Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Landwirtschaft und Ernährung
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung der Jahresabschlüsse der BLE und des KlärEF
214-02.05-20.0319-20-I-B
Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen (79200000)
Dienstleistungen
Prüfung der Jahresabschlüsse der BLE und des KlärEF
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Die Ausführung der Leistung wird zu Teilen beim Auftragnehmer und zu Teilen beim Auftraggeber erfolgen. Weitere Infomationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist:
a) die Prüfung der von der BLE nach § 10 Abs. 3 S. 2 i. V. m. § 9 Abs. 3 S. 2 und 3 BLEG erstellten Jahresabschlüsse für die Jahre 2020 und 2021 in dem in § 7 der BLE-Richtlinie bezeichneten Umfang, inklusive der Erstellung der jeweiligen Abschlussberichte.
b) die Prüfung der von der BLE nach § 3 Ab. 4 S. 1 KlärEV erstellten Jahresabschlüsse für die Jahre 2020 und 2021 nach Maßgabe des § 264 Abs. 1 S. 1 HGB, inklusive der Erstellung der jeweiligen Abschlussberichte.
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung verlängert werden. Im Falle der Verlängerung endet die Rahmenvereinbarung jeweils nach Ablauf von zwölf Monaten und der vertragsgemäßen Erbringung aller vertraglich geschuldeten Leistungen durch den Auftragnehmer.
ja
Details sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
nein
Die Angaben unter II.2.7) erfolgt aus rein technischen Gründen, die einzelnen Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR (zzgl. USt.) wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Unternehmensreferenzen
Der Bieter reicht geeignete, d. h. die untenstehenden Erfahrungen und Kenntnisse nachweisende, Referenzen (mindestens vier) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen ein. Die eingereichten Referenzen müssen folgende Angaben beinhalten:
• Auftragstitel,
• Auftragsinhalt (Kurzbeschreibung),
• Auftraggeber,
• Erbringungszeitraum,
• Auftragsvolumen in Euro,
• Ansprechperson(en) beim Auftraggeber.
Mit diesen Referenzen sollen folgende Erfahrungen/Kenntnisse des Bieters nachgewiesen werden:
• Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung von Jahresabschlussprüfungen (mindestens zwei Referenzen) sowie
• Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung von Jahresabschlussprüfungen für öffentliche Auftraggeber, wie Bund, Länder und Kommunen (mindestens zwei Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
10.05.2021
12:00
- Deutsch (DE)
28.07.2021
10.05.2021
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B)
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e- Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
C)
Zusätzlich zu den unter Abschnitt III beschriebenen Erklärungen/Referenzen hat der Bieter folgende Dokumente (Details siehe Vergabeunterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- Leistungsverzeichnis und
- Angebotsbestätigung.
D)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes
zu beachten.
E)
Bietergemeinschaften
Nähere Angaben hierzu sind den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
F)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
G)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
06.04.2021