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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung Druckvorstufe BZgA (214-02.05-20.1306-20-I-L)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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17.03.2021

15.04.2021 12:00

15.04.2021 12:00

214-02.05-20.1306-20-I-L

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

17.03.2021 10:30

2021/S 055-137585

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Postanschrift:Maarweg 149-161
Postleitzahl:50825
Ort:Köln
NUTS:Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 214/ZV-BMEL, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn
Fax:+49 3018106845-3379
Hauptadresse: https://www.bzga.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:

folgende Kontaktstelle:

Offizielle Bezeichnung:Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Postanschrift:Deichmanns Aue 29
Postleitzahl:53179
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Referat 214/ZV-BMEL
Telefon:+49 22868453597
Fax:+49 3018106845-3379
Hauptadresse: https://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Gesundheitliche Aufklärung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvereinbarung Druckvorstufe BZgA

214-02.05-20.1306-20-I-L

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen des Druckgewerbes (79820000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Erbringung aller Leistungen zur Erstellung der Druckvorstufe für die BZgA.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Fertigstellung im Bereich Druck (79821000)

Satzarbeit (79822000)

Druckerei- und Verteilerdienste (79824000)

II.2.3)
Erfüllungsort

DEUTSCHLAND (DE)

In Teilen beim Auftragnehmer und in Teilen beim Auftraggeber

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Rahmenvereinbarung über die Erbringung aller Leistungen zur Erstellung der Druckvorstufe von Publikationen, Geschäftspapieren, Organigrammen, Daten- und Infografiken und sonstigen Medien der BZgA sowie die Qualitätskontrolle/-sicherung, die Abwicklung von Anzeigenkampagnen, das Datenhandling und die Datenarchivierung für einen Zeitraum von 24 Monaten.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

siehe Nr. II.2.11)

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Verlängerungsoption: Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Optionen.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR (zzgl. USt.) wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)

Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.

- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)

Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.

- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)

Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Referenzen

Der Bieter weist geeignete Referenzen (mindestens eine) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, nach. Diese Referenz(en) soll/sollen mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und müssen mindestens die Erfüllung der folgenden Anforderungen belegen:

-- Nachweis über einschlägige Erfahrung in der grafischen Gestaltung und technischen Erstellung von Druckvorlagen der Druckvorstufe, in der Erstellung von barrierefreien PDFs sowie in der Gestaltung von digitalen Elementen mit einem Jahresumsatz von mindestens 50.000,00 Euro ohne USt.

-- Erfahrungen in der Unterstützung, Beratung und Durchführung öffentlicher Institutionen auf Bundes- und/oder Bundesverbandsebene, Landesebene oder im politischen Bereich bei der grafischen Gestaltung und technischen Erstellung von Druckvorlagen der Druckvorstufe, Erstellung von barrierefreien PDFs sowie in der Gestaltung von digitalen Elementen.

Die nachgewiesenen Erfahrungen müssen mindestens folgende Angaben beinhalten: Benennung des Auftraggebers mit Kontaktdaten inkl. Telefonnummern.

- Ein Nachweis über die Zertifizierung des Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001

Als Nachweis über die Zertifizierung des Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001 ist dem Angebot ein gültiges Zertifikat (in Kopie), welches eine Laufzeit bis mindestens zum 01.07.2021 besitzt, beizufügen.

Sofern die Zertifizierung vor dem 01.07.2021 ihre Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit dem Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, dass die Re-Zertifizierung bis Ende Juli 2021 abgeschlossen sein wird.

Sollte sich der Bieter in einem Feststellungsverfahren zur Erlangung des Zertifikates nach DIN EN ISO 9001 befinden, muss dieses Verfahren bis spätestens Ende Juli 2021 abgeschlossen sein. Dies ist durch eine Bestätigung eines offiziellen Zertifizierers, aus der hervorgeht, dass das Feststellungsverfahren bis spätestens Ende Juli 2021 abgeschlossen sein wird, zu belegen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

15.04.2021

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

15.06.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

15.04.2021

12:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

A)

Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.

B)

Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich beim Auftraggeber ist nicht gestattet.

C)

Das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.

D)

Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind der Checkliste (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.

E)

Bietergemeinschaften

Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung sowie der jeweiligen Einzelaufträge zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit der Rahmenvereinbarung entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung.

Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll.

Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und mit dem Angebot in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.

Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.

F)

Nachunternehmen/Unteraufträge

Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben. Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.

G)

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

H)

Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 22894990
Fax:+49 2289499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

15.03.2021



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