Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst
ZR5-1133-2021-026-15-BL4
Schneeräumung (90620000)
Dienstleistungen
Winterdienstleistungen und Streupflicht für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages in 4 Losen
Ja
alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Reichstagsgebäude und sechs weitere Liegenschaften
Schneeräumung (90620000)
Glatteisbeseitigung (90630000)
Straßenkehrdienste (90612000)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Berlin-Mitte
Gegenstand des Vertrages ist die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht während der gesamten Vertragslaufzeit, insbesondere in den Monaten November bis März, durch die Übernahme der Winterdienstleistungen und die Streupflicht an den Liegenschaften des Deutschen Bundestages gemäß Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) vom 19. Dezember 1978 unter Berücksichtigung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG) und der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin in den jeweiligen geltenden Fassungen. Vertraglich geschuldet ist dazu die Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines sauberen, verkehrssicheren und die gefahrlose Benutzung erlaubenden Zustands der Vertragsflächen als werkvertraglicher Erfolg.
Preis
01.11.2021
31.10.2023
Vertragsverlängerung um 2 x je ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt.
nein
nein
Es gilt eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Ein Bieter kann jeweils ein Angebot auf alle Lose abgeben. Jeder Bieter kann jedoch nur für maximal 2 Lose den Zuschlag erhalten. Der Zuschlag für das Los 1 wird zuerst vergeben. Anschließend wird der Zuschlag auf das Los 2 erteilt, danach der Zuschlag auf das Los 3 und zuletzt auf das Los 4.
Unter den Linden 71/Wilhelmstr. 60 und neun weitere Liegenschaften
Schneeräumung (90620000)
Glatteisbeseitigung (90630000)
Straßenkehrdienste (90612000)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Berlin-Mitte
Gegenstand des Vertrages ist die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht während der gesamten Vertragslaufzeit, insbesondere in den Monaten November bis März, durch die Übernahme der Winterdienstleistungen und die Streupflicht an den Liegenschaften des Deutschen Bundestages gemäß Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) vom 19. Dezember 1978 unter Berücksichtigung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG) und der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin in den jeweiligen geltenden Fassungen. Vertraglich geschuldet ist dazu die Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines sauberen, verkehrssicheren und die gefahrlose Benutzung erlaubenden Zustands der Vertragsflächen als werkvertraglicher Erfolg.
Preis
01.11.2021
31.10.2023
Vertragsverlängerung um 2 x je ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt.
nein
nein
Es gilt eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Ein Bieter kann jeweils ein Angebot auf alle Lose abgeben. Jeder Bieter kann jedoch nur für maximal 2 Lose den Zuschlag erhalten. Der Zuschlag für das Los 1 wird zuerst vergeben. Anschließend wird der Zuschlag auf das Los 2 erteilt, danach der Zuschlag auf das Los 3 und zuletzt auf das Los 4.
Luisenstr. 32-34 und vier weitere Liegenschaften
Schneeräumung (90620000)
Glatteisbeseitigung (90630000)
Straßenkehrdienste (90612000)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Berlin-Mitte
Gegenstand des Vertrages ist die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht während der gesamten Vertragslaufzeit, insbesondere in den Monaten November bis März, durch die Übernahme der Winterdienstleistungen und die Streupflicht an den Liegenschaften des Deutschen Bundestages gemäß Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) vom 19. Dezember 1978 unter Berücksichtigung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG) und der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin in den jeweiligen geltenden Fassungen. Vertraglich geschuldet ist dazu die Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines sauberen, verkehrssicheren und die gefahrlose Benutzung erlaubenden Zustands der Vertragsflächen als werkvertraglicher Erfolg.
Preis
01.11.2021
31.10.2023
Vertragsverlängerung um 2 x je ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt.
nein
nein
Es gilt eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Ein Bieter kann jeweils ein Angebot auf alle Lose abgeben. Jeder Bieter kann jedoch nur für maximal 2 Lose den Zuschlag erhalten. Der Zuschlag für das Los 1 wird zuerst vergeben. Anschließend wird der Zuschlag auf das Los 2 erteilt, danach der Zuschlag auf das Los 3 und zuletzt auf das Los 4.
