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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung über die Herstellung, Konfektionierung, Versandfertigmachen und Bereitstellung von Druckerzeugnissen für das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (B 17.31 - 0374/19/VV : 2)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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28.02.2021

06.04.2021 11:30

06.04.2021 11:30

B 17.31 - 0374/19/VV : 2

Beschaffungsamt des BMI

28.02.2021 12:45

2021/S 043-107690

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-0
Fax: +49 2289910610-1610

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvereinbarung über die Herstellung, Konfektionierung, Versandfertigmachen und Bereitstellung von Druckerzeugnissen für das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen

B 17.31 - 0374/19/VV : 2

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Herstellung, Konfektionierung, Versandfertigmachen und Bereitstellung von Druckerzeugnissen für das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - (BVA/ZfA)

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

500.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Fertigstellung im Bereich Druck (79821000)

Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter (22100000)

Postkarten, Glückwunschkarten und andere Druckerzeugnisse (22300000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über die Druckformherstellung, den Druck, die buchbinderische Weiterverarbeitung, die Konfektionierung inkl. Versandfertigmachen und die Bereitstellung von Druckerzeugnissen (Zeitschrift "Begegnung", Jahrbuch des Auslandsschulwesens bzw. vergleichbare Publikationen, Imagemappen, Broschüren verschiedener Formate, Faltblätter, Plakate, Wandkalender) für das BVA/ZfA geschlossen. Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für den Zeitraum von 2021 - 2022 geschlossen. Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr, maximal bis 2025 zu verlängern. Für die maximale Vertragslaufzeit gilt ein geschätztes Gesamtauftragsvolumen von 500.000,00 Euro. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption sowie zur Beauftragung des geschätzten Gesamtauftragsvolumen seitens der Auftraggeberin.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

18.05.2021

17.05.2022

Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr, maximal bis zum 17.05.2025 zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

a) Angaben zur technischen Ausstattung

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fügen Sie Ihrem Angebot bitte eine Erklärung bei, die nähere Informationen über die technische Ausstattung (z. B.: Hard- und Software, Maschinenpark) Ihres Unternehmens enthält. Es muss nachgewiesen werden, dass die technischen Voraussetzungen für die geforderte Leistung grundsätzlich erfüllt werden.

Die geforderten Angaben zur technischen Ausstattung sind formlos auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot einzureichen. Die Erklärung soll einen Umfang von maximal zwei DINA4-Seiten haben.

b) Angaben zu den technischen Fachkräften

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "06_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, ein.

Ein Mitarbeiter für die Auftragsabwicklung/Beratung und dessen Vertreter:

• Der Mitarbeiter für die Auftragsabwicklung/Beratung muss mindestens den Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung, eine Ausbildung im Druckgewerbe oder einen vergleichbaren Abschluss vorweisen können.

Ein Mitarbeiter ist als Verantwortlicher Datenschutzbeauftragter zu benennen.

Der Vordruck "06_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" ist Angebots- und Vertragsbestandteil.

Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Ansprechpartner anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind in den entsprechenden Feldern "Platzhalter" eingesetzt. Vor Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.

c) Referenzen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" mindestens vier gleichwertige Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den jeweiligen Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.

Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:

• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,

• Zeitraum der Leistungserbringung,

• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.

Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:

• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).

• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.

Referenzobjekt 1 (Nachweis für drucktechnische Kompetenz)

Vom Bieter ist mindestens eine Referenz für die drucktechnische Kompetenz für mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Leistungen zu benennen.

Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:

- Publikation mit Rückendrahtheftung

- Auflage von mindestens 10.000 Exemplaren

- Format DIN A5 bis DIN A4 (zulässige Formatabweichung -/+ 10%)

- Seitenumfang Umschlag: 4 Seiten

- Seitenumfang Inhalt: mindestens 48 Seiten

- Druck Umschlag: mindestens 4/4-farbig Euroskala, zzgl. Dispersionslack außen

- Druck Inhalt: mindestens 4/4-farbig Euroskala

Referenzobjekt 2 (Nachweis für drucktechnische Kompetenz)

Vom Bieter ist mindestens eine Referenz für die drucktechnische Kompetenz für mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Leistungen zu benennen.

Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:

- Publikation mit PUR-Klebebindung

- Auflage von mindestens 4.000 Exemplaren

- Format DIN A5 bis DIN A4 (zulässige Formatabweichung -/+ 10%)

- Seitenumfang Umschlag: 4 Seiten

- Seitenumfang Inhalt: mindestens 80 Seiten

- Druck Umschlag: mindestens 4/4-farbig Euroskala, zzgl. Dispersionslack außen

- Druck Inhalt: mindestens 4/4-farbig Euroskala

Fortsetzungstext zu Referenzen:

Referenzobjekt 3 (Nachweis für drucktechnische Kompetenz)

Vom Bieter ist mindestens eine Referenz für die drucktechnische Kompetenz für mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Leistungen zu benennen.

Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:

- Art der Publikation: Image-/Präsentationsmappe

- Auflage von mindestens 1.000 Exemplaren

- Format offen mindestens 460 x 330 mm (B x H)

- Umfang: 4 Seiten + 2 Laschen an 3. und 4. Seite

- Druck: mindestens 4/0-farbig Euroskala

- Weiterverarbeitung mit rillen, stanzen, schneiden, ausbrechen

Referenzobjekt 4 (Nachweis für drucktechnische Kompetenz)

Vom Bieter ist mindestens eine Referenz für die drucktechnische Kompetenz für mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Leistungen zu benennen.

Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:

- Art der Publikation: Wandkalender

- Auflage von mindestens 1.000 Exemplaren

- Format DIN A1 (zulässige Formatabweichung -/+ 10%)

- Druck 4/0-farbig Euroskala

- Weiterverarbeitung mit schneiden, falzen auf DIN A4 (3-Bruch Zick-Zack-Falz, 1 x Kreuzbruch)

Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).

Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt.

Es sind insgesamt nur vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

06.04.2021

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

18.05.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

06.04.2021

11:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die Papiermuster sind vom Bieter auf eigene Kosten spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist an das Beschaffungsamt des BMI, Angebotssammelstelle, Brühler Str. 3, 53119 Bonn, zu senden. Auf der Versandverpackung ist sichtbar und leserlich folgender Schriftzug anzubringen:

>> NICHT ÖFFNEN!

Papiermuster zum Vergabeverfahren

Az. B 17.31 - 0374/19/VV : 2 <<


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

26.02.2021



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