Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
an die oben genannten Kontaktstellen.
Regional- oder Kommunalbehörde
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehrfahrzeuge (HLF20, TLF3000 Staffel)
12.27-FW-701-21
Feuerwehrfahrzeuge (34144210)
Lieferauftrag
Feuerwehrfahrzeuge (HLF20, TLF3000 Staffel)
Ja
alle Lose
HLF20
Feuerwehrfahrzeuge (34144210)
Feuerlöschfahrzeuge (34144213)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03, NUTS 3)
Die Fahrz. sind für LK, Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt bestimmt.
Lieferort ist der Ort des Aufbauherstellers, da die Fahrzeuge durch die Bedarfsträger beim Aufbauhersteller übernommen werden.
Lieferung von 11 (+ optional ein weiteres) HLF20 für den Brand- und Katastrophenschutz; verschiedene Beladungsoptionen
Das LV Teil A beinhaltet das Grundfahrzeug.
Das LV Teil B beinhaltet die Beladungsoptionen, die nicht für jedes Fahrzeug vollständig gezogen werden müssen (Details siehe Vergabeunterlagen).
15.06.2021
30.11.2022
ja
In den Vergabeunterlagen sind Optionen zu Ausstattungskomponenten
enthalten (siehe LV).
nein
TLF3000 Staffel
Feuerwehrfahrzeuge (34144210)
Fahrzeuge mit Drehleiter (34144211)
Tanklöschfahrzeuge (34144212)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03, NUTS 3)
Die Fahrz. sind für LK, Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt bestimmt.
Lieferort ist der Ort des Aufbauherstellers, da die Fahrzeuge durch die Bedarfsträger beim Aufbauhersteller übernommen werden.
Lieferung von 5 (+optional ein weiteres) TLF3000 Staffel für den Brand- und Katastrophenschutz; verschiedene Beladungsoptionen
Das LV Teil A beinhaltet das Grundfahrzeug.
Das LV Teil B beinhaltet die Beladungsoptionen, die nicht für jedes Fahrzeug vollständig gezogen werden müssen (Details siehe Vergabeunterlagen).
15.06.2021
30.11.2022
ja
In den Vergabeunterlagen sind Optionen zu Ausstattungskomponenten
enthalten (siehe LV).
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter werden aufgefordert, folgende Eignungsnachweise vorzulegen: -Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 -Eigenerklärung "Insolvenzverfahren/ Liquidation u.ä.", § 124 Abs. 1 GWB i.V.m. § 48 VgV oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des LSA anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der ABSt Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikats, z.B. PQ VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben worden sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV. Darüber hinaus sind folgende Erklärungen/Vereinbarungen vorzulegen: -Erklärung zu §§10,12,13 LVG LSA "Tariftreue und Entgeltgleichheit, ILO-Kernarbeitsnormen, Nachunternehmereinsatz" -Vereinbarung zu §§ 17,18 LVG LSA "Kontrollen und Sanktionen" Die o. g. Nachweise/ Unterlagen müssen auch von angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen. Darüber hinaus sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen (siehe Anforderungen LV bzw. Leistungsbeschreibung: •Nachweis herstellerseitig zertifizierte Fachwerkstätten" Fortsetzung unter "sonstige Erfordernissen"
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
17.05.2021
23:58
- Deutsch (DE)
14.06.2021
18.05.2021
08:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Papierangebote sind in 2facher Ausführung einzureichen.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
06.05.2021