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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung für die strategische Beratung des Statistischen Bundesamtes (B 12.15 - 0647/20/VV : 1)

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21.04.2021 (letzte Änderung am 08.06.2021)

21.06.2021 11:30

21.06.2021 11:30

B 12.15 - 0647/20/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

08.06.2021 16:45

2021/S 079-202257

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 22899610-1035
Fax:+49 2289910610-1035

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvereinbarung für die strategische Beratung des Statistischen Bundesamtes

B 12.15 - 0647/20/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Allgemeine Managementberatung (79411000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung des Statistischen Bundesamtes

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

4.201.680,67

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Unternehmens- und Managementberatung (79410000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714, NUTS 3)

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

Berlin (DE30, NUTS 2)

Die Beratungsleistung ist grundsätzlich im Statistischen Bundesamt in Wiesbaden zu erbringen. In Ausnahmefällen ist eine Leistungserbringung im Statistischen Bundesamt in Bonn und Berlin erforderlich. Zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie können in Einzelfällen Leistungen auch außerhalb des Statistischen Bundesamtes erbracht werden.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Das Statistische Bundesamt steht in einem Transformationsprozess aufgrund veränderter Rahmenbedingungen, insbesondere vor dem Hintergrund der Herausforderungen der hohen Anforderungen an Aktualität, Pünktlichkeit und Qualität der Datenbereitstellung sowie der fortschreitenden Digitalisierung. Dies erfordert eine umfassende, strategische Weiterentwicklung, um auch künftig der Aufgabenstellung und neuen Rollen im Datenökosystem gerecht zu werden. Das Statistische Bundesamt besitzt stabile Steuerungsprozesse und eine klare Vorstellung über das Ziel der digitalen Transformation. Die zur Erreichung notwendige Änderung in der strategischen Ausrichtung muss jedoch in einem außerordentlich kurzen Zeitraum und unter Einbeziehung einer komplexen Stakeholderlandschaft sowie unter Berücksichtigung sich schnell wandelnder gesellschaftlicher Bedingungen umgesetzt werden.

Die vorliegenden Beratungsleistungen unterstützen dieses ambitionierte Entwicklungsbestreben und tragen zu einer erfolgreichen strategischen Gesamtausrichtung bei. Hierbei stehen die Ziele Digitale Transformation, Datenstrategie Datenstrategie des Statistischen Bundesamtes, moderne Infrastruktur und Methodenqualität sowie strategische Steuerung und Kommunikation im Fokus. Obgleich die übergeordneten strategischen Bestrebungen des Statistischen Bundesamtes Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben werden, ist eine Ausweitung der Beratungsleistungen auf Handlungsfelder der IT-Beratung nicht vorgesehen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

4.201.680,67

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

21.06.2021

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

06.09.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

21.06.2021

11:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

04.06.2021



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

04.06.2021


08.06.2021




04.06.2021


04.06.2021




04.06.2021


04.06.2021




25.05.2021


27.05.2021




25.05.2021


27.05.2021




25.05.2021


25.05.2021




25.05.2021


25.05.2021




04.05.2021


04.05.2021




19.04.2021


19.04.2021




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