Ausschreibungsdetails
Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Verteidigung
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft für den pädagogischen Betrieb der Kita Regenbogenhaus der Bundeswehr in Bonn über ein Zeitraum von zehn Jahren
1/DLII5/KV258
Betreuung in Tagesstätten (85312100)
Dienstleistungen
Dienstleistungen
Am Standort Bonn soll die bestehende Kindertageseinrichtung Regenbogenhaus durch die Vergabe der Trägerschaft neu ausgerichtet werden.
Die Bundeswehrliegenschaft "Bonn-Hardthöhe" verfügt derzeit über eine Kindertageseinrichtung, die seit 1971 in eigener Trägerschaft und in eigenen Räumlichkeiten betrieben wird und nicht Teil des öffentlichen Fördersystems der Stadt Bonn oder des Landes Nordrhein-Westfalen ist.
Im Rahmen der Neuorganisation soll die Betriebsträgerschaft an einen externen Träger vergeben werden. Zukünftig wird dafür eine öffentliche Förderung gemäß dem Fördermodell der Stadt Bonn für betriebliche Kindertagesstättenplätze angestrebt, wie es in dem "Konzept zur Finanzierung betrieblicher Kindertagesstättenplätze in Bonn, nebst Vereinbarung über die Bereitstellung und Finanzierung von Betriebsplätzen" des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn vom Januar 2009 (nachfolgend "Bonner Modell") vorgesehen ist. Die Kindertageseinrichtung dient primär der Betreuung der Kinder von Bundeswehrangehörigen sowie der Kinder von Angehörigen anderer Bundesressorts im Alter von 0 bis 6 Jahren. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, 100 Kinderbetreuungsplätze in sieben Gruppen, davon vier Gruppen mit jeweils 10 Plätzen - für die Betreuung von Kindern im Alter unter drei Jahren (U3) - und drei Gruppen mit jeweils 20 Plätzen - für die Betreuung von Kindern im Alter von über drei Jahren (Ü3) - aufrecht zu erhalten.
Betreuungsleistungen in Kinderkrippen (85312110)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Kindertagesstätte Regenbogenhaus
Schießstandweg 26
53125 Bonn
Es wird eine Trägerschaft für den pädagogischen Betrieb der Kindertagesstätte Regenbogenhaus der Bundeswehr in Bonn über einen Zeitraum von 10 Jahren, beginnend am 01.08.2022, ausgeschrieben.
01.08.2022
31.07.2032
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist: 13.04.2021). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen
- Ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe (Formblatt B-V034)
- Ausgefüllte, unterzeichnete sowie mit Firmenstempel, Datum und Ort versehene Referenzliste mit mindestens drei privaten und öffentlichen Auftraggebern gem. Anlage bevorzugt in der betrieblichen Kinderbetreuung, darin enthalten der Nachweis einer mindestens 5-jährigen Trägertätigkeit.
- Eigenerklärung über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SBG VIII
- Formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes / Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre
- Motivationsschreiben / Firmenpräsentation bzw. Unternehmenspräsentation (maximal eine Seite A4)
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SBG VIII
Abschnitt IV: Verfahren
Verfahren, das Verhandlungen einschließt
Es wird ein zweistufiges Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Nach Eingang der Teilnahmeanträge bis zum 13.04.2021, 08:00 Uhr sollen alle geeigneten Bewerber am 22.04.2021 Zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Es werden im Rahmen der darauf folgenden Angebotsabgabe verbindliche Angebote gefordert. Soweit der Auftraggeber Verhandlungen für erforderlich hält, wird der Termin hierfür rechtzeitig bekannt gegeben.
13.04.2021
08:00
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe folgender Punkte:
• 35 % Finanzierung
• 40 % Pädagogisches Konzept
• 5 % Liegenschaft & Liegenschaftsbetrieb
• 5 % Verpflegungskonzept im Rahmen einer Austeilküche • 15 % Qualitätsmanagement, Administration & Projektmanagement
Hierfür ist den Vergabeunterlagen eine Bewertungsmatrix beigefügt.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
05.08.2021