Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Produkte des Herstellers Extreme Networks
ZIB 13.04 - 9955/20/VV : 1
Netzkomponenten (32422000)
Lieferauftrag
Rahmenvertrag über Produkte und Dienstleistungen des Herstellers Extreme Networks
40.000.000,00
EUR Euro
Deutschland (DE, NUTS 0)
40.000.000,00 €
Preis
40.000.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:24
Der Auftrag kann zweimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Bitte geben Sie getrennt die Höhe des Jahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren an.
Bitte geben Sie zusätzlich den Durchschnitt der summierten Jahresumsätze dieser drei Geschäftsjahre an. Der Durchschnitt der summierten Jahresumsätze muss mindestens 5.000.000,00 € (netto) bezogen auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand "Produkte und Dienstleistungen des Herstellers Extreme Networks" betragen.
Ist dabei die Höhe des Jahresumsatzes eines oder mehrerer Jahre geringer als 5.000.000,00 € (netto) pro Jahr, muss die Umsatzentwicklung zwingend einen stetig aufsteigenden Trend aufzeigen.
Listen Sie die geforderten Jahresumsätze auf einer eigens zu erstellender Anlage auf.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Umsätze beim Hersteller zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sie besitzen mindestens 3 (drei) der folgenden Master-Kompetenzen:
Campus
Data Center
Edge
Cloud & Applikations
Weisen Sie nach, dass Sie mindestens über die Anzahl angestellter Mitarbeiter verfügen, die die folgenden Zertifikate in den Bereichen Campus/Data Center/Edge/Cloud & Applikations innehaben, gefordert werden je Bereich:
Extreme Sales Certification (ESS):10
Extreme Design Specialist (EDS): 10
Extreme Certified Specialist (ECS):10
Weisen Sie zusätzlich nach, dass Sie mindestens über die Anzahl angestellter Mitarbeiter verfügen, die die folgenden Zertifikate innehaben:
Certified Wireless Network Administrator (CWNA): 1
Legen Sie bitte geeignete Nachweise vor! (Kopie/Scan)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
23.04.2021
11:30
- Deutsch (DE)
15.07.2021
23.04.2021
11:45
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten Bedarfsträgern auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
Deutsches Patent- und Markenamt
Erdölbovorratungsverband KdöR
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung
Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Rosa Luxemburg Stiftung
VBG - Verwaltungs Berufsgenossenschaft
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
15.04.2021