Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Software zur Erstellung und Bearbeitung von PDF-Dokumenten, hier: Kauf von Software/Lizenzen
ZIB 15.04 - 9945/20/VV : 3
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Lieferauftrag
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Softwareprodukten zur Erstellung und Bearbeitung von PDF-Dokumenten, den zugehörigen Lizenzen, sowie den Dienstleistungen Wartung/Support.
9945/20/VV:3 Software zur Erstellung und Bearbeitung von PDF-Dokumenten, hier: Kauf von Software/Lizenzen
21.000.000,00
EUR Euro
Dokumentenerstellungssoftwarepaket (48310000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Die Leistungserbringung erfolgt in Behörden und Einrichtungen des Bundes innerhalb Deutschlands.
Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt, die aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren abgebildet werden:
9945/20/VV:2 Software zur Erstellung und Bearbeitung von PDF-Dokumenten, hier: Jahres-/Monats-Abo für Software/Lizenzen
9945/20/VV:3 Software zur Erstellung und Bearbeitung von PDF-Dokumenten, hier: Kauf von Software/Lizenzen (Dieses Verfahren!)
Preis
21.000.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:24
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit in der Form des § 22 Abs. 3 des Rahmenvertrages widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular "09_Eigenerklärung Ausschlussgründe".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) kann verlangt werden. Bei einer Bewerber-/ Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "10_Anlage_Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/ Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Eignung ist das Dokument "12_Unternehmenszahlen" auszufüllen. Bietergemeinschaften und Bieter, die Nachunternehmer
einbinden, geben die Zahlen addiert an und weisen sie zusätzlich je Unternehmen aus. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen. Bitte geben Sie die Höhe des jeweiligen Jahresumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, bezogen auf die Lieferung von Software-Lizenzen und die Durchführung von Wartung/Support, an. Es wird ein
Mindestumsatz in Höhe von 1,5 Mio. Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert. Bei Bewerbergemeinschaften und Generalunternehmern/Unterauftragnehmern werden die Umsätze addiert. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie für alle Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage "12_Unternehmenszahlen" abzugeben.
Wenn Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "07_Unterauftraege" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten ebenfalls als Drittunternehmen. Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). In dem Fall ist zusätzlich das Formular "08_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe_Unteraufträge" auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "02_Allgemeine-Bewerbungsbedingungen-elektronisch". Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "06_Bewerber_Bietergemeinschaftserklärung" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benennen Sie bitte mindestens jeweils einen Referenz aus dem Verkauf von Software-Lizenzen und dem Bereich Wartung/Support von Software.
Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage "14_Referenzen".
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für die Lieferung von Software-Lizenzen und für die Durchführung von Wartung/Support sowie Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Sofern es sich um
Referenzen handelt, die in den letzten drei Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Art und Umfang in Bezug auf die oben genannten Merkmale),
- Angabe, ob die Leistung vom Bewerber/Bieter erbracht wurde bzw. welchen Teil der Leistung ggf. Unterauftragnehmer erbracht haben,
- Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenz mit Anschrift und Telefonnummer. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Für die Referenzen ist die Vorlage "14_Referenzen" zu verwenden.
Weiterhin ist zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nachzuweisen:
- Eine Berechtigung oder ein Vertragsverhältnis mit dem Softwarehersteller des angebotenen Produkts zum Vertrieb der Software (oder selbst Softwarehersteller) sowie der zugehörigen Lizenzen (Certified Reseller, oder ähnlich). Übersenden Sie bitte zusammen mit den anderen Anlagen einen geeigneten Nachweis (Scan/Kopie). (siehe Dokument "13_Kriterienkatalog_Eignung")
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
07.05.2021
11:30
- Deutsch (DE)
30.06.2021
07.05.2021
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Abrufberechtigt sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
Akademie der Künste
Alexander von Humboldt-Stiftung
Auswärtiges Amt
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik-Telekommunikation
Bund der Vertriebenen
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesamt für Naturschut
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bundeseisenbahnvermögen
Bundesfinanzhof München
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundeskartellamt
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundespatentgericht
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V.
Deutsche Bundesbank
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.
Deutscher Wetterdienst
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
Deutsches Jugend-Institut
DEval - Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH
Erdölbevorratungsverband KdöR
Friedrich-Ebert-Stiftung
Friedrich-Loeffler-Institut
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Kraftfahrt-Bundesamt
Max Rubner-Institut
Nationale Anti Doping Agentur
Otto-von-Bismarck-Stiftung
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Robert-Koch-Institut
Rosa Luxemburg Stiftung
SPD-Bundestagsfraktion
Verbaucherzentrale Bundesverband eV
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
05.05.2021
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