Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=385289Andere: Verkehrsbetrieb
Andere Tätigkeit: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus-oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
Komplexvorhaben Gimritzer Damm, Teil Fluthilfe - Maßnahmen 117, 117-A Halle-Saale-Schleife , A 2021/10
A2021/10
Straßenbauarbeiten (45233120)
Bauauftrag
Straßen- und Tiefbauarbeiten
Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02, NUTS 3)
Halle (Saale)
Anschlussleitung herstellen, 320 m; Asphaltbefestigung aufnehmen, 13.822 m²; Asphaltdecksch. aus AC 11 D N herst, 9.400 m²; Asphalttragd. aus AC 16 TD herst., 6.000 m²; Asphalttragsch. aus AC 32 T N herst, 9.510 m²; Bankett profilgerecht herstellen, 2.400 m²; Baugrube herstellen, 1.241 m³; Baustoff liefern und einbauen, 847 m³; Betonrohrleitung herstellen, 91 m; Boden bzw. Fels lös. u. lagern, 18.670 m³; Bordsteine aufnehmen., 744 m; Bordsteine aus Beton setzen, 1.207 m; Deckschicht ohne Bindem. herst., 359 m²; Drainfugenpflaster herstellen, Steingrau, 1.120 m²; Frostschutzschicht herstellen, 8.233 m³; Gel. Boden aufn. u. einbauen., 1.370 m²; Gel. Oberboden andecken, 1.925 m³; Graben für Leitungen herst., 880 m; Kastenrinne einbauen, 373 m; Kunststoffschacht herstellen, 18 St; Leitungsgr. m. Schachtbaugr. herst., 563 m; Mischgut für hydraulisch verfestigte Tragschicht herstellen, 1.730 m³; Oberboden abtragen und lagern, 2.553 m³; Pflasterd. mit Kleinpfl.st. herst., 170 m²; Pflasterdecke aufnehmen, CU-Pflaster, 4.980 m²; Pflasterdecke Beton L/B 200/100mm D 80mm, Gehwege, 1.007 m²; Planum herstellen, 21.197 m²; Schicht ohne Bindemittel aufnehmen, 5.325 m²; Schottertragschicht herstellen, 13.176 m²; Sickerrohrleitung verlegen, 590 m; Sickerstrang herstellen, 1.310 m; Straßenablauf ausbauen, 8 St; Straßenablauf einbauen mit Erdarb., 6 St; Streifen aus Betonpfl.st. herst., 1.285 m
Preis
21.06.2021
17.12.2021
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Der Bieter hat seine Eignung anhand der unter Ziffer III. 1.1), III. 1.2) und III. 1.3) aufgeführten Nachweise zu führen. Die angeführten Formblätter VHB sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
b) Die persönliche Lage des Bieters ist mit Abgabe des Angebotes wie folgt
nachzuweisen:
- Eigenerklärung gemäß Formblatt (FB) 124 VHB Bund
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung
- Eintragung in das Berufsregister
Hinweis: Eignungsnachweise können mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen; der Bieter hat insofern die entsprechenden Zugangsnummern mitzuteilen
c) Der Bieter hat mit Angebotsabgabe unter Verwendung des FB 235 VHB Bund die Leistungen anzugeben, die mittels Nachunternehmereinsatz erbracht werden sollen.
d) Soweit bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf Nachunternehmer vorliegen, die zum Einsatz kommen sollen, können die Nachweise nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) für die Nachunternehmer einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen nach FB 236 VHB Bund mit
dem Angebot vorgelegt werden.
e) Soweit nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt, wird der Auftraggeber notwendige Nachweise nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und Ziffer III.1.3) einschließlich der Verpflichtungserklärung nach FB 236 VHB Bund in Bezug auf Nachunternehmer vom Bieter nachfordern, die in die engere Auswahl kommen. Dies betrifft ebenfalls die FB 232 und 233 VHB Bund.
f) Bieter, die in die engere Auswahl kommen, haben auf Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen
- die Urkalkulation, Urkalkulation von Nachunternehmern
- bei nicht präqualifizierten Bietern, die im FB 124 angegebenen Bescheinigungen und
- soweit zutreffend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
- Nachweise nach Ziffer III.1.1) e) der Bekanntmachung
g) Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Urkunden und Bescheinigungen einer zuständigen Verwaltungsbehörde und/oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen. Die Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
Der Bieter hat seine Eignung unter Vorlage folgender Nachweise darzulegen:
a) Vorlage entsprechender Bankauskunft (nicht älter als zwei Monate),
b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre unter Verwendung FB 124 VHB Bund
c) bei Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens sind die Erklärungen nach den FB 235 und 236 i.V.m. den Teilnahmebedingungen (FB 212EU) zu beachten und einzureichen.
a) Angabe zur Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (formfreie Angabe oder soweit angegeben: Angaben im Präqualifikationsverzeichnis)
b) Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen
mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (formfreie Angabe oder soweit angegeben: Angaben im Präqualifikationsverzeichnis)
- Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllungs-u.Gewährleistungsbürgschaft gem. FB 421, 422 VHB Bund soweit zutreffend: Abzahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft gem. FB 423 VHB Bund
- Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Verdingungsunterlagen, VOB/B
- gef. Rechtsform einer Bietergemeinschaft (Bige):
* gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,
* zum Nachweis des Vorliegens einer Bige muss eine ausdrückliche schriftl. Erkl.der Bige unter Angabe der Rechtsform im Original unter Verwendung des FB 234 VHB
- Es wird auf die Regelungen des Landesvergabegesetzes LVG LSA hingewiesen
Bund eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bige benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bige, welches die Bige im vorliegenden Verfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Die Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen (FB 234 VHB Bund)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
07.05.2021
11:00
- Deutsch (DE)
14.09.2021
07.05.2021
11:00
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Die Kommunikation hat ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben. Allgemeiner Hinweis: bei elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform die händische Unterschrift (Angabe des Namens des Vertretungsberechtigten).
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
h) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben.
Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw.Schadensersatzansprüche zu.
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
28.07.2021
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.