Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Content-Management-System für ein neues Intranet
ZIB 21.27 - 0934/20/VV : 1
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Lieferauftrag
Content-Management-System für ein neues Intranet beim BfDI
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Gegenstand der Ausschreibung sind die Bereitstellung eines Content-Management-Systems (CMS) und weitere begleitende Dienstleistungen für das Intranet des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Mit dem CMS muss der Redaktionsprozess des BfDI abbildbar sein und es muss als Wissensmanagement- sowie Kollaborationsplattform nutzbar sein.
Laufzeit in Monaten:48
ja
- zusätzliche Schulungen
- zusätzliche Unterstützungsleistungen
nein
Der Auftraggeber legt besonderen Wert darauf, dass keine vertraulich zu behandelnden Informationen an ausländische Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. Die Bieter werden daher ausdrücklich auf die "No-Spy-Klausel" im Vertragsentwurf hingewiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter im für die Ausschreibung relevanten Tätigkeitsbereich für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mind. 6 Personen pro Jahr betragen (vgl. Kriterium AE.1)
Mindestens zwei Referenzen mit vergleichbarem Umfang und Leistungsinhalt sind vollständig zu beschreiben. Die Referenzen haben einen vergleichbaren Umfang, wenn mindestens zwei Jahre Leistungen im Bereich Bereitstellung eines Content-Management-Systems (CMS) für mindestens 300 Nutzer erbracht wurden. Die Referenzen haben einen vergleichbaren Inhalt, wenn alle nachfolgenden Leistungsbestandteile nachgewiesen wurden:
- schrittweise Einführung des CMS,
- Migration des vorhandenen Contents,
- On-premise-Hosting,
- Bereitstellung eines CMS mit
# WYSIWYG-Editor mit Copy-Paste-Möglichkeit
# Möglichkeit der Auswertung von Nutzungsstatistiken
# Automatisiertes Sichtwort-/Themenverzeichnis
# Berechtigungsmanagement
# Volltextsuche
# Möglichkeit der kollaborativen Zusammenarbeit
- Schaffung möglichst barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz 2.0,
- Umsetzung von Anwendungskonzepten wie Feinkonzept, Datenbankentwurf, Anwendungs- und Testfälle,
- Durchführung des Qualitätsmanagements, bspw. Komponenten- und Integrationstests, Oberflächentests, Akzeptanztests oder Verwendung von Codemetriken,
- Systemsupport und -wartung, Customizing und Schulungen.
Bei allen Referenzen ist ein Ansprechpartner beim Referenzkunden benannt (vgl. Kriterium AE.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
26.05.2021
11:30
- Deutsch (DE)
31.07.2021
26.05.2021
15:25
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
21.05.2021