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Ausschreibungsdetails

Projekt F 2520 Entwicklung eines praxisorientierten Kriterien- und Regelsystems zur Optimierung von Risikobewertungen -- Teilprojekt 1: Experteninterviews

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18.04.2021

26.05.2021 12:00

26.05.2021 12:00

BAuA-550144-F 2520-Fu

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

20.05.2021 13:06

2021/S 077-197796

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Ort: Dortmund
NUTS: Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 231-90712471
Fax: +49 231-90712525
Hauptadresse: http://www.baua.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Arbeits- und Gesundheitsschutz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Projekt F 2520 Entwicklung eines praxisorientierten Kriterien- und Regelsystems zur Optimierung von Risikobewertungen -- Teilprojekt 1: Experteninterviews

BAuA-550144-F 2520-Fu

II.1.2)
CPV-Code

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die Risikobewertung ist das wesentliche Element, um die Sicherheit von Produkten vor dem Inverkehrbringen durch Hersteller und nach ihrer Bereitstellung am Markt durch Marktüberwachungsbehörden zu beurteilen. Bei der Risikobewertung durch die Marktüberwachungsbehörden werden der Schweregrad einer möglichen Verletzung und die Eintrittswahrscheinlichkeit miteinander verknüpft und ein Risiko (ernst, hoch, mittel, niedrig oder kein Risiko) ermittelt. Je nach Risikograd leiten die Behörden Maßnahmen ein, die Konsequenzen für Wirtschaftsakteure oder Nutzergruppen haben. Die Ermittlung des Risikogrades ist komplex, weil verschiedene Faktoren (Nutzergruppen, Szenarien und Einzelhandlungen, Art und Ort der Verletzung, Schweregrad der Verletzung, Eigenschaften des Produktes etc.) miteinander kombiniert werden. Die Ermittlung und Festlegung von Ereignisketten und die Bestimmung der Eintrittswahrscheinlichkeiten sind derzeit höchst subjektive Vorgänge, die zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen können.

Ziel des Projektes ist es daher, vorhandene Informationen, Wissen und verwendete Informationsquellen durch qualitative Interviews mit Fachleuten zu erschließen, auszuwerten und miteinander zu verknüpfen. Hieraus soll ein Kriterien- und Regelsystem erstellt werden, mit dessen Hilfe Ereignisketten für unterschiedliche Produktgruppen, Produkteigenschaften oder -merkmale und Verletzungsszenarien standardisiert werden. Um unterschiedliche Sichtweisen (Vorgehensweise, Prioritäten etc.) auf die Risikobewertungen zu beleuchten, sollen bspw. semistrukturierte Interviews mit mindestens zwei divergenten Fachgruppen in zwei Phasen (orientierend und vertiefend) durchgeführt werden.

In einem weiteren parallellaufenden Projekt werden mittels maschineller Lernverfahren Unfall- und Rückrufdatenbanken sowie andere Quellen mit Produktbezug analysiert. Dadurch sollen vertiefende Erkenntnisse zum tatsächlichen Unfallgeschehen und zu Eintrittswahrscheinlichkeiten generiert werden (Eigenforschungsanteil der BAuA). Erkenntnisse aus beiden Projekten werden in einem kontinuierlichen Prozess während der Projektlaufzeit ausgetauscht und sinnvoll implementiert.

