Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über individualisierte Werbemitteln für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
B 17.32 - 0553/20/VV : 1
Werbe- und Marketingdienstleistungen (79340000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über individualisierte Werbemittel für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
476.380,00
EUR Euro
Ja
alle Lose
Los 1
Werbe- und Marketingdienstleistungen (79340000)
Informations- und Werbeerzeugnisse (39294100)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254, NUTS 3)
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über individualisierte Werbemittel für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgeschlossen. Bei den zu liefernden Werbemitteln handelt es sich um ein Standardsortiment inkl. entsprechender Aufdrucke, welche für Vorhaben und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden. Die Leistung beinhaltet des Weiteren, die Datenübernahme und -prüfung (Vorlagen), die Druckformherstellung und ggf. Änderungen der Druckvorlagen, Druck, Freigabeunterlagen / PDF, alle Materialkosten, Werkzeugkosten, Lieferkosten inkl. Versandfertigmachen.
Der geschätzte Gesamtbedarf, bei voraussichtlich jährlich gleichmäßigen Abrufen, für Los 1 beträgt:
- 15.600 Tassen
- 10.600 Trinkflaschen
- 20.000 Einkaufstaschen
- 10.600 Sportbeutel
- 4.800 Buntstiftsets
- 13.600 Buntstifte mit Malvorlage
- 20.000 Lanyards
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, zur Leistung einer Mindestabnahmemenge von 50%.
Preis
01.08.2021
31.07.2023
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um ein Jahr, bis maximal zum 31.07.2025 zu verlängern.
nein
nein
Los 2
Werbe- und Marketingdienstleistungen (79340000)
Kugelschreiber (30192121)
Notizbücher (22815000)
Notizblöcke (22816000)
Informations- und Werbeerzeugnisse (39294100)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254, NUTS 3)
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über individualisierte Werbemittel für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgeschlossen. Bei den zu liefernden Werbemitteln handelt es sich um ein Standardsortiment inkl. entsprechender Aufdrucke, welche für Vorhaben und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden. Die Leistung beinhaltet des Weiteren, die Datenübernahme und -prüfung (Vorlagen), die Druckformherstellung und ggf. Änderungen der Druckvorlagen, Druck, Freigabeunterlagen / PDF, alle Materialkosten, Werkzeugkosten, Lieferkosten inkl. Versandfertigmachen.
Der geschätzte Gesamtbedarf, bei voraussichtlich jährlich gleichmäßigen Abrufen, für Los 2 beträgt:
- 9.400 Notizbücher Recycling mit Kugelschreiber
- 9.000 Notizbücher
- 5.000 A5 Kork Notizbücher mit Touch Pen Bambus
- 38.000 Kugelschreiber
- 29.200 Touch Pen Bambus
- 31.600 Haftnotizen mit Umschlag
- 30.400 Haftnotizen + Kunststoffmarker-Set
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, zur Leistung einer Mindestabnahmemenge von 50%.
Preis
01.08.2021
31.07.2023
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um ein Jahr, bis maximal zum 31.07.2025 zu verlängern.
nein
nein
Los 3
Werbe- und Marketingdienstleistungen (79340000)
Informations- und Werbeerzeugnisse (39294100)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254, NUTS 3)
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über individualisierte Werbemittel für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgeschlossen. Bei den zu liefernden Werbemitteln handelt es sich um ein Standardsortiment inkl. entsprechender Aufdrucke, welche für Vorhaben und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden. Die Leistung beinhaltet des Weiteren, die Datenübernahme und -prüfung (Vorlagen), die Druckformherstellung und ggf. Änderungen der Druckvorlagen, Druck, Freigabeunterlagen / PDF, alle Materialkosten, Werkzeugkosten, Lieferkosten inkl. Versandfertigmachen.
Der geschätzte Gesamtbedarf, bei voraussichtlich jährlich gleichmäßigen Abrufen, für Los 3 beträgt:
- 11.800 Pflasterboxen
- 4.500 Powerbanks
- 5.800 USB-Sticks
- 4.840 Windproof-Taschenschirme
- 7.600 Ausziehbare Sockel mit Griff für Smartphones
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, zur Leistung einer Mindestabnahmemenge von 50%.
Preis
01.08.2021
31.07.2023
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um ein Jahr, bis maximal zum 31.07.2025 zu verlängern.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Angaben zur technischen Ausstattung
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fügen Sie Ihrem Angebot bitte eine Erklärung bei, die nähere Informationen über die technische Ausstattung (z.B.: Hard- und Software) Ihres Unternehmens enthält. Es muss nachgewiesen werden, dass die technischen Voraussetzungen für die geforderte Leistung grundsätzlich erfüllt werden.
Die geforderten Angaben zur technischen Ausstattung sind formlos auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot einzureichen. Die Erklärung soll einen Umfang von maximal einer DIN A4 Seite haben.
b) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" mindestens eine gleichwertige Referenz je angebotenen Los in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Los 1: Mindestens 1 Referenzauftrag mit einem Lieferumfang von mindestens 500 Stück mit mindestens 2 Farben bedruckte Tassen, Trinkflaschen oder Taschen
Los 2: Mindestens 1 Referenzauftrag mit einem Lieferumfang von mindestens 500 Stück mit mindestens 2 Farben bedruckte Notizbücher, Kugelschreiber oder andere Schreibgeräte
Los 3: Mindestens 1 Referenzauftrag mit einem Lieferumfang von mindestens 500 Stück mit mindestens 2 Farben bedruckte USB-Sticks oder Schirme
Zu den Referenzen sind mindestens folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Es ist nur eine Referenz je Los gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
26.05.2021
11:30
- Deutsch (DE)
26.07.2021
26.05.2021
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Angebotsmuster müssen innerhalb der Angebotsfrist auf dem Postweg eingereicht werden.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
07.05.2021
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