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Ausschreibungsdetails

Straßenplanungsfachsoftware (SPFS)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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19.04.2021 (letzte Änderung am 26.08.2021)

18.05.2021 10:00

1530-3.3.3.2.3/2021-2

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

04.01.2022 15:49

2021/S 075-191269

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesanstalt für Straßenwesen
Postanschrift:Brüderstraße 53
Postleitzahl:51427
Ort:Bergisch Gladbach
NUTS:Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
E-Mail: itko@bast.de
Hauptadresse: http://www.bast.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere: Bundesanstalt für Straßenwesen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Straßenwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Straßenplanungsfachsoftware (SPFS)

1530-3.3.3.2.3/2021-2

II.1.2)
CPV-Code

Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Ausschreibungsgegentand ist die Beschaffung einer Straßenplanungsfachsoftware („SPFS“) sowie deren Pflege, Support. Des Weiteren sind Schulungsleistungen der SPFS Gegenstand der Ausschreibung.

Die Straßenplanungsfachsoftware soll die Software VESTRA Infravison über eine Laufzeit von voraussichtlich 12 Jahren ersetzen. Geplant ist der Einsatz in neun Bundesländern, bei der Autobahn GmbH sowie bei deim Bund durch insgesamt ca. 1.800 Anwenderinnen und Anwender.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

20.000.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Gegenstand dieser Ausschreibung mit der Kurzbezeichnung „Beschaffung Straßenplanungs-fachsoftware“ ist die Beschaffung einer Bund-Länder-Lizenz über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung für eine Software für die Planung von Infrastrukturprojekten im Straßenwesen für folgende Bezugsberechtigte:

a. Den Bund

i .BASt

ii. Fernstraßen-Bundesamt

iii. BMVI einschließlich aller nachgeordneten Behörden

iv. die Autobahn GmbH des Bundes

b. alle 16 Bundesländer

Die initialen Bezugsberechtigten sind:

a. der Bund

b. die Autobahn GmbH des Bundes

c. neun Bundesländer d.h. Brandenburg, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Thüringen.

Die übrigen Bundesländer sollen bis zum Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung berechtigt sein, aus der Rahmenvereinbarung abzurufen.

Es wird eine moderne und anwendungsfreundliche Software gesucht, die als Kernaufgabe für die Planung und den Entwurf von Straßenbaumaßnahmen in Straßenbauverwaltungen des Bundes und der Länder verwendet werden soll. Sie muss über ein sehr weitreichendes Einsatzspektrum verfügen, welches in den Ausschreibungsunterlagen näher spezifiziert wird. Dieses wird sowohl hinsichtlich Art und Umfang der zu bearbeitenden Straßenbaumaßnahmen als auch hinsichtlich der fachlichen Bearbeitungstiefe der einzelnen Planungsmaßnahme beschrieben.

Das Beschaffungsprojekt ist eine Kooperation der Straßenbauverwaltungen des Bundes und der Länder. Das für solche Kooperationen zuständige Gremium ist die Dienstbesprechung „Koordinierung der Bund/Länder-Fachinformationssyteme im Straßenwesen-ITKo“. BMVI hat den Vorsitz dieses Lenkungsausschusses und stellt die Geschäftsstelle. Die BASt ist im ITKo vertreten und handelt nach außen im Auftrag des BMVI.

Die Bund-Länder-Gemeinschaft dieses Projektes besteht aus dem Bund (BMVI), der Autobahn GmbH des Bundes und derzeit den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Thüringen.

Die Anforderungen an die zu beschaffende Fachsoftware sind in den folgenden Kapiteln beschrieben. In den Anforderungen wird zwischen der Basis-Fachsoftware (SPFS-Basis) und den Zusatzmodulen NWSIB-Zusatzmodul, Zusatzmodul hydraulische Kanalberechnungen, LAP-Zusatzmodul und Zusatzmodul Bauabrechnung unterschieden.