Im Anschluss wird mit einem geeigneten Verfahren (z. B. Delphistudie, digitalisierte Fokusgruppen) ein konsensbasierter - eventuell modular aufgebauter - Leitfaden entwickelt. Der regelbasierte Leitfaden wird abschließend von ausgewählten Fachleuten in einem Workshop hinsichtlich seiner Gebrauchstauglichkeit evaluiert.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Risikobewertung ist das wesentliche Element, um die Sicherheit von Produkten vor dem Inverkehrbringen durch Hersteller und nach ihrer Bereitstellung am Markt durch Marktüberwachungsbehörden zu beurteilen. Bei der Risikobewertung durch die Marktüberwachungsbehörden werden der Schweregrad einer möglichen Verletzung und die Eintrittswahrscheinlichkeit miteinander verknüpft und ein Risiko (ernst, hoch, mittel, niedrig oder kein Risiko) ermittelt. Je nach Risikograd leiten die Behörden Maßnahmen ein, die Konsequenzen für Wirtschaftsakteure oder Nutzergruppen haben. Die Ermittlung des Risikogrades ist komplex, weil verschiedene Faktoren (Nutzergruppen, Szenarien und Einzelhandlungen, Art und Ort der Verletzung, Schweregrad der Verletzung, Eigenschaften des Produktes etc.) miteinander kombiniert werden. Die Ermittlung und Festlegung von Ereignisketten und die Bestimmung der Eintrittswahrscheinlichkeiten sind derzeit höchst subjektive Vorgänge, die zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen können.

Ziel des Projektes ist es daher, vorhandene Informationen, Wissen und verwendete Informationsquellen durch qualitative Interviews mit Fachleuten zu erschließen, auszuwerten und miteinander zu verknüpfen. Hieraus soll ein Kriterien- und Regelsystem erstellt werden, mit dessen Hilfe Ereignisketten für unterschiedliche Produktgruppen, Produkteigenschaften oder -merkmale und Verletzungsszenarien standardisiert werden. Um unterschiedliche Sichtweisen (Vorgehensweise, Prioritäten etc.) auf die Risikobewertungen zu beleuchten, sollen bspw. semistrukturierte Interviews mit mindestens zwei divergenten Fachgruppen in zwei Phasen (orientierend und vertiefend) durchgeführt werden.

In einem weiteren parallellaufenden Projekt werden mittels maschineller Lernverfahren Unfall- und Rückrufdatenbanken sowie andere Quellen mit Produktbezug analysiert. Dadurch sollen vertiefende Erkenntnisse zum tatsächlichen Unfallgeschehen und zu Eintrittswahrscheinlichkeiten generiert werden (Eigenforschungsanteil der BAuA). Erkenntnisse aus beiden Projekten werden in einem kontinuierlichen Prozess während der Projektlaufzeit ausgetauscht und sinnvoll implementiert.

Im Anschluss wird mit einem geeigneten Verfahren (z. B. Delphistudie, digitalisierte Fokusgruppen) ein konsensbasierter - eventuell modular aufgebauter - Leitfaden entwickelt. Der regelbasierte Leitfaden wird abschließend von ausgewählten Fachleuten in einem Workshop hinsichtlich seiner Gebrauchstauglichkeit evaluiert.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:20

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Siehe anliegende Auftragsunterlagen

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Siehe anliegende Auftragsunterlagen

Siehe anliegende Auftragsunterlagen

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Siehe anliegende Auftragsunterlagen

Siehe anliegende Auftragsunterlagen


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Siehe anliegende Auftragsunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

26.05.2021

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.10.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

26.05.2021

12:00

Die Öffnung der elektronischen Angebote erfolgt am Hauptsitz Dortmund.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Bei der Ausschreibungsform handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über diese Plattform mit der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent, AnA“ zu erfolgen.

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Bieterfragen/Rückfragen können spätestens bis Dienstag, den 11.05.2021 / 12:00 Uhr, eingereicht werden. Später eingehende Fragen bleiben unberücksichtigt. Die Antworten (mit der entsprechenden Fragestellung) werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes in den drauffolgenden Tagen veröffentlicht, um sie allen potenziellen Bietern zur Kenntnis zu geben.

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Projektbeginn: ca. im August 2021

Laufzeit: 20 Monate

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Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Jegliche Kommunikation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist in deutscher Sprache zu führen und erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de).

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Es gilt deutsches Recht.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Hinsichtlich der einzuhaltenden Fristen wird auf die §§ 160ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

16.04.2021



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