Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=380114Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung"
04514-7/15(2020)
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Der AG beauftragt bei der Förderung von Forschungsvorhaben Projektträger, um mit ihrer Unterstützung die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermit-tel zu erfüllen und eine sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle von Forschungsvorhaben zu gewährleisten. Dies schließt die Unterstützung bei der Entwicklung entsprechender Forschungsprogramme und Förderrichtlinien ein. Der Auftrag umfasst das Themenfeld "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung" und die Fusionsforschung. Neben nationalen Fördermaßnahmen im Rahmen der Projektförderung kommt der Beteiligung an Großgeräten und der beitragspflichten Mitgliedschaft internationale Einrichtungen ein besonderes Augenmerk zu.
DEUTSCHLAND (DE)
s. Ziffer II.1.4 und Leistungsbeschreibung
01.07.2021
30.06.2025
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 3 Jahre.
ja
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 3 Jahre.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
06.04.2021
12:00
- Deutsch (DE)
30.07.2021
06.04.2021
13:00
BMBF-Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die
e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über
die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Ein-gang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergan-gen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Ka-lendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auf-traggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Verga-bevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung o-der zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeun-terlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
04.03.2021