Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsplatzcomputer und Zubehör (produktneutral) Los 1: Standard APC
ZIB 13.05 - 9976/19/VV : 1
Tischcomputer (30213300)
Lieferauftrag
Gegenstand ist die Lieferung von Standard Arbeitsplatzcomputern, die in einer produktneutralen Ausschreibung für die Bundesverwaltung beschafft werden sollen.
53.000.000,00
EUR Euro
Arbeitsplätze (30214000)
Betriebssystemsoftwarepaket für Personalcomputer (PC) (48624000)
Technische Computerunterstützung (72611000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Gegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Standard Arbeitsplatzcomputern.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zunächst zwei Jahre, mit optionaler Verlängerungsmöglichkeit um zweimal ein weiteres Jahr. Somit beträgt die maximale Laufzeit vier Jahre.
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 53.000.000,00 Euro (netto) abgerufen werden.
Es gibt noch ein weiteres Los über individuell konfigurierbare Arbeitsplatzrechner, dies wird im Vergabeverfahren ZIB 13.05 - 9976/19/VV : 2 ausgeschrieben.
53.000.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:24
Zweimalige Verlängerung um 12 Monate auf maximal 48 Monate
nein
nein
Der Bedarf wird in zwei Fachlose aufgeteilt. Aus technischen Gründen werden diese beiden Lose jeweils in einem eigenen Vergabeverfahren ausgeschrieben. Dieses Verfahren ist Los 1: Standard Arbeitsplatzcomputer. Das zweite Los über individuell konfigurierbare Arbeitsplatzcomputer wird im Vergabeverfahren ZIB 13.05 - 9976/19/VV : 2 ausgeschrieben.
Die vorliegenden Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, Kriterienkatalog Leistung und Preisblatt) wurden mit Hilfe des Beratungsunternehmens umlaut SE erstellt.
Die Anlage "Leistungsverzeichnis" in den Vergabeunterlagen auf www.evergabe-online.de wird lediglich aus technischen Gründen mit übersendet. Bitte füllen Sie das Leistungsverzeichnis nicht aus, sondern nutzen für die Erstellung Ihres Angebotes die in den Vergabeunterlagen bereitgestellten Dokumente.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 26 Mio. EUR netto pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als geeignet werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Der Referenzauftrag ist hinsichtlich der zu erbringenden Leistung vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand. Vergleichbar ist diese, wenn alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes (Lieferung von Computersystemen bestehend aus Hardware und Betriebssystem, sowie Vor-Ort -Service) enthalten sind.
o Die Referenzen beziehen sich auf mindestens 3 unterschiedliche Kunden.
o Mindestens eine Referenz berücksichtigt die Lieferung an mehrere, räumlich verteilte Standorte
o Bei mindestens einer Referenz handelt es sich um einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr.
o Die Referenzen umfassen in Summe ein Auftragsvolumen von 13 Mio. Euro.
• Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bei Bedarf bitte mehrfach.
• Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Für die von Ihnen angebotenen Produkte sind Sie Hersteller oder Sie verfügen über einen Partner-Status oder eine vergleichbare Beziehung beim jeweiligen Hersteller, der Sie berechtigt, diese Produkte an Endkunden zu verkaufen und Support entsprechend der Leistungsbeschreibung zu liefern. Einen entsprechenden Nachweis reichen Sie bei Angabe des Angebotes mit ein.
Reichen Sie einen entsprechenden Nachweis gemäß ISO 9001 zur Qualitätssicherung ein. Alternativ reichen Sie einen vergleichbaren Nachweis ein. Im Falle eines vergleichbaren Nachweises, erläutern Sie bitte anhand der Kriterien gemäß ISO 9001 wieso die Vergleichbarkeit gegeben ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
27.08.2021
11:30
- Deutsch (DE)
31.10.2021
27.08.2021
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Abrufberechtigt sind neben der unmittelbaren Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland:
Akademie der Künste
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik-Telekommunikation
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BIMA_SRM, BIMASRM_3, BIMASRM_5
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesinstitut für Risikobewertung
Erdölbevorratungsverband
KfW Bankengruppe
Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland
Otto-von-Bismarck-Stiftung
Postbeamtenkrankenkasse
Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Stiftung Forum Recht
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Unfallversicherung Bund und Bahn
Alexander von Humboldt-Stiftung
Bund der Vertriebenen
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
DBFZ - Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.
Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.
Deutsches Jugendinstitut e.V.
DRK Suchdienst
Engagement Global
Georg-Speyer-Haus
Heinrich-Böll-Stiftung e.V.
Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie Dresden
Internationaler Suchdienst
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Nationale Anti Doping Agentur
RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V.
Rosa Luxemburg Stiftung
Stiftung Deutsches Historisches Museum
Stiftung Wissenschaft und Politik
THW-Bundesvereinigung e.V.
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Wissenschaftsrat
Informationstechnikzentrum Bund
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
26.08.2021
Version history
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