Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=387484Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Arbeits- und Gesundheitsschutz
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt F 2520 Entwicklung eines praxisorientierten Kriterien- und Regelsystems zur Optimierung von Risikobewertungen -- Teilprojekt 1: Experteninterviews
BAuA-550144-F 2520-Fu
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Die Risikobewertung ist das wesentliche Element, um die Sicherheit von Produkten vor dem Inverkehrbringen durch Hersteller und nach ihrer Bereitstellung am Markt durch Marktüberwachungsbehörden zu beurteilen. Bei der Risikobewertung durch die Marktüberwachungsbehörden werden der Schweregrad einer möglichen Verletzung und die Eintrittswahrscheinlichkeit miteinander verknüpft und ein Risiko (ernst, hoch, mittel, niedrig oder kein Risiko) ermittelt. Je nach Risikograd leiten die Behörden Maßnahmen ein, die Konsequenzen für Wirtschaftsakteure oder Nutzergruppen haben. Die Ermittlung des Risikogrades ist komplex, weil verschiedene Faktoren (Nutzergruppen, Szenarien und Einzelhandlungen, Art und Ort der Verletzung, Schweregrad der Verletzung, Eigenschaften des Produktes etc.) miteinander kombiniert werden. Die Ermittlung und Festlegung von Ereignisketten und die Bestimmung der Eintrittswahrscheinlichkeiten sind derzeit höchst subjektive Vorgänge, die zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen können.
Ziel des Projektes ist es daher, vorhandene Informationen, Wissen und verwendete Informationsquellen durch qualitative Interviews mit Fachleuten zu erschließen, auszuwerten und miteinander zu verknüpfen. Hieraus soll ein Kriterien- und Regelsystem erstellt werden, mit dessen Hilfe Ereignisketten für unterschiedliche Produktgruppen, Produkteigenschaften oder -merkmale und Verletzungsszenarien standardisiert werden. Um unterschiedliche Sichtweisen (Vorgehensweise, Prioritäten etc.) auf die Risikobewertungen zu beleuchten, sollen bspw. semistrukturierte Interviews mit mindestens zwei divergenten Fachgruppen in zwei Phasen (orientierend und vertiefend) durchgeführt werden.
In einem weiteren parallellaufenden Projekt werden mittels maschineller Lernverfahren Unfall- und Rückrufdatenbanken sowie andere Quellen mit Produktbezug analysiert. Dadurch sollen vertiefende Erkenntnisse zum tatsächlichen Unfallgeschehen und zu Eintrittswahrscheinlichkeiten generiert werden (Eigenforschungsanteil der BAuA). Erkenntnisse aus beiden Projekten werden in einem kontinuierlichen Prozess während der Projektlaufzeit ausgetauscht und sinnvoll implementiert.
Im Anschluss wird mit einem geeigneten Verfahren (z. B. Delphistudie, digitalisierte Fokusgruppen) ein konsensbasierter - eventuell modular aufgebauter - Leitfaden entwickelt. Der regelbasierte Leitfaden wird abschließend von ausgewählten Fachleuten in einem Workshop hinsichtlich seiner Gebrauchstauglichkeit evaluiert.
Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52, NUTS 3)
Die Risikobewertung ist das wesentliche Element, um die Sicherheit von Produkten vor dem Inverkehrbringen durch Hersteller und nach ihrer Bereitstellung am Markt durch Marktüberwachungsbehörden zu beurteilen. Bei der Risikobewertung durch die Marktüberwachungsbehörden werden der Schweregrad einer möglichen Verletzung und die Eintrittswahrscheinlichkeit miteinander verknüpft und ein Risiko (ernst, hoch, mittel, niedrig oder kein Risiko) ermittelt. Je nach Risikograd leiten die Behörden Maßnahmen ein, die Konsequenzen für Wirtschaftsakteure oder Nutzergruppen haben. Die Ermittlung des Risikogrades ist komplex, weil verschiedene Faktoren (Nutzergruppen, Szenarien und Einzelhandlungen, Art und Ort der Verletzung, Schweregrad der Verletzung, Eigenschaften des Produktes etc.) miteinander kombiniert werden. Die Ermittlung und Festlegung von Ereignisketten und die Bestimmung der Eintrittswahrscheinlichkeiten sind derzeit höchst subjektive Vorgänge, die zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen können.
Ziel des Projektes ist es daher, vorhandene Informationen, Wissen und verwendete Informationsquellen durch qualitative Interviews mit Fachleuten zu erschließen, auszuwerten und miteinander zu verknüpfen. Hieraus soll ein Kriterien- und Regelsystem erstellt werden, mit dessen Hilfe Ereignisketten für unterschiedliche Produktgruppen, Produkteigenschaften oder -merkmale und Verletzungsszenarien standardisiert werden. Um unterschiedliche Sichtweisen (Vorgehensweise, Prioritäten etc.) auf die Risikobewertungen zu beleuchten, sollen bspw. semistrukturierte Interviews mit mindestens zwei divergenten Fachgruppen in zwei Phasen (orientierend und vertiefend) durchgeführt werden.
In einem weiteren parallellaufenden Projekt werden mittels maschineller Lernverfahren Unfall- und Rückrufdatenbanken sowie andere Quellen mit Produktbezug analysiert. Dadurch sollen vertiefende Erkenntnisse zum tatsächlichen Unfallgeschehen und zu Eintrittswahrscheinlichkeiten generiert werden (Eigenforschungsanteil der BAuA). Erkenntnisse aus beiden Projekten werden in einem kontinuierlichen Prozess während der Projektlaufzeit ausgetauscht und sinnvoll implementiert.
Im Anschluss wird mit einem geeigneten Verfahren (z. B. Delphistudie, digitalisierte Fokusgruppen) ein konsensbasierter - eventuell modular aufgebauter - Leitfaden entwickelt. Der regelbasierte Leitfaden wird abschließend von ausgewählten Fachleuten in einem Workshop hinsichtlich seiner Gebrauchstauglichkeit evaluiert.
Laufzeit in Monaten:20
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe anliegende Auftragsunterlagen
Siehe anliegende Auftragsunterlagen
Siehe anliegende Auftragsunterlagen
Siehe anliegende Auftragsunterlagen
Siehe anliegende Auftragsunterlagen
Siehe anliegende Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
26.05.2021
12:00
- Deutsch (DE)
30.10.2021
26.05.2021
12:00
Die Öffnung der elektronischen Angebote erfolgt am Hauptsitz Dortmund.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei der Ausschreibungsform handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über diese Plattform mit der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent, AnA“ zu erfolgen.
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Bieterfragen/Rückfragen können spätestens bis Dienstag, den 11.05.2021 / 12:00 Uhr, eingereicht werden. Später eingehende Fragen bleiben unberücksichtigt. Die Antworten (mit der entsprechenden Fragestellung) werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes in den drauffolgenden Tagen veröffentlicht, um sie allen potenziellen Bietern zur Kenntnis zu geben.
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Projektbeginn: ca. im August 2021
Laufzeit: 20 Monate
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Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Jegliche Kommunikation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist in deutscher Sprache zu führen und erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de).
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Es gilt deutsches Recht.
Hinsichtlich der einzuhaltenden Fristen wird auf die §§ 160ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
16.04.2021