Für die Bezugsberechtigten wird ein Paketpreis für die Nutzung der SPFS-Basis-Software beschafft.

Einzelne Bundesländer, der Bund oder die Autobahn GmbH können sich zusätzlich für den Erwerb einzelner Zusatzmodule entscheiden. Für den Einsatz einzelner Zusatzmodule soll von den jeweiligen Bezugsberechtigten ein Paketpreis einzeln je Zusatzmodul abgerufen werden können.

Hauptaufgaben der Software sind, die erforderlichen Berechnungen der fachlichen Inhalte und deren Bestandteile sowie die Erstellung der aus den Berechnungsergebnissen abzuleitenden Planungs- und Entwurfsunterlagen (Pläne und zukünftig BIM-Modelle) zu unterstützen. Hierbei sollen die in Deutschland etablierten zugehörigen Regelwerke vom System berücksichtigt werden.

Der zu beschaffenden Fachsoftware bietet sich ein sehr breit gefächertes Anwendungsgebiet. Es soll vom Neu-, Um- und Ausbau innerhalb des klassifizierten Straßennetzes über Bundes-

fern-, Landes- (Staats-) und Kreisstraßen bis hin zu Maßnahmen des innerörtlichen Verkehrs wie Gemeindestraßen und sonstige Straßen, Wege und Radwege reichen. Es soll Maßnahmen des ländlichen Wegebaus und Radwegemaßnahmen inkludieren. Als Beispiele werden hier Maßnahmen an Strecken, Knotenpunkten, Rastanlagen, Maßnahmen im Zusammenhang mit dem konstruktiven Ingenieurbau, Verkehrsbeeinflussungsanlagen und betriebstechnische Anlagen genannt. Die unterstützten Maßnahmen reichen beispielsweise vom Bau einer einfachen Querungshilfe, einer Kurvenabflachung oder einer Bushaltebucht über komplizierte Knotenpunktsum- bzw. -neuplanungen bis hin zu komplexen und langstreckigen Autobahnneubauten reichen. Die Software muss hierbei als umfangreicher Werkzeugkasten agieren und die Anwenderinnen und Anwender intuitiv und verlässlich unterstützen.

Softwarebestandteile, die über die hier skizzierten Inhalte hinausgehen (wie z. B. Vermessungsfunktionalität, Liegenschaftsverwaltung, Schalltechnische Berechnungen, Schienenplanung z.B. Bahnverkehr, etc.), können als Bestandteile der Software angeboten werden. Sie sind als überobligatorische Leistung unschädlich.

Die Fachsoftware muss die Planungsstufen Bedarfsplanung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung sowie die damit verknüpften Verwaltungsverfahren unterstützen. Auch erforderliche Einsätze in den nachfolgenden Stufen Bauvorbereitung, Bauausführung, Bauabrechnung sollen unterstützt werden. Darüber hinaus muss eine Kanalplanung unterstützt werden, wobei der Bieter hydraulische Kanalbemessung und NWSIB Unterstützung im Wege von Zusatzmodulen optional anbieten kann. Ein Fehlen dieser Angebotsoptionen führt nicht zum Ausschluss des Angebots.

Die Unterstützung der etablierten Schnittstellenformate - OKSTRA®-Formate ist erforderlich.

Neben dem zu erwartenden Leistungsumfang einer konventionellen Straßenplanungsfachsoftware für Planung und Entwurf von Straßenbaumaßnahmen wird bei dieser Beschaffung Wert auf die BIM-Fähigkeit und den Leistungsumfang von Datenschnittstellen in der ausgeschriebenen Software gelegt. Die Fähigkeit, Daten mit anderen Softwareprodukten im Zuge eines BIM-Prozesses auszutauschen, muss unterstützt werden (Interoperabilität) und ist eine zentrale Anforderung des BIM-Arbeitsablaufs. Daher bildet die Fähigkeit, hierzu insbesondere standardisierte und offene, herstellerunabhängige Datenaustauschformate (IFC und BCF) zu unterstützen, ein wesentliches Merkmal.

