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Ausschreibungsdetails

JC Rhein-Erft und BA, Neuanmietung (503946)

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13.03.2021 (letzte Änderung am 06.04.2021)

06.05.2021 23:59

503946

Bundesagentur für Arbeit - Bau- und Immobilienmanagement

06.04.2021 09:56

2021/S 052-129830

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH
Postanschrift:Lina-Ammon-Straße 9
Postleitzahl:90471
Ort:Nürnberg
NUTS:Rhein-Erft-Kreis (DEA27, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Zentrale Vergabestelle
Telefon:+49 911-98872953
Fax:+49 911-98872909
Hauptadresse: http://bi-management.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

JC Rhein-Erft und BA, Neuanmietung

503946

II.1.2)
CPV-Code

Bau von Bürogebäuden (45213150)

II.1.3)
Art des Auftrags

Bauauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Neuanmietung

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Vermietung oder Verkauf von Gebäuden (70310000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Rhein-Erft-Kreis (DEA27, NUTS 3)

Rhein-Erft-Kreis (DEA27, NUTS 3)

JC Rhein-Erft und BA: Neuanmietung in Brühl

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Das Jobcenter Rhein-Erft (nachfolgend auch JC Rhein-Erft genannt) und die Bundesagentur für Arbeit beabsichtigen, Mietflächen im Stadtgebiet von Brühl anzumieten.

Es wird ein Vermieter gesucht, der nach den Vorgaben des JC Rhein-Erft und der Bundesagentur für Arbeit auf Basis eines funktionalen Nutzungskonzeptes, das mit der Aufforderung zur Teilnahme an den Verhandlungen zur Verfügung gestellt wird, die benötigten Flächen in den vorgegebenen Qualitäten schafft und dem JC Rhein-Erft sowie der Bundesagentur für Arbeit auf der Basis zweier separat abzuschließender Mietverträge zur zeitlich befristeten Nutzung überlässt. Benötigt wird eine Fläche von ca. 4.890 m² NRF gem. DIN 277, wobei hiervon ca. 3.060 m² auf die Mieteinheit der Bundesagentur für Arbeit entfallen und ca. 1.830 m² auf das JC Rhein-Erft.

Beide Mieteinheiten sind in einem Gebäude unterzubringen.

Die vom JC Rhein-Erft und der Bundesagentur für Arbeit genutzten Flächen müssen als jeweils selbstständige Mieteinheiten ausgebildet sein und über einen gemeinsamen Haupteingang verfügen.

Der Abschluss des Mietvertrages ist Gegenstand des Vergabeverfahrens. Die benötigten Mietflächen können durch Anpassung eines bereits in Planung oder im Bau befindlichen Gebäudes oder durch Errichtung eines Neubaus geschaffen werden. In Gebäuden/Liegenschaften, in denen Flächen auch an andere Mieter vermietet worden sind oder werden sollen, müssen die dem JC und der Agentur für Arbeit jeweils zur Verfügung gestellten Flächen zusammenhängend angeboten werden. Das Mietobjekt muss folgende Anforderungen erfüllen:

Es wird eine Gesamtnutzfläche (NRF nach DIN ) von ca. 4.890 m² gesucht.

An die anzumietende Fläche werden u.a. folgende Anforderungen gestellt:

a) Barrierefreiheit nach DIN 18040 im Gebäude

b) Eingangszone/Empfang im Erdgeschoss: Zentraler Eingang mit der Möglichkeit der Kundensteuerung. Die Eingangszone soll aufgrund des Kundenaufkommens großzügig und hell geplant werden. Zutritt in alle weiteren Bereiche des Gebäudes soll nur über die Eingangszone möglich sein. Es ist jeweils ein Empfangstresen (je 2 Arbeitsplätze) für Jobcenter und Agentur vorzusehen.

c) Organisationseinheiten sind räumlich zusammenliegend unterzubringen.

d) Sicherheitsanforderungen: Mitarbeiter soll um Schreibtisch laufen können, keine Aufstellung von Schreibtischen an Wänden, Büroverbindungstüren bei JC zwischen jeweils 2 Büroräumen erforderlich.

e) Sozialräume mit Küchenausstattung (JC/AA).

f) Besprechungsräume (JC/AA).

g) Separater barrierefreier Personaleingang, jeweils für JC und AA ist vorzusehen.

