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Ausschreibungsdetails

Herstellung und Lieferung von Rollierpapier für Umlauf-, Gedenk- und Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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21.04.2021

26.05.2021 12:00

26.05.2021 12:00

Z I 5-X-116/21

Bundesverwaltungsamt

21.04.2021 12:15

2021/S 079-200282

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsamt (BVA)
Postanschrift: DGZ-Ring 12
Postleitzahl: 13086
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Vergabestelle im Referat Z I 5, Frau Juliane Koitzsch oder Vertreter im Amt
Telefon: +49 228-99358681787
Fax: +49 30-1870301645
Hauptadresse: http://www.bva.bund.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Herstellung und Lieferung von Rollierpapier für Umlauf-, Gedenk- und Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland

Z I 5-X-116/21

II.1.2)
CPV-Code

Endlosgeschäftsvordrucke (22822100)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Herstellung und Lieferung von Rollierpapier für Umlauf-, Gedenk- und Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland. Mindestabnahmemengen werden nicht garantiert.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

1,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Endlosgeschäftsvordrucke (22822100)

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300, NUTS 3)

Münzstätten Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg (Bundesrepublik Deutschland)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Herstellung und Lieferung von bis zu 9.305 Rollen Rollierpapier für die Umlauf-, Gedenk- und Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland. Mindestabnahmemengen werden nicht garantiert.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.6)
Geschätzter Wert

1,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2022

31.12.2024

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Herstellung und Lieferung von bis zu 19.180 Rollen Rollierpapier für die Umlauf-, Gedenk- und Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland. Mindestabnahmemengen werden nicht garantiert.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

siehe Vergabeunterlage einschließlich Anlagen, insbesondere:

1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzernverbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben;

2. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 3 der Vergabeunterlage. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten. Auf Anforderung sind die Angaben nachzuweisen, bspw. durch Vorlage amtlicher Registerauszüge oder vergleichbarer Unterlagen.

3. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o.ä., wie z.B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs; bei Abgabe des Angebots nicht älter als sechs Monate); sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.

Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen. Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) bzw. sollen andere Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 06.01.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

siehe Vergabeunterlage einschließlich Anlagen, insbesondere:

- Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung

- Aktuelle Bankauskunft zum Nachweis geordneter finanzieller Verhältnisse, ausgestellt von der Bank

Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft den geforderten Nachweis erbringen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft wird in Summe der Angaben aller Mitglieder der Bietergemeinschaft beurteilt. Beruft sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten eines anderen Unternehmens (insb. Nachunternehmer) sind die Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 06.01.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

siehe Vergabeunterlage einschließlich Anlagen, insbesondere:

- Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung und Lieferung von Rollierpapier.

- Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere hinsichtlich der Herstellung von Rollierpapier

- Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 oder 9001:2015 in Bezug auf den Herstellungsprozess durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2021)

- Jeder Bieter hat, soweit dieser in den Jahren 2019 bis 2021 keine Aufträge zur Herstellung und Lieferung von Rollierpapier vom BVA erhalten hat, nach der Auftragsvergabe für Testzwecke jeweils zwei Rollen für das Münzplättchen-Nominal 2-Eurocent je Münzstätte zu liefern.

- Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen (Eigenerklärung)

Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 06.01.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.

- Qualitätsmanagement entsprechend DIN EN ISO 9001:2008 oder 9001:2015 in Bezug auf den Herstellungsprozess

- Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen beim Herstellungsprozess

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

26.05.2021

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.06.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

26.05.2021

12:30

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

(siehe Vergabeunterlage einschließlich Anlagen)


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

19.04.2021



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