Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=387663Einrichtung des öffentlichen Rechts
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 225 Laptops mit externen Datenzugriff (VPN) einschließlich Zubehör
090321.001
Tragbare Computer (30213100)
Lieferauftrag
Lieferung von 225 Laptops mit externen Datenzugriff (VPN) einschließlich Zubehör
258.395,00
EUR Euro
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Bonn
Lieferung von 225 Laptops mit externen Datenzugriff (VPN) einschließlich Zubehör
Qualitätskriterium Name: Termintreue / Lieferzeit / Gewichtung: 20
Preis Gewichtung: 80
258.395,00
EUR Euro
07.06.2021
30.06.2021
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Umsatz des Unternehmens betrug in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren pro Jahr mindestens 390.000 €.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
20.05.2021
10:00
- Deutsch (DE)
30.06.2021
20.05.2021
10:00
Bonn
Michaela Sieberling / Jan Hoffmann
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über
das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen. Verstöße, die aufgrund
der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teilt
das BIBB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von
15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter,
deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134
(2) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch
das BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BIBB.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
19.04.2021