Neben der derzeit am Markt schon heute verbreiteten Generierung von 3D-Modellen (2,5D) aus den Trassierungsinformationen und den zugehörigen Verknüpfungen mit semantischen Informationen über herstellerneutrale Formate sind zukünftig weitere BIM-Funktionalitäten zu erwarten, die von der Software unterstützt werden müssen. Es wird von der Software eine schnelle Umsetzung der fachlich relevanten zukünftigen Erkenntnisse insbesondere von BIM Deutschland (nationales Zentrum für die Digitalisierung des Bauwesens) erwartet.

Der Bund fordert den Open-BIM-Ansatz und fördert den Austausch von Daten auf Basis offener Datenstandards. Zur Unterstützung für die Anwendung der BIM-Methode stehen zukünftig über ein BIM-Portal Datenbanken für Klassifikationen, Merkmale, Merkmalsgruppen etc. zur Verfügung. Die Kompatibilität der Software zum BIM-Portal des Bundes wird erwartet.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:72

Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal sechsmal um jeweils 12 Monate, sofern sie nicht vom Auftraggeber spätestens sechs Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

5

Die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern findet wie im Dokument T03_SPFS Anlage Referenzen dargestellt statt:

Im Teilnahmewettbewerb haben Bewerber drei oder mehr Referenzprojekte für unterschiedliche Auftraggeber aus dem Bereich Straßenplanungsfachsoftware mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten seit März 2018 nachzuweisen. Die Referenzprojekte müssen Dauerschuldverhältnisse sein, bei denen die Leistung seit mindestens sechs Monaten erbracht wird. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte mit einem Netto-Auftragswert von nicht weniger als 50.000 € über den Zeitraum von vier Jahren.

Jedes Referenzprojekt bewertet die Vergabestelle mit einem Punktwert von 0 bis 3 Punkten.

Das Bewertungsschema wird nachfolgend jeweils unter „Punktewertung“ beschrieben.

Die Vergabestelle wählt die drei bis fünf Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der Eignungspunktwerte aller in diesem Dokument nachgewiesenen Referenzprojekte aus. Dabei geht die Vergabestelle von mindestens drei Referenzprojekten, d.h. Referenzprojekte für drei unterschiedliche Auftraggeber, aus. Weist ein Bewerber weniger als drei Referenzprojekte von drei unterschiedlichen Auftraggebern nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Bewertungspunkten in den arithmetischen Mittelwert und damit in die Wertung ein. Ein Bewerber, der nicht mindestens ein Referenzprojekt nachweisen kann, dass im Mittel über alle Anforderungen 2 oder mehr Punkte erzielt, wird vom Verfahren ausgeschlossen.

Reicht der Bewerber mehr als drei Referenzprojekte ein, so ist von diesem dieses Dokument eigenständig unter Verwendung der dort abgebildeten Struktur fortzuführen und fortlaufend zu nummerieren.

Ein Bewerber erreicht mit einem Referenzprojekt den Maximalwert von 3 Punkten, wenn das Projekt alle unter „Punktwertung“ genannten Anforderungen bestmöglich erfüllt. Maßgeblich für die Wertung ist der Mittelwert der erzielten Punktwerte in allen Anforderungen über alle nachgewiesenen Referenzprojekte.

1. Im Rahmen des benannten Referenzprojektes wurde die durch den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft angebotene Straßenplanungsfachsoftware von

- bis zu 50 Anwender*innen = 1 Punkt

- bis zu 100 Anwender*innen = 2 Punkte

- mehr als 100 Anwender*innen = 3 Punkte

genutzt.

2. Im Rahmen des benannten Referenzprojektes hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Schulungen für

- bis zu 50 Anwender*innen = 1 Punkt

- bis zu 100 Anwender*innen = 2 Punkte

- mehr als 100 Anwender*innen = 3 Punkte

inklusive Schulungsmaterialien durchgeführt.

