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Ausschreibungsdetails

Projekt 2021 Arbeitnehmerüberlassung

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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07.03.2021

08.04.2021 10:00

08.04.2021 10:00

Referat Z23 Projekt 2021 Arbeitnehmerüberlassung

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

08.04.2021 09:00

2021/S 048-120742

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Ort:Eschborn
NUTS:Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land:Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.bafa.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Projekt 2021 Arbeitnehmerüberlassung

Referat Z23 Projekt 2021 Arbeitnehmerüberlassung

II.1.2)
CPV-Code

Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131100)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung.

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose

Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

(1) Tätigkeiten der Bürosachbearbeitung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131100)

Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)

Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte (79620000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Main-Taunus-Kreis (DE71A)

65760 Eschborn

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Zur Erfüllung seiner Aufgaben insbesondere für kurzfristig dem BAFA übertragene Aufgaben sind temporäre Personalressourcen erforderlich, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung gestellt werden sollen.

Innerhalb des Rahmenvertrags erfolgt der konkrete Abruf durch Einzelaufträge (siehe IIb der Leistungsbeschreibung). Um hohe Antragszahlen in kurzen Zeiträumen abfedern zu können, wird davon ausgegangen, dass eine konkrete Überlassung von Arbeitnehmern jeweils für die Dauer von sechs bis acht Monaten in Frage kommt.

b) Aufgabenbeschreibung

Der Einsatz des Personals erfolgt in der Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung für Zuwendungsprojekte des Bundes. Konkret sind folgende Tätigkeiten auszuführen:

(1) Tätigkeiten der Bürosachbearbeitung mit insbesondere folgenden Schwerpunkten

Prüfen und Bescheiden von Anträgen und Verwendungsnachweisen, d.h.:

-Formelle und materielle Antragsprüfung

-Telefonische und schriftliche Auskunftserteilung

-Formale und inhaltliche Prüfung der Verwendungsnachweise

-Durchführen von Sachverhaltsaufklärungen

Arbeitssprache ist deutsch.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

Die Rahmenvereinbarung gilt für die Zeit vom 1. Juni 2021 bis 1. Juni 2023. Das Angebot kann eine Verlängerung um bis zu zwei Jahre enthalten.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

(2) Tätigkeiten der Sachbearbeitung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131100)

Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)

Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte (79620000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Main-Taunus-Kreis (DE71A)

65760 Eschborn

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Zur Erfüllung seiner Aufgaben insbesondere für kurzfristig dem BAFA übertragene Aufgaben sind temporäre Personalressourcen erforderlich, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung gestellt werden sollen.

Innerhalb des Rahmenvertrags erfolgt der konkrete Abruf durch Einzelaufträge (siehe IIb der Leistungsbeschreibung). Um hohe Antragszahlen in kurzen Zeiträumen abfedern zu können, wird davon ausgegangen, dass eine konkrete Überlassung von Arbeitnehmern jeweils für die Dauer von sechs bis acht Monaten in Frage kommt.

b) Aufgabenbeschreibung

Der Einsatz des Personals erfolgt in der Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung für Zuwendungsprojekte des Bundes. Konkret sind folgende Tätigkeiten auszuführen:

(2) Tätigkeiten der Sachbearbeitung mit insbesondere folgenden Schwerpunkten:

Prüfen und Bescheiden von Anträgen und Verwendungsnachweisen, d.h.:

-Formelle und materielle Antragsprüfung

-Telefonische und schriftliche Auskunftserteilung

-Formale und inhaltliche Prüfung der Verwendungsnachweise

-Durchführen von Sachverhaltsaufklärungen

Tätigkeiten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit

Mitwirkung bei Grundsatz- und Einzelfallentscheidungen

Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen

Monitoring der Haushaltsmittel

Arbeitssprache ist deutsch.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

Die Rahmenvereinbarung gilt für die Zeit vom 1. Juni 2021 bis 1. Juni 2023. Das Angebot kann eine Verlängerung um bis zu zwei Jahre enthalten.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

- Anwendung eines branchenüblichen Tarifvertrags, der zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und einem Arbeitgeberverband abschlossen wurde, speziell iGZ, BZA, BAP

-Nachweis einer gültigen Erlaubnis des Bewerbers zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG.

Unvollständig eingereichte Angebote führen zwangsläufig zum Ausschluss des Angebots.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Nachweis, aus dem hervorgeht, dass der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben im vergangenen und laufenden Geschäftsjahr erfüllt hat (nicht älter als 3 Monate);

- Nachweise von mindestens 2 Krankenkassen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge im vergangenen und laufenden Geschäftsjahr erfüllt hat (nicht älter als 3 Monate);

- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.

- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000,00 EUR (nicht älter als 6 Monate);

Unvollständig eingereichte Angebote führen zwangsläufig zum Ausschluss des Angebots.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Drei Referenzen über Arbeitnehmerüberlassungen vergleichbaren Profils in den letzten zwei Jahren an Behörden;

- Darstellung des Unternehmens (Anzahl Mitarbeiter, Größe Leiharbeitnehmerpool, Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei Kalenderjahre).

Unvollständig eingereichte Angebote führen zwangsläufig zum Ausschluss des Angebots.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern

Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

08.04.2021

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

08.04.2021

10:15

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten

die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die e-Vergabe-

Plattformdes BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unterwww.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/

Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen

Wettbewerbsbeschränkungen)hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung,

Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, Einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach

§ 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

05.03.2021



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