Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Container-Basiertes-Rechenzentrum (HPC-Cluster)
MI104
Computeranlagen und Zubehör (30200000)
Lieferauftrag
gem. Leistungsbeschreibung
4.823.529,41
EUR Euro
Hamburg (DE600, NUTS 3)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Die HSU beabsichtigt, ihre Forschung und Entwicklung in der rechner- und datengestützten Wissenschaft (Computational and Data Science) zu stärken. Hierzu will sie ein container-basiertes HPC-Rechenzentrum (CBRZ) erwerben.
Der obsiegende Bieter muss das CBRZ liefern, installieren und im Anschluss warten. Das CBRZ soll die verschiedenen Bedarfe der vielfältigen HSU-Nutzergruppen abdecken. Das CBRZ muss zum Einsatz von Forschungssoftware und kommerzieller Software geeignet sein. Primär die Ingenieurwissenschaften, derzeit insbesondere Computational Materials, Computational Fluid Dynamics sowie die Forschung zu Hoch- und Höchstleistungsrechnen für Mehrskalensimulation sowie die Skalierbarkeit von neuen, zumeist FEM-basierten numerischen Verfahren erfordern sehr große Rechenleistungen.
Das CBRZ muss eine container-basierte Infrastruktur sowie ein Linux-basiertes HPC-Cluster inklusive CEPH- und parallelem Dateisystem bereitstellen und die folgenden Komponenten umfassen:
• IT-Container, die ausreichend Platz für das HPC-System bereitstellen und Ausbaureserven beinhalten. Die IT-Container müssen "self-contained" sein und dürfen für ihren Betrieb lediglich Anschlüsse ans Stromnetz mit entsprechender Redundanz benötigen. Die Container müssen zudem über ein ausreichendes Kühlungssystem verfügen und einen unterbrechungsfreien Versorgungsmechanismus bereitstellen, der im Falle eines Stromausfalls ein Herunterfahren der Systeme sicherstellt;
• eine maximale Anzahl homogener X86-basierter Rechenknoten (PartitionX86);
• Login- und Administrationsknoten;
• fünf High-End-GPU-Knoten, bestehend aus einer mit den homogenen Rechenknoten kompatiblen Recheneinheit und High-End-GPUs (Partition GPU);
• fünf Fat-Memory Rechenknoten, die in ihrer CPU identisch sind mit dem Knoten der Partition X86 und die mindestens über 768 GB RAM verfügen (PartitionX86Fat);
• ein Hochleistungskommunikationsnetzwerk;
• ein paralleles Dateisystem mit mindestens 1 PB Nettokapazität;
• ein CEPH-Dateisystem mit 1 PB Kapazität und Dreifachreplikation;
• Infrastruktur für die Rechenknoten (Racks, Kühlkomponenten, etc.);
• Software und Tools zur Analyse und Administration des Systems (inklusive Updates und längerfristigem Nutzungsrecht: Eine Nutzung muss auch jenseits von fünf Jahren möglich sein);
• das CBRZ muss über eine Hardwaregewährleistung für mindestens drei Jahre verfügen. Darüber hinaus muss der obsiegende Bieter das CBRZ über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren warten. Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Auftragnehmer mit der weiteren Wartung des CBRZ über einen Zeitraum von jeweils einem Jahr zu beauftragen.
Für den Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme (schlüsselfertige Übergabe) sowie den Service des CBRZ über den inkludierten Zeitraum von drei Jahren steht ein festes Budget von 4.823.529,41 EUR (netto) zur Verfügung. Im Rahmen dieses Budgets soll das CBRZ bestmögliche Rechenleistung und Energieeffizienz bereitstellen. Der Preis für die optionale Wartung über jeweils ein Jahr (maximal zwei Jahre) ist in dieser Summe nicht inkludiert und fließt in die Wertung ein.
Einzelheiten ergeben sich aus den bereitgestellten Vergabeunterlagen und der Leistungsbeschreibung.
01.07.2021
31.10.2024
Die HSU ist berechtigt, den abzuschließenden EVB-IT-Servicevertrag für das CBRZ zwei Mal um jeweils ein Jahr zu im vorhinein festgelegten Konditionen zu verlängern. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
ja
Die HSU ist berechtigt, den abzuschließenden EVB-IT-Servicevertrag für das CBRZ zwei Mal um jeweils ein Jahr zu im vorhinein festgelegten Konditionen zu verlängern. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass
— keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt worden sind;
— der Bieterin das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat.
b) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bietergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Lieferung, Installation und Wartung von HPC-Rechenzentren mit einem Auftragsvolumen von mehr als 3 Mio. EUR (netto) vergleichbar sind.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
Liste der vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Lieferung, Installation und Wartung von HPC-Rechenzentren mit einem Auftragsvolumen von mehr als 3 Mio. EUR (netto)), unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und Leistungszeiträume, der Referenzen mit Ansprechpartnern inkl. Tel.-Nr.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
30.04.2021
13:00
- Deutsch (DE)
30.06.2021
30.04.2021
13:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
16.03.2021
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.