Ausschreibungsdetails
Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
B 24.14 - 99101/20/VV : 1
Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen (85300000)
Dienstleistungen
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über die Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für die angeschlossenen Bundesbehörden
10.187.644,07
EUR Euro
Ja
alle Lose
Beratungs- und Vermittlungsleistungen
Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen (85300000)
Beratungsdienste (85312320)
Kinder- und Jugendfürsorgeleistungen (85311300)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten sind bundesweit zu erbringen und richten sich an die Bedürfnisse der Beschäftigten bzw. der zu betreuenden Person.
Los 1 beinhaltet die Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsleistungen zur Betreuung von Kindern sowie pflege- und unterstützungsbedürftigen Angehörigen der Beschäftigten der angeschlossenen Bedarfsträgerinnen bundesweit (Familienservice). Hierzu zählen die nachstehenden Leistungen:
o Errichtung und Bereitstellung einer Hotline
o Modul 1 - Beratungs- und Vermittlungsleistungen zur Regelbetreuung
o Modul 2 - Vermittlungsleistungen zum Notfalldienst
o Modul 3 - Beratungs- und Vermittlungsleistungen zur Ferienbetreuung
o Modul 4 - Vermittlungsleistungen zum Notfalldienst
o Modul 5 - Allgemeine Beratung zur Betreuung von pflege- und unterstützungsbedürftigen Angehörigen
o Online-Portal
o Vermittlung einer Kinderbetreuung bei Tagungen oder Veranstaltungen
o Kinderbetreuung bei Tagungen oder Veranstaltungen
o Weitere Beratungs- und Unterstützungsleistungen
o Dokumentation anonymisierte Statistik
o Implementierungsgespräch
o Jahresgespräch
o Kundenbefragung.
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt 7.070.408,12 Euro/netto.
01.07.2021
30.06.2025
nein
weitere abrufberechtigte Auftraggeber sind:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Die Autobahn GmbH des Bundes
Bundespatentgericht
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Robert Koch-Institut
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Alexander von Humboldt Stiftung
Vorträge und Seminare im Kontext der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen (85300000)
Veranstaltung von Seminaren (79951000)
Allgemeine und berufliche Bildung (80000000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Die Fortbildungs- und Informationsangebote sind bundesweit zu erbringen.
Los 2 beinhaltet Fortbildungs- und Informationsangebote im Kontext der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Hierunter fallen die nachstehenden Leistungen:
o Vorträge
o Online-Vorträge
o Workshops
o Online-Seminare
o Infostand
o Kundenbefragung.
Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt 3.117.235,96 Euro/netto.
01.07.2021
30.06.2025
nein
weitere abrufberechtigte Auftraggeber sind:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Die Autobahn GmbH des Bundes
Bundespatentgericht
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Robert Koch-Institut
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Alexander von Humboldt Stiftung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen pro Los in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Als gleichwertig werden Referenzen für das Los 1 angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o eine der einzutragenden die Dienstleistungsaufträge betrifft die Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsleistungen zur Betreuung von Kindern
o eine der einzutragenden die Dienstleistungsaufträge betrifft die Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsleistungen zur Betreuung von pflege- und unterstützungsbedürftigen Angehörigen
o einer der einzutragenden Dienstleistungsaufträge beinhaltet einen Referenzkunden mit mindestens 5.000 Mitarbeitenden
- Als gleichwertig werden Referenzen für das Los 2 angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o die Dienstleistungsaufträge betreffen die Erbringung von Fortbildungs- und Informationsangeboten im Kontext der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
o einer der einzutragenden Dienstleistungsaufträge beinhaltet einen Referenzkunden mit mindestens 5.000 Mitarbeitenden
- Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
- Für die Referenzen ist die Vorlage "05_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
- Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
18.05.2021
11:30
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
07.05.2021