. M-043-21 zur Verfügung.
Angebote oder Bewerbungen dürfen elektronisch nur über die Vergabeplattform des Freistaates Bayern www.vergabe.bayern.de abgegeben werden.
Angebote oder Bewerbungen, die auf anderen Vergabeplattformen, z. B. www.evergabe.online.de abgeben werden, können nicht gewertet werden.
Wir weisen darauf hin, dass ein eventueller Bieterdialog (Fragen und Antworten) nur über die Plattform www.vergabe.bayern.de abgewickelt wird.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
27.04.2021