h) Sonstiger Raumbedarf (gemäß Raumbedarfsplan): Wartezone, Kopierraum/Post, Technikraum, Putzmittelräume, Mutterschutz/Erste Hilfe, Lagerräume usw.

i) Automatiktüren am Haupteingang als Schiebetür/Drehtürantrieb mit Taster

j) Besprechungsräume mit Beameranschluss, EDV Dosen und mobiler Trennwand

k) Presenter Monitore, Datendosen für SIE und DSE, Anschluss für Infoscreen

l) Abschließbarer Containerstellplatz

m) Raucherunterstand (nicht vor dem Haupteingang)

n) Überdachte und abschließbare Fahrradstellplätze

Der angebotene monatliche Mietzins (Kaltmiete) für die Mieteinheit der Agentur darf einen Betrag in Höhe von 45.900,00 € nicht übersteigen, für die Mieteinheit des Jobcenters darf der monatliche Mietzins (Kaltmiete) nicht über 31.800,00 € liegen. Angebote, die darüber liegen, werden nicht gewertet.

Das bereitzustellende Gebäude muss innerhalb eines Radius von 2 km um das Ortszentrum von Brühl liegen und zwingend über eine ÖPNV Anbindung (barrierefrei) verfügen.

Das gesamte Gebäude muss bei Nutzungsbeginn barrierefrei sein, soweit dies nach DIN 18040-1 gefordert ist.

Die Anforderungen des GEG sind zu erfüllen.

Weitere Anforderungen an das bereitzustellende Gebäude ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Das künftige Mietobjekt wird von dem JC Rhein-Erft und der Agentur für Arbeit fest für 10 Jahre angemietet.

Ferner soll dem JC Rhein-Erft und der Agentur für Arbeit ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung der Mietzeit bis zu jeweils 5 Jahren eingeräumt werden. Nach Ablauf des Festmiet- bzw. Optionszeitraums verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit.

Sofern das Mietobjekt bzw. Grundstück im Eigentum der öffentlichen Hand steht und/oder von der öffentlichen Hand erworben werden soll, müssen die Vorgaben des EU Beihilferechts erfüllt werden, insbesondere die Anforderungen der "Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand" (97/C 209/03) und des Art. 108 Abs.3 EUV.

Da die Verfügbarkeit des Mietobjekts bzw. Grundstücks unabdingbare Voraussetzung zur Auftragsausführung ist, werden nur solche Bewerber zur Abgabe des letzten verbindlichen Angebots aufgefordert, die erklären können, dass sie zur Auftragsausführung über ein geeignetes Grundstück verfügen werden. Den Bewerbern steht offen, mehrere geeignete Grundstücke zu benennen. Dem Auftragnehmer (Vermieter) ist eine Veräußerung des Mietobjekts nach Mietvertragsabschluss unter Berücksichtigung der §§ 566, 578 BGB zugelassen.

Gewünschter Mietbeginn ist der 01.11.2023

Folgende Eckpunkte sind bei der Gestaltung des Mietvertrages zu berücksichtigen:

1. Der Mieter soll berechtigt sein, nach Abschluss des Mietvertrages vor und während der Planung und Durchführung der Baumaßnahmen bei Vorliegen von noch zu definierenden Voraussetzungen bauliche Änderungen des Mietgegenstandes vom Vermieter zu verlangen, wobei durch Sonderwünsche zusätzlich entstehende Kosten vom Mieter zu übernehmen sind. Einzelheiten sind im Mietvertrag zu vereinbaren.

2. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass alle mit Art, Lage und Beschaffenheit des Mietgegenstandes in der von ihm geschuldeten Ausgestaltung zusammenhängenden Genehmigungen (insb. Baugenehmigung) vorliegen, die für den Gebrauch des Mietgegenstandes zu dem vorgesehenen Zweck erforderlich sind. Der Vermieter ist außerdem dafür verantwortlich, dass die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenrichtlinie zu den baulichen Anforderungen an Arbeitsstätten erfüllt werden, soweit diese vom Mieter gefordert werden.

3. Sämtliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Mietsache (Gebäude, Außenanlagen, technische Einrichtung) sollen während der Mietzeit durch den Vermieter ausgeführt werden.

