Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=388064Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung inkl. Layout und Lieferung von Produktverpackungen für Kurzmünzensets 2021 in der Prägequalität Stempelglanz und Spiegelglanz (Münze Deutschland)
Z I 5-X-139/21
Münzen (18512100)
Lieferauftrag
Herstellung inkl. Layout und Lieferung von Produktverpackungen für Kurzmünzensets 2022 in der Prägequalität Stempelglanz und Spiegelglanz (Münze Deutschland)
Münzen (18512100)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Prägestätten der Bundesrepublik Deutschland in Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg
Für den Auftraggeber, das Bundesverwaltungsamt, sind 88.000 Produktverpackungen mit der Option der Erhöhung bis auf maximal 93.000 Stück für Kursmünzensets 2022 in der Prägequalität Stempelglanz und
73.000 Exemplare mit der Option der Erhöhung bis auf maximal 78.000 Stück für Kursmünzensets 2022 in der Prägequalität Spiegelglanz vergeben. Die Produktverpackungen sind an die fünf Prägestätten zu liefern.
Preis
16.08.2021
18.02.2022
ja
Es sind 88.000 Produktverpackungen mit der Option der Erhöhung bis auf maximal 93.000 Stück für Kursmünzensets 2022 in der Prägequalität Stempelglanz und 73.000 Exemplare mit der Option der Erhöhung bis auf maximal 78.000 Stück für Kursmünzensets 2022 in der Prägequalität Spiegelglanz zu vergeben. Die Produktverpackungen sind an die fünf Prägestätten zu liefern.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen nebst Anlagen und Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen; insbesondere:
- Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten 3 Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung von Münzronden,
- Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere hinsichtlich der Herstellung von Verpackungen
- Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 oder 9001:2015 in Bezug auf den Herstellungsprozess durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2021),
- Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen (Eigenerklärung). Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignungdie Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Qualitätsmanagement entsprechend DIN EN ISO 9001:2008 oder 9001:2015 in Bezug auf den Herstellungsprozess,
- Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen beim Herstellungsprozess.
siehe Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen nebst Anlagen und Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen; insbesondere:
- Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung
siehe Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen nebst Anlagen und Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen; insbesondere:
- Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung von Münzronden.
- Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen (Eigenerklärung)
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 06.01.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen
- Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen beim Herstellungsprozess
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
26.05.2021
12:00
- Deutsch (DE)
30.06.2021
26.05.2021
12:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
siehe Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen nebst Anlagen und Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
20.04.2021