3. Im Rahmen des benannten Referenzprojektes ermöglicht die eingesetzte Straßenplanungsfachsoftware den automatisierten Import von Daten nach dem OKSTRA (Version 2.019) oder neuer. Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte

4. Im Rahmen des benannten Referenzprojektesermöglichte die eingesetzte Straßenplanungsfachsoftware den Import, den Export der Daten unter Nutzung der ISYBAU Schnittstelle. Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte

5. Im Rahmen des benannten Referenzprojektes ermöglichte die eingesetzte Straßenplanungsfachsoftware den Import und das Darstellen der Daten unter Nutzung der ALKIS-NAS Schnittstelle. Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte

6. Im Rahmen des benannten Referenzprojektes ermöglichte die eingesetzte Straßenplanungsfachsoftware den Import und das Darstellen der Daten unter Nutzung der IFC Version 4.1- Schnittstelle. Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal sechsmal um jeweils 12 Monate, sofern sie nicht vom Auftraggeber spätestens sechs Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

Die Rahmenvereinbarung enthält folgende Bedarfspositionen, die ausführlich in den Vergabeunterlagen dargestellt werden:

- Zusatzmodule (Preispositionen 1.4 bis 1.7 im C06 SPFS Preisblatt) inkl. Pflegeleistungen hierfür (Pos. 2.2.2 ff.)

- Betriebsbegleitende Grund- und Aufbauschulungen (Preisposition 3 im C06 SPFS Preisblatt)

- Weitere Dienstleistungen nach Aufwand für bestimmte präzise bezeichnete Rollen (Pos. 4 im C06 SPFS Preisblatt)

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Die Vergabestelle geht von einem hypothetisch möglichen Maximalauftragswert aus, der bis zu 50% über dem unter II.1.5 angegebenen Wert liegen kann. Der somit hypothetisch mögliche Maximalauftragswert i.H.v. 30.000.000 € wird über die maximal mögliche Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 12 Jahren jedoch mit einer sehr niedrigen Eintrittswahrscheinlichkeit erwartet.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes in der T02 SPFS Eigenerklärung zur Eignung

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 1.000.000,- € für Personen- und von mindestens 1.000.000,- € für sonstige Schäden nachgewiesen wird oder dass im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung

abgeschlossen wird.

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.

Der Nachweis wird zu dem von der Vergabestelle geforderten Zeitpunkt vorgelegt.

- Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den Letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind

- Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den Tätigkeitsbereich des Auftrags

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Gem. § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV sind Referenzen nach den folgenden Bedingungen und mit folgenden Mindestanforderungen einzureichen:

Erläuterung zur Wertung der Referenzprojekte

Im Teilnahmewettbewerb haben Bewerber drei oder mehr Referenzprojekte für unterschiedliche Auftraggeber aus dem Bereich Straßenplanungsfachsoftware mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten seit März 2018 nachzuweisen. Die Referenzprojekte müssen Dauerschuldverhältnisse sein, bei denen die Leistung seit mindestens sechs Monaten erbracht wird. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte mit einem Netto-Auftragswert von nicht weniger als 50.000 € über den Zeitraum von vier Jahren.

Jedes Referenzprojekt bewertet die Vergabestelle mit einem Punktwert von 0 bis 3 Punkten.

Das Bewertungsschema wird nachfolgend jeweils unter „Punktewertung“ beschrieben.

Die Vergabestelle wählt die drei bis fünf Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der Eignungspunktwerte aller in diesem Dokument nachgewiesenen Referenzprojekte aus. Dabei geht die Vergabestelle von mindestens drei Referenzprojekten, d.h. Referenzprojekte für drei unterschiedliche Auftraggeber, aus. Weist ein Bewerber weniger als drei Referenzprojekte von drei unterschiedlichen Auftraggebern nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Bewertungspunkten in den arithmetischen Mittelwert und damit in die Wertung ein. Ein Bewerber, der nicht mindestens ein Referenzprojekt nachweisen kann, dass im Mittel über alle Anforderungen 2 oder mehr Punkte erzielt, wird vom Verfahren ausgeschlossen.

