Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
Erste-Hilfe-Ausstattung III
333-2021-0041
Verbandkästen (33141623)
Lieferauftrag
Kauf und Lieferung diverser Sätze Erste-Hilfe-Ausstattung
Ja
alle Lose
Erste-Hilfe-Ausstattung für Dienststätten
Medizinische Verbrauchsartikel (33140000)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
LOS 1:
Mindestabnahmewert: 0,00€
Geschätzte Abnahmewert: 850.000,00 Euro/netto
Höchstabnahmewert: 935.000,00 Euro/ netto.
Position 1 = Satz B1 Erste Hilfe Koffer für Dienststätte
Position 2 = Satz B2 Rettungstuch-Koffer für Dienststätten
Position 3 = Satz B4 Material zur Krankenpflege in Dienststätten
Position 4 = Satz B5 Ausstattung für Dienstsport
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate
nein
nein
Einsatzbezogene Erste-Hilfe-Ausstattung
Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte (33000000)
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
LOS 2:
Mindestabnahmewert: 0,00€
Geschätzte Abnahmewert: 2.100.000,00 Euro/netto
Höchstabnahmewert: 2.310.000,00 Euro/ netto.
Position 1 = Satz E1 Personenbezogene Ausstattung
Position 2 = Satz E2 Fahrzeugbezogenen Ausstattung
Position 3 = Satz E3 Ausstattung für Einsatzersthelfer(innen) B
Position 4 = Satz E5 Ausstattung für Diensthundeführer(innen)
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los1:
Zur Prüfung der Eignung sind Warenmuster zu allen Positionen (Sets: B1,B2, B4 und B5) vorzulegen
Los 2:
Zur Prüfung der Eignung sind Warenmuster zu allen Positionen (Sets: E1,E2,E3 und E5) vorzulegen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
17.05.2021
11:00
- Deutsch (DE)
05.07.2021
17.05.2021
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission: https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen. Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den Link http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor
Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der
Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.
1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76,
53123 Bonn, zu richten.
25.03.2021