Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Verteidigung
Abschnitt II: Gegenstand
RV-Gerinnung-Analyse-Geräte ohne Festbeauftragung
Q U2EA MA010 R0000
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
Lieferauftrag
Rahmenvertag über Beschaffung/Regeneration von
Gerinnung-Analyse-Geräten ohne Festbeauftragung
Ja
alle Lose
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Sofern ein Bieter für mehrere/alle Lose das jeweils
wirtschaftlichste Angebot abgibt, behält sich der Auftraggeber
vor, diese Lose in einem Vertrag zusammenzufassen.
Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Es ist möglich, auf eines,
mehrere, oder alle Lose anzubieten.
Los 1 - Blutgerinnungsgerät (Großgerät) und Back-Up Gerät (Kleingerät)
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
Koblenz (DEB1, NUTS 2)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Blutgerinnungsgerät (Großgerät) und Back-up (Kleingerät) inkl. Aufstellung, Inbetriebnahme und die Installation des Systems am Verwendungsplatz sowie weitere Peripherieleistungen
Der Gesamte Liefer- und (Dienst-) Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung BAANIBw U7.3 Los 1.
Preis
Laufzeit in Monaten:48
Option: Die Vertragslaufzeit kann einseitig vom Auftraggeber
zweimalig um jeweils ein Jahr verlängert werden, was der
Auftraggeber dem Auftragnehmer jeweils spätestens zwei
Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit
schriftlich (eingehend beim AN) anzuzeigen hat.
ja
Option: Die Vertragslaufzeit kann einseitig vom Auftraggeber zweimalig um jeweils ein Jahr verlängert werden, was der Auftraggeber dem Auftragnehmer jeweils spätestens zwei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (eingehend beim AN) anzuzeigen hat.
nein
Los 2 - POC Vollautomat
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
Koblenz (DEB1, NUTS 2)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Point-of-Care (POC) Vollautomat inkl. Aufstellung, Inbetriebnahme und die Installation des Systems am Verwendungsplatz sowie weitere Peripherieleistungen
Der Gesamte Liefer- und (Dienst-) Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung BAANIBw U7.3 Los 2.
Preis
Laufzeit in Monaten:48
Option: Die Vertragslaufzeit kann einseitig vom Auftraggeber zweimalig um jeweils ein Jahr verlängert werden, was der Auftraggeber dem Auftragnehmer jeweils spätestens zwei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (eingehend beim AN) anzuzeigen hat.
ja
Option: Die Vertragslaufzeit kann einseitig vom Auftraggeber zweimalig um jeweils ein Jahr verlängert werden, was der Auftraggeber dem Auftragnehmer jeweils spätestens zwei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (eingehend beim AN) anzuzeigen hat.
nein
Los 3 - POC Kleingerät
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
Koblenz (DEB1, NUTS 2)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Point-of-Care (POC) Kleingerät
Der Gesamte Liefer- und (Dienst-) Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung BAANIBw U7.3 Los 3.
Preis
Laufzeit in Monaten:48
Option: Die Vertragslaufzeit kann einseitig vom Auftraggeber zweimalig um jeweils ein Jahr verlängert werden, was der Auftraggeber dem Auftragnehmer jeweils spätestens zwei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (eingehend beim AN) anzuzeigen hat.
ja
Option: Die Vertragslaufzeit kann einseitig vom Auftraggeber zweimalig um jeweils ein Jahr verlängert werden, was der Auftraggeber dem Auftragnehmer jeweils spätestens zwei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (eingehend beim AN) anzuzeigen hat.
nein
Los 4 - POC Kleingerät erweitert
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
Rheinland-Pfalz (DEB, NUTS 1)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Point-of-Care (POC) Kleingerät erweitert
Der Gesamte Liefer- und (Dienst-) Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung BAANIBw U7.3 Los 4.
Preis
Laufzeit in Monaten:48
Option: Die Vertragslaufzeit kann einseitig vom Auftraggeber zweimalig um jeweils ein Jahr verlängert werden, was der Auftraggeber dem Auftragnehmer jeweils spätestens zwei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (eingehend beim AN) anzuzeigen hat.
ja
Option: Die Vertragslaufzeit kann einseitig vom Auftraggeber zweimalig um jeweils ein Jahr verlängert werden, was der Auftraggeber dem Auftragnehmer jeweils spätestens zwei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (eingehend beim AN) anzuzeigen hat.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular
BAAINBw-B-V 034)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
22.06.2021
13:00
- Deutsch (DE)
07.12.2021
22.06.2021
13:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
13.04.2021
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