Amtshaus des Bundestagspräsidenten
Schneeräumung (90620000)
Glatteisbeseitigung (90630000)
Straßenkehrdienste (90612000)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Berlin-Dahlem
Gegenstand des Vertrages ist die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht während der gesamten Vertragslaufzeit, insbesondere in den Monaten November bis März, durch die Übernahme der Winterdienstleistungen und die Streupflicht an den Liegenschaften des Deutschen Bundestages gemäß Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) vom 19. Dezember 1978 unter Berücksichtigung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG) und der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin in den jeweiligen geltenden Fassungen. Vertraglich geschuldet ist dazu die Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines sauberen, verkehrssicheren und die gefahrlose Benutzung erlaubenden Zustands der Vertragsflächen als werkvertraglicher Erfolg.
Preis
01.11.2021
31.10.2023
Vertragsverlängerung um 2 x je ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt.
nein
nein
Es gilt eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Ein Bieter kann jeweils ein Angebot auf alle Lose abgeben. Jeder Bieter kann jedoch nur für maximal 2 Lose den Zuschlag erhalten. Der Zuschlag für das Los 1 wird zuerst vergeben. Anschließend wird der Zuschlag auf das Los 2 erteilt, danach der Zuschlag auf das Los 3 und zuletzt auf das Los 4.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
- Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
- Hinweis: Der Auftraggeber wird
a) ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
b) eine Auskunft nach § 6 Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) und § 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AentG) beim Hauptzollamt Berlin, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, einholen.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Hinweis: Auf Verlangen der Vergabestelle sind vor Zuschlagserteilung folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.500.000 Euro für Personen- und 1.000.000 Euro für Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
b) Kalkulation über die Stundenverrechnungssätze gemäß Punkt 7.3.5 der Leistungsbeschreibung. Der Bieter hat dafür das entsprechende als Anlage zur Leistungsbeschreibung beigefügte Kalkulationsschema zu verwenden. Die Kalkulation dient als Grundlage für etwaige Entgeltanpassungen nach Punkt 7.3.4 - 7.3.9 der Leistungsbeschreibung. Aus ihr muss sich in relativen wie absoluten Zahlen ergeben, wie sich die jeweiligen Stundenverrechnungssätze im Einzelnen aus Grundlohn, Lohnzusatzkosten (Lohnnebenkosten und lohngebundene Kosten) und auftragsbezogenen Kosten zusammensetzen.
Angabe von 3 geeigneten Referenzen pro Los über in den letzten zehn Jahren erbrachte Leistungen. Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Größe der zu reinigenden Winterdienstfläche. Das sind
- für Los 1 = mindestens 8.000 qm
- für Los 2 = mindestens 4.000 qm
- für Los 3 = mindestens 4.000 qm.
Für Los 4 gibt es keine Mindestvorgabe.
Wird ein Angebot für mehrere Lose abgegeben, können die bei einem Los eingetragenen Referenzen auch für ein anderes Los verwendet werden, sofern die Winterdienstfläche der betreffenden Referenz wenigstens der Summe der jeweils geforderten Mindestquadratmeterzahlen entspricht.
Beispiel: Soll eine Referenz von Los 2 gleichzeitig auch für das Los 3 gelten, so muss die Winterdienstfläche der Referenz mindestens 8.000 Quadratmeter betragen.
(Hinweis: Auch wenn ein Angebot für alle Lose abgegeben wird, reicht es aus, wenn die Referenz eine Winterdienstfläche von 12.000 Quadratmetern ausweist, da ein Bieter den Zuschlag höchstens auf 2 Lose erhalten und keine Kombination aus 2 Losen mehr als diese 12.000 Quadratmeter ergeben kann.)
Wenn Referenzen eines Loses jeweils auch für ein oder mehrere andere Lose gelten sollen, so ist dies im Angebotsvordruck entsprechend zu vermerken.
Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
27.04.2021
12:00
- Deutsch (DE)
31.08.2021
28.04.2021
10:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Sofern der Bieter ein Angebot für Los 1 und/oder Los 3 abgeben will, ist eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe zwingend erforderlich. Nähere Angaben hierzu können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Sofern diese Ortsbesichtigung nicht vor Abgabe des Angebotes stattgefunden hat, kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
01.04.2021