Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Auswärtige Angelegenheiten
Abschnitt II: Gegenstand
RV Handtuchspender
VV-118-2021-0007
Automatische Handtuchspender (39514400)
Lieferauftrag
Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung gemieteter Handtuchspender etc.
Automatische Seifenspender (39831700)
Automatische Seifenspender (39831700)
Handdesinfektionsmittel (33741300)
Rollhandtücher (39514300)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Auswärtiges Amt
Referat 115
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Ausstattung der Liegenschaften des Auwärtigen Amtes mit mechanischen und berührungslosen Handtuchspendern, mechanischen und berührungslosen Seifenspendern, Duftspendern, Desinfektionsspendern und Hygieneboxen
(Nähere Informationen entnehmen Sie dem Leistungsverzeichnis).
Preis
05.07.2021
04.07.2024
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
15.04.2021
09:00
- Deutsch (DE)
30.07.2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag.
nach 4 Jahren
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Der Auftraggeber behält sich im Verhandlungsverfahren vor, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote —ohne die Durchführung von Verhandlungen — zu erteilen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
16.03.2021
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