Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=386814Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträger und Projektbüro Nationale Bildungsplattform
04514-3/3(2021)
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Der Projektträger unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bei der Etablierung eines auch international anschlussfähigen Ökosystems für einen digitalen Bildungsraum. Dies umfasst die Unterstützung beim inhaltlich-technischen Aufbau der Nationalen Bildungsplattform als Kern und Teil des nationalen Bildungsraums einschließlich Qualitäts- und Umsetzungskontrolle, die Mitwirkung an der Etablierung eines nachhaltigen Betriebs- und Betreiberkonzeptes, die Unterstützung bei der Beleuchtung grundsätzlicher Aspekte des Vorgehens in ihren Bezügen zu Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Koordinierung, Durchführung, Neu- und Weiterentwicklung von strategischen Initiativen, Fördermaßnahmen und Aktivitäten für die Kooperation und den Austausch zwischen BMBF, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zur nachhaltigen Etablierung des o.g. Ökosystems und seiner Schlüsselkomponenten wie bspw. die Nationale Bildungsplattform.
Die Unterstützung des AN umfasst neben dem skizzierten Aufbau und Leistungen zur Etablierung eines Betriebs auch das Monitoring der Themenbereiche, konzeptionelle Entwicklungsarbeiten, die Betreuung und Abwicklung des Projektfördergeschäftes (z. B. Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern, Mitgestaltung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen im Kontext des digitalen Bildungsraumes, umfassende Unterstützung bei der Bewilligung bzw. Ablehnung von Anträgen durch die Erstellung einschlägiger seitens BMBF unterschriftsreifer Bescheidentwürfe dazu, Nachweisprüfung) sowie die Organisation, Koordination und Begleitung des Dialogs mit der Fachöffentlichkeit und die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen.
Darüber hinaus unterstützt der AN den AG fachlich bei der Erstellung von fachspezifischen Beiträgen und der Beantwortung von einschlägigen Anfragen jeglicher Art (des Deutschen Bundestages, der Medien, der Öffentlichkeit usw.). Dabei stehen zunehmend auch kokreative Formate zur Erschließung von Themen im BMBF - auch und insbesondere mit verschiedenen externen Ideengebern, Experten, Stakeholdern und Partnern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft - einerseits und andererseits agiles Arbeiten zwischen Mitarbeitern von AG und AN im Vordergrund.
Weiterhin erfolgt eine Unterstützung des AG bei Vergabeverfahren in den einschlägigen Kontexten, wenn der Auftragswert 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) erreicht bzw. überschreitet (u. a. Erstellung der Leistungsbeschreibung).
Deutschland (DE, NUTS 0)
s. Ziffer II.1.4 und Leistungsbeschreibung
01.08.2021
31.07.2024
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu zwei Jahre.
ja
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu zwei Jahre.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
17.05.2021
12:00
- Deutsch (DE)
16.08.2021
17.05.2021
13:00
BMBF-Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Es wird eine Preisobergrenze für die Grundlaufzeit in Höhe von 20 Mio. Euro (netto) festgesetzt und für den Verlängerungszeitraum in Höhe von 14 Mio. Euro (netto). Angebote deren Angebotspreis über der jeweiligen Preisgrenze liegen, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen und kommen für den Zuschlag nicht in Betracht.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen
Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen
spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung o-der zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
14.04.2021