Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=389158Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der verantwortlichen Durchführung und Mitwirkung bei der Fortentwicklung des operativen Betriebes der Informationstechnik im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
1510/1-12-Z1 500/2020
Systemunterstützung (72253200)
Dienstleistungen
Verantwortliche Durchführung des operativen IT-Betriebs im BMJV und Mitwirkung bei seiner Fortentwicklung
3.600.000,00
EUR Euro
Berlin (DE300, NUTS 3)
10117 Berlin
Serviceleistungen für das IT-System des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und dessen mögliche Erweiterungen, insbesondere die Übernahme der Betriebsverantwortung für das IT-System und Weiterentwicklung des operativen IT-Betriebes beim Auftraggeber durch Werk- oder Dienstleistungen.
Die im BMJV betriebene Informations- und Kommunikationstechnik basiert überwiegend auf einer aus Clients und Servern bestehenden Bürokommunikation. Zurzeit verfügt das BMJV über insgesamt rund 1000 Bildschirmarbeitsplätze. Diese bestehen aus rund 720 Notebooks und etwa 300 Thin Clients. Die Nutzer der Thin Client-Arbeitsplätze haben zumeist zusätzlich einen Thin Client-Arbeitsplatz im Homeoffice.
Wesentliche Elemente der aktuellen IT-Architektur des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sind:
- Überwiegend auf aktiven Komponenten der Fa. Cisco basierende Ethernet-Netzwerkarchitektur mit Lichtwellenleiter- und Kupferverkabelung (100 - 1000 MBits/s im Client-Bereich und 10 Gigabit-Ethernet im Backbone); Storage-Integration über Fiber Channel over Ethernet; Diverse Elemente der Netzwerksicherheit (NAC, Monitoring, Firewall, VPN, etc.);
- Bürokommunikationssystem in Client-Server-Architektur mit Windows- und Linux-Betriebssystemen im Client- und Serverbereich (Windows Server mit ca. 200 Servern und ca. 1000 Clients); davon ca. 720 Notebooks mit Windows 10 und VPN-Zugang zum BMJV und ca. 300 Thin Clients in einer VMWare-Virtualisierungsumgebung;
- Zentrale Softwareverteilung für Windows-Clients (Baramundi);
- Interne und externe E-Mail-Kommunikation (Microsoft Exchange Server und Outlook);
- Interne und externe Datenkommunikation überwiegend über Netze des Bundes (NdB; Internet, Intranet, Telematik, Haushalts-Kassen- und Rechnungswesen, externe Datenbanken, Anbindung an juris, Bund-TV);
- Relationale Datenbanksysteme (Oracle, MSSQL Server, MySQL, PostgreSQL, Access);
- Dokumentenmanagement-System (OpenText DOMEA);
- Zutritts- und Zeiterfassungssystem;
- Elektronisches Personal-, Organisations- und Stellenverwaltungssystem (derzeit Bundesverwaltungsamt EPOS);
- Translation Memory und Terminologieverwaltungssystem (SDL Trados Studio); Auftragsverwaltungssystem (AVS) für den Sprachendienst;
- Verfassungsarchiv (Dokumentenbibliothek auf Basis Windows Sharepoint Services);
- One Identity Manager zur Verwaltung der Identitäten im Active Directory;
- Ticketsystem (OTRS)
Darüber hinaus werden weitere Dienste und Anwendungen betrieben.
Für dieses System ist beabsichtigt, für eine Dauer von 4 Jahren, maximal zweimal verlängerbar um je ein Jahr, einen EVB-IT Servicevertrag über folgende Serviceleistungen zu vergeben:
a.) Verantwortlicher Betrieb des IT-Systems des BMJV, namentlich:
- Installation, Konfiguration und Pflege der Hard- und Software der Desktop-Systeme, Thin Clients und Notebooks
- Installation und Betrieb der Server einschließlich Monitoring, Sicherheits- und Patchmanagement
- Betrieb und Überwachung des internen Netzwerkes sowie der externen Netzanbindung
- Störungsbeseitigung
- Betrieb und Verwaltung der im Haus genutzten Software-Anwendungen
- Betreuung der im BMJV betriebenen Datenbanken.
b.) Hotline (First- und Second-Level-Support)
c.) Betreuung und Unterstützung von Telefon- und Videokonferenzen
d.) Vor-Ort-Service innerhalb definierter Geschäftszeiten
e.) Rufbereitschaft für einen erweiterten Zeitraum außerhalb der Vor-Ort-Service-Zeiten
f.) Betrieb des im BMJV vorhandenen Datensicherungssystems
g.) Dokumentation
Im Wesentlichen sollen die Leistungen durch eine monatliche Pauschale abgegolten werden. Darüber hinaus wird die beratende und durchführende Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des operativen IT-Betriebes im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erwartet, welche nach Bedarf in Form von Sonderaufträgen getrennt vergütet wird. Das BMJV berücksichtigt dabei auch Open Source Software.
Ausführungsbedingungen:
Die Leistungen sind grundsätzlich beim Auftraggeber vor Ort in der Dienststelle Berlin mit den Liegenschaften Mohrenstr. 37, Friedrichstr. 191 und Leipziger Str. 127 zu erbringen. Die Anwendung von Fernwartungs-/-administrationsverfahren ist nur im Ausnahmefall nach ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Es ist stets qualifiziertes Personal mit anforderungsgerechten Fach- und deutschen Sprachkenntnissen in ausreichender Anzahl einzusetzen, das sich einer förmlichen Verpflichtung und Sicherheitsüberprüfung (SÜG) zu unterziehen hat. Die gesamte mündliche und schriftliche Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer einschließlich seiner Erfüllungsgehilfen und Vertretungspersonen erfolgt in deutscher Sprache.
3.600.000,00
EUR Euro
01.01.2022
31.12.2025
Die Bedingungen einer Verlängerung werden durch den zugrundeliegenden EVB-IT Systemvertrag geregelt. Es kann eine zweimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr möglich sein.
5
siehe Bewerbungsbedingungen für den öffentlichen Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren gem. § 17 VgV
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
09.06.2021
23:59
17.06.2021
- Deutsch (DE)
05.10.2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Nach §§ 155 ff. GWB kann bei der zuständigen Vergabekammer ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden. Näheres ist dem GWB zu entnehmen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Rügen der Bewerber, mit welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos in Textform über die eVergabe-Plattform an die Auftraggeberin zu übermitteln.
03.05.2021