Reicht der Bewerber mehr als drei Referenzprojekte ein, so ist von diesem dieses Dokument eigenständig unter Verwendung der dort abgebildeten Struktur fortzuführen und fortlaufend zu nummerieren.

Ein Bewerber erreicht mit einem Referenzprojekt den Maximalwert von 3 Punkten, wenn das Projekt alle unter „Punktwertung“ genannten Anforderungen bestmöglich erfüllt. Maßgeblich für die Wertung ist der Mittelwert der erzielten Punktwerte in allen Anforderungen über alle nachgewiesenen Referenzprojekte.

1. Im Rahmen des benannten Referenzprojektes wurde die durch den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft angebotene Straßenplanungsfachsoftware von

- bis zu 50 Anwender*innen = 1 Punkt

- bis zu 100 Anwender*innen = 2 Punkte

- mehr als 100 Anwender*innen = 3 Punkte

genutzt.

2. Im Rahmen des benannten Referenzprojektes hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Schulungen für

- bis zu 50 Anwender*innen = 1 Punkt

- bis zu 100 Anwender*innen = 2 Punkte

- mehr als 100 Anwender*innen = 3 Punkte

inklusive Schulungsmaterialien durchgeführt.

3. Im Rahmen des benannten Referenzprojektes ermöglicht die eingesetzte Straßenplanungsfachsoftware den automatisierten Import von Daten nach dem OKSTRA (Version 2.019) oder neuer. Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte

4. Im Rahmen des benannten Referenzprojektesermöglichte die eingesetzte Straßenplanungsfachsoftware den Import, den Export der Daten unter Nutzung der ISYBAU Schnittstelle. Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte

5. Im Rahmen des benannten Referenzprojektes ermöglichte die eingesetzte Straßenplanungsfachsoftware den Import und das Darstellen der Daten unter Nutzung der ALKIS-NAS Schnittstelle. Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte

6. Im Rahmen des benannten Referenzprojektes ermöglichte die eingesetzte Straßenplanungsfachsoftware den Import und das Darstellen der Daten unter Nutzung der IFC Version 4.1- Schnittstelle. Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Wegen des hohen Aufwandes für die Migration der Daten und die Schulung der Anwenderinnen und Anwender im Bund und in den Ländern ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 BHO) geboten, für den Vertrag eine Vertragslaufzeit vorzusehen, die am möglichen technischen Lebenszyklus der Software ausgerichtet ist. Eine lediglich vierjährige Laufzeit - ausgerichtet an § 21 Abs. 6 VgV - hätte zur Folge, dass die Einführungsaufwände (insbesondere Migration und Schulung) die Kosten für die eigentliche Leistungserbringung übersteigen. Die Grundlaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt sechs Jahre. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal sechsmal um jeweils 12 Monate, sofern sie nicht von uns spätestens sechs Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Verglichen mit der faktischen Laufzeit der Bestandsverträge von 26 Jahren (1994 bis 2020) bedeutet eine maximale Laufzeit von 12 Jahren einen angemessenen Ausgleich zwischen einer an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 BHO) ausgerichteten Beschaffung und dem Ziel, eine Leistung nicht für einen zu langen Zeitraum dem (erneuten) Wettbewerb zu entziehen. Ziel wäre, die Laufzeit von 12 Jahren für den Vertrag tatsächlich auszuschöpfen. Das jährliche ordentliche Kündigungsrecht würde primär zum Ziel haben, dass der Auftraggeber auf eine Schlechtleistung oder unangemessene Preiserhöhung des künftigen Auftragnehmers reagieren kann.

IV.1.4)
Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5)
Angaben zur Verhandlung

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.1)
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

2020/S 107-259331

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

18.05.2021

10:00

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

11.06.2021

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.03.2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

15.07.2021



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

15.07.2021


19.07.2021




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