Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=380280Einrichtung des öffentlichen Rechts
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
30 Millionen Blatt Endlospapier DIN A3
ID: 1.890.659 (Endlospapier)
Endlospapier für Drucker (30199330)
Lieferauftrag
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag zur Lieferung von 30 Millionen Blatt Endlospapier DIN A 3.
Die Bestellungen des genannten Endlospapiers DIN A3 auf Rolle sollen aus dem bereits installierten Online-Shop für Büromaterial der Firma Rensch in Gelsenkirchen erfolgen.
Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Bochum
Es handelt sich um einen Bedarf auf Abruf. Das genannte Endlospapier wird zu jeweils 25 Rollen abgerufen. Der erste Abruf kann bereits ca. 15 Arbeitstage nach schriftlicher Zuschlags-/Auftragserteilung erfolgen. Die Zuschlagserteilung ist für Mai 2021 vorgesehen.
Preis
Laufzeit in Monaten:12
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr, mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr, ab Zuschlagserteilung. Für die Verlängerung ist die Einwilligung beider Vertragspartner drei Monate vor Ablauf der Vertragsjahre zwingend erforderlich. Die Zuschlagserteilung ist voraussichtlich für Mai 2021 vorgesehen.
Der Vertrag endet mit sofortiger Wirkung, wenn die festgelegten Höchstmengen (30.000.000 Blatt) vorzeitig erreicht werden. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 1)
- ein aktuelles Zertifikat der jeweiligen akkreditierten Organisation (EU Ecolable, FSC oder PEFC)
Teststellung:
Vom Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erfolgt vor der Zuschlagserteilung eine Prüfung des Papiers. Die Zusendung der entsprechenden Testrolle (ca. 30.000 Blatt DIN A3) hat unverzüglich (spätestens jedoch innerhalb von zehn Arbeitstagen) nach Aufforderung zu erfolgen. Die Lieferung des Testmaterials erfolgt „frei Haus“ und ist im Umfang des Angebotes enthalten.
Qualitätsprüfung:
Im Rahmen der Qualitätsprüfung wird insbesondere die Laufeigenschaft des Papiers auf dem Drucker sowie der nachfolgenden Weiterverarbeitungsmaschinen getestet bzw. beurteilt und entsprechend protokolliert. Das Protokoll wird im Falle einer Auftragserteilung Bestandteil des Vertrages. Seitens des Bieters besteht hierbei die Möglichkeit, den Testlauf vor Ort zu begleiten. Sollte das Testergebnis negativ ausfallen, führt dieser Umstand zum Ausschluss des Angebotes.
Prüfung Papiereigenschaft:
Aus der ersten Papierlieferung werden vom Auftragnehmer drei Muster von verschiedenen Rollen an ein autorisiertes und unabhängiges Institut zur Überprüfung gesendet. Der Prüfbericht wird der Knappschaft-Bahn-See zugeleitet, die Kosten übernimmt der Auftragnehmer. Aus dem Prüfbericht geht hervor, dass es sich um Papier handelt, dass auch der Knappschaft-Bahn-See geliefert wird.
Zwecks Überprüfung der Einhaltung u. a. des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen an.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
15.04.2021
11:00
- Deutsch (DE)
15.07.2021
15.04.2021
11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die
Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
11.03.2021