4. Die Betriebskosten nach den Nummern 1-14 der Betriebskostenverordnung (BetrKV)sollen auf den Mieter umlegbar sein. Die Abrechnung der Betriebskosten soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erfolgen. Hierbei soll es sich um eine Ausschlussfrist im Sinne des § 556 Abs.3 S.3 BGB handeln. Auf die entstehenden Betriebskosten werden monatliche Vorauszahlungen geleistet.

6. Bauliche Veränderungen innerhalb der Mietsache sollen durch den Mieter auch ohne Zustimmung des Vermieters möglich sein, soweit davon nur Wände ohne statische Bedeutung betroffen sind. Eine Rückbauverpflichtung soll nicht vereinbart werden.

7. Es ist zu berücksichtigen, dass das JC und die Agentur für Arbeit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

8. Hinsichtlich der Rückgabe des Mietgegenstandes am Ende des Mietverhältnisses ist eine Endrenovierung vom Mieter vorbehaltlich noch zu verhandelnder Rückgabemodalitäten nicht durchzuführen.

9. Für den Fall, dass sich der vereinbarte Übergabetermin um mehr als 6 Monate verzögert, kann der Mieter von dem Vertrag entschädigungslos zurücktreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters bleiben davon unberührt.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.11.2023

31.10.2033

Recht der Mieter zur zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils bis zu 5 Jahre.

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

3

5

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes werden die 3 bis 5 am besten geeigneten Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert. Der Teilnahmeantrag wird nachfolgenden Kriterien bewertet:

1. Nachweis des Bewerbers über von ihm ausgeführte Leistungen in den letzten 3 Jahren

Gesamtpunktzahl: 135, Gewichtung 5

Maximal 45 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine Kurzbeschreibung des Objekts mit den zu III.2.3 Ziffer 3 geforderten Angaben und einer NGF von mindestens 6.000 m².

Maximal 40 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine Kurzbeschreibung des Objekts mit den zu III.2.3 Ziffer 3 geforderten Angaben und einer NGF von mindestens 4.000 m².

Maximal 35 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine Kurzbeschreibung des Objekts mit den zu III.2.3 Ziffer 3 geforderten Angaben und einer NGF von mindestens 2.000 m².

Gewertet werden maximal 3 Referenzen. Für jede der zu III.2.3 Ziffer 3 geforderten Kriterien werden bei Angabe jeweils 2 Punkte vergeben. Das gilt nicht für das Kriterium "errichtete, bzw. hergerichtete NGF. Dieses wird nach den Angaben in der Veröffentlichung in Abhängigkeit von der Größe mit 19, 14 bzw. 9 Punkten bewertet. Das Kriterium errichtete, bzw. hergerichtete NGF wird wie folgt bewertet:

NGF > 6.000 m²: 19 Punkte

NGF > 4.000 m² und kleiner gleich 3.000 m²: 14 Punkte

NGF > 2.000 m² und kleiner gleich 2.000 m²: 9 Punkte

2. Angaben zu den vorgesehenen Mitarbeitern (max.2) für die Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung

Gesamtpunktzahl: 92, Gewichtung: 3, Maximale Punktzahle nach Gewichtung 276

92 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag, wenn Angaben zu allen unter Punkt 2 gemachten Kriterien für Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter gemacht werden und 3 Referenzen gewertet werden.

Die Dauer der Berufserfahrung wird folgendermaßen gewertet: Berufserfahrung > 10 Jahre: 20 Punkte; Berufserfahrung > 7 Jahre und kleiner gleich 10 Jahre: 15 Punkte; Berufserfahrung > 3 Jahre und kleiner gleich 7 Jahre: 10 Punkte;

Angaben zu den Kriterien Name/Vorname; Berufsausbildung/ Qualifikation werden jeweils mit einem Punkt bewertet.

Angaben zu den Kriterien Art des Projektes, Projektvolumen, verantwortliche Position, Dauer des Projekts werden jeweils mit 2 Punkten bewertet. Es werden maximal 3 Referenzen gewertet.

3. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität

Gesamtpunktzahl: 30, Gewichtung: 3

30 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine sehr gute, erschöpfende und in die Tiefe gehende Darstellung der allgemeinen Maßnahmen, die zur Qualitätssicherung eingesetzt werden.

