Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Ernährung und Landwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung der Druckvorstufe, Publikationen (print und digital)
214-02.05-20.0024-21-I-C
Öffentlichkeitsarbeit (79416000)
Dienstleistungen
Erstellung der Druckvorstufe, Publikationen (print und digital)
Berlin (DE3, NUTS 1)
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Erbringung aller Leistungen zur Erstellung von Publikationen, Daten- und Infografiken, Präsentationen sowie sonstigen Printprodukten des Auftraggebers. Zur Leistung gehören ferner die Umsetzung und Aufbereitung solcher Produkte für die digitale Nutzung, z. B. im Rahmen eines digitalen Publishings oder einer Nutzung auf der Webseite des Auftraggebers sowie die Erstellung und Gestaltung von digitalen Elementen, welche crossmedial u. a. auf der Webseite sowie über weitere Kanäle, darunter auch die Social-Media-Kanäle des Auftraggebers, genutzt werden.
01.07.2021
30.06.2023
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann zweimalig um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen bis zum 30.06.2024 bzw. 30.06.2025 verlängert werden.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Referenzen
Der Bieter reicht geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts, des Empfängers, einer Ansprechperson beim Referenzgeber sowie einer kurzen Beschreibung der Leistung ein. Diese Referenzen sollen mit Blick auf die zu vergebende Leistung Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und müssen mindestens die Erfüllung der folgenden Anforderungen belegen:
- Die Referenzen müssen sich auf Leistungen im Bereich der Erstellung von Publikationen, sonstigen Printprodukten und digitalen Elementen beziehen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
28.04.2021
12:00
- Deutsch (DE)
30.06.2021
28.04.2021
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
A) Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B) Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen.
C) Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
D) Arbeitsprobe "Erstellung einer Broschüre über das Ministerium und seine Aufgaben"
Mit dem Angebot ist eine Arbeitsprobe "Erstellung einer Broschüre über das Ministerium und seine Aufgaben" einzureichen. Details siehe Vergabeunterlagen.
E) Arbeitsprobe "Erstellung einer Sharepic-Serie"
Mit dem Angebot ist eine Arbeitsprobe "Erstellung einer Sharepic-Serie" einzureichen. Details siehe Vergabeunterlagen.
F) Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung mindestens bis zur Höhe der nachfolgenden Deckungssummen vorzulegen:
für Personenschäden: 2.000.000,00 Euro
für Sachschäden: 2.000.000,00 Euro
für Vermögensschäden: 2.000.000,00 Euro.
F) Agenturprofil
Der Bieter hat mit dem Angebot ein Agenturprofil (kurze Darstellung des Gesamtunternehmens, inkl. Beschäftigtenzahl, max. 4 Din A4 Seiten) vorzulegen.
G) Fragen sind schriftlich, per E-Mail oder Fax ausschließlich an die unter Nr. I.3) benannte Kontaktperson zurichten. Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet. Um etwaige Fragen zum Vergabeverfahren oder der zu erbringenden Leistung umfänglich beantworten zu können, wird darum gebeten, weitere Auskünfte rechtzeitig, also mindestens sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, anzufordern.
H) Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu benennen. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit der Rahmenvereinbarung entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
I) Das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes abzugeben. Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax etc. übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
J) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
K) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
26.03.2021