20 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine gute und ausführliche, jedoch nicht erschöpfende Darstellung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung.

10 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für punktuelle Angaben zu Qualitätssicherungsmaßnahmen.

30 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag bei Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001.

Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grund gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Keine

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.

2) Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Sozialversicherung und zur Zahlung an die Berufsgenossenschaft durch eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates ausgestellten Bescheinigung.

3) Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung: Für Personenschäden und/oder Sachschäden: 5.000.000,-- EUR pauschal, bei Personenschäden mindestens: 500.000,-- EUR pro Person, für Vermögensschäden: 250.000,-- EUR für jeden einzelnen Schadensfall.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1) Mindestens 3 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angaben über Auftraggeber, Ansprechpartner, Auftragssumme und ausgeführte Leistungen.

2) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.

3) Die für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

gemäß Vergabeunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

06.05.2021

23:59

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

07.05.2021

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Weitere Informationen zu dem zu erteilenden Auftrag und zum Vergabeverfahren sind bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle erhältlich.

1. Die geforderten Nachweise nach III.1.1), III.1.3), III.2.1) bis III.2.3) sind in einem Bewerberformular zusammengefasst. Sie sind vollständig vom Bewerber abzugeben, mit den geforderten Anlagen zu versehen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.

2. Die im Bewerberformular unter den Ziffern 1- 9 geforderten Erklärungen und Nachweise sind bei Bewerbung in Form einer Bietergemeinschaft von jedem Bieter gesondert abzugeben.

3. Die im Bewerberformular unter den Ziffern 10 bis 13 geforderten Erklärungen und Nachweise können durch die Bietergemeinschaft insgesamt erbracht werden.

4. Die maximale Anzahl der Bewerbungsunterlagen soll 50 Seiten DIN A 4 nicht überschreiten.

5. Es wird darum gebeten, die Bewerbung entsprechend der Gliederung des Bewerbungsbogens übersichtlich und geordnet zusammen zu stellen und die einzelnen Anlagen mit nummerierten Registerblättern zu trennen.

6. Geforderte Erklärungen oder Nachweise sind gesondert zu erbringen; ein alleiniges Ankreuzen im Bewerbungsformular wird nicht als vollständige Erklärung gewertet.

7. Hinweise zur Datenverarbeitung

Aufgrund der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geben wir Ihnen folgende

Datenschutzhinweise:

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des

Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH Lina-Ammon-Straße 9

90471 Nürnberg

E-Mail s.weyand@arbeitsagentur.de

Telefon 0911 98872-0

Telefax 0911 98872-253

Fragen, Auskünfte und Informationen zu dem Vergabeverfahren sind ausschließlich an die unter Abschnitt 1 angegebene Kontaktstelle zu richten.

Die Datenschutzbeauftragte ist unter caroline.sohns@ksb-intax.de erreichbar.

2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck deren Verarbeitung

Im Rahmen der Abwicklung von Vergabeverfahren erheben wir folgende Informationen:

• Vorname, Nachname, gültige E-Mail-Adresse, Anschrift, Telefonnummer (Festnetz/Mobil)

sowie

• sämtliche Informationen, die für die Bearbeitung von Vergabeverfahren notwendig sind.

• (Gewerbezentralregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Mitarbeiteranzahl, Umsatz der letzten 3 Jahre, Referenzen, Sozialversicherungsnachweise, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft).

Die Erhebung dieser Daten erfolgt, um Sie als unseren Kunden zu identifizieren, Sie angemessen zu beraten sowie die Korrespondenz mit Ihnen führen zu können und die Rechnungsstellung ordnungsgemäß durchzuführen.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO

zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Vergabeverfahrens/des

Auftrags und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich.

Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ende des Vertrags-

verhältnisses gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentations- pflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) DSGVO eingewilligt haben.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt-Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 22894990
Fax:+49 2289499163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs.6 GWB 2017 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB 2016 bleibt unberührt.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB 2016. § 134 Abs.1 Satz 2 GWB 2016 bleibt unberührt.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH
Postanschrift:Lina-Ammon-Straße 9
Postleitzahl:90471
Ort:Nürnberg
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 911-98872-0
Fax:+49 911-98872-909
Internet-Adresse: http://bi-management.de

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

06.04.2021



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

19.03.2021


19.03.2021




11.03.2021


11.03.2021




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