Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Bürodrehstühle
ZR5-1133-2020-319-16-BL5
Drehsitze (39111100)
Lieferauftrag
Lieferung von Bürodrehstühlen für die Abgeordneten und die Verwaltung des Deutschen Bundestages in drei Losen
Ja
alle Lose
Managerstühle
Drehsitze (39111100)
Berlin (DE300)
Berlin
Vertragsgegenstand ist die Lieferung von 320 Bürodrehstühlen (DS) als zeitgemäße Managerstühle innerhalb von vier Jahren für den Deutschen Bundestag in Berlin. Gefordert ist ausschließlich ein Stuhlmodell, welches in den Ausführungen Lederbezug (200 Stück) und Stoffbezug (120 Stück) anzubieten ist.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Drehstühle in Stoffausführung
Drehsitze (39111100)
Berlin (DE300)
Berlin
Vertragsgegenstand ist die Lieferung von 2.568 ergonomischen Bürodrehstühlen (DS) innerhalb von vier Jahren für den Deutschen Bundestag in Berlin. Gefordert ist ausschließlich ein Stuhlmodell in Stoffausführung, welches als Basismodell sowie in drei Sonderausführungen (für Nutzer über 120 kg; für große Nutzer; mit Kopf- und Nackenstütze) anzubieten ist.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Drehstühle in Lederausführung
Drehsitze (39111100)
Berlin (DE300)
Berlin
Vertragsgegenstand ist die Lieferung von 160 ergonomischen Bürodrehstühlen (DS) innerhalb von vier Jahren für den Deutschen Bundestag in Berlin. Gefordert ist ausschließlich ein Stuhlmodell in Lederausführung, welches als Basismodell sowie in drei Sonderausführungen (für Nutzer über 120 kg; für große Nutzer; mit Kopf- und Nackenstütze) anzubieten ist.
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Unterlagen, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt werden: Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen sind: Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Gilt für Los 1, Los 2 und Los 3 gemeinsam:
Angabe von einer Referenz über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen. Die Referenz muss geeignet sein hinsichtlich einer Lieferleistung von mindestens 300 Bürodrehstühlen in den letzten drei Jahren.
Die Referenz wird anhand der Kontaktdaten überprüft. Wird die Referenz durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so ist die geeignete Referenz hier konkret zu benennen.
Die geforderte Referenz gilt unabhängig davon, ob Sie ein Angebot für Los 1 und/oder Los 2 und/oder Los 3 abgeben.
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Zwingend vorzulegende Prüfzeichen und Zertifikate (Mindestanforderungen)
Gilt für Los 1, Los 2 und Los 3 gleichermaßen
- aktuelles Prüfzeichen "GS" oder gleichwertig für den jeweils angebotenen Drehstuhl (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks)
Gilt jeweils zusätzlich für Los 2 und Los 3
- aktuelles Gütesiegel "Ergonomie geprüft" (DIN EN 1335) oder gleichwertig (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks)
Gilt zusätzlich für Los 2
- aktuelles Zertifikat "blauer Engel" oder gleichwertig (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks)
- optional (je nach Angebot) für Los 2 vorzulegendes Zertifikat (keine Mindestanforderungen, sondern zusätzliches Bewertungskriterium):
- aktuelles Zertifikat "cradle to cradle" mindestens mit dem Level "Bronze" oder gleichwertig (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks)
- optional (je nach Angebot) jeweils für Los 2 und Los 3 vorzulegende Nachweise (keine Mindestanforderungen, sondern zusätzliche Bewertungskriterien):
- Nachweis dreidimensionale Beweglichkeit ergänzend zu der Synchronmechanik (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks)
- Nachweis automatische Anpassung des Gegendrucks der Rückenlehne alternativ zur manuellen Einstellung (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks)
- Gilt für Los 1, Los 2 und Los 3 gleichermaßen:
Vorlage aussagekräftiger Produktdatenblätter und gegebenenfalls weiterer Unterlagen des Herstellers des angebotenen Bürodrehstuhlmodells, aus denen die in den Formularen "Leistungsverzeichnis und Preisangaben" gemachten Bieterangaben hervorgehen müssen. (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks)
- Sofern auf gleichwertige Zertifikate oder Prüfzeichen Bezug genommen wird, hat der Bieter die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Eine entsprechend kenntlich gemachte Anlage, auf die Bezug genommen wird, ist den Angebotsunterlagen beizufügen. Falls geforderte Zertifikate (noch) nicht mit dem Angebot vorgelegt werden können beziehungsweise keine Zertifizierung vorliegt, besteht die Möglichkeit, anhand von Eigenerklärungen die Gleichwertigkeit zu den genannten Normen hinsichtlich der Umsetzung nachzuweisen. Hieraus müssen alle Ziele der jeweiligen Norm eindeutig hervorgehen.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
30.03.2021
12:00
- Deutsch (DE)
30.09.2021
30.03.2021
12:15
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
- Bitte beachten Sie die jeweils aktuell gültige Fassung der Allgemeinverfügung des Präsidenten des Deutschen Bundestages zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus (medizinische Gesichtsmaske), die Sie unter folgendem Link finden www.bundestag.de/allgemeinverfuegung.
- Bemusterung der angebotenen Bürodrehstühle (gilt für alle Lose)
Alle Bieter, die nachgewiesen haben, dass die angebotenen Drehstühle (DS) die in den Leistungsbeschreibungen geforderten Mindestanforderungen erfüllen, werden aufgefordert, die angebotenen DS zur Bemusterung in den Räumen der Auftraggeberin kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Es ist vorgesehen, die Aufforderung zur Bemusterung bis spätestens 07.05.2021 zu versenden. Die genauen Fristen zur Anlieferung werden den Bietern in diesem Schreiben mitgeteilt. Die Durchführung der Bemusterung ist voraussichtlich für den Zeitraum vom 31.05.2021 bis 11.06.2021 geplant. Die Information zur Abholung der DS erfolgt schnellstmöglich nach Beendigung des Vergabeverfahrens. Der An- und Abtransport der DS liegt in der Verantwortung der jeweiligen Bieter und wird nicht gesondert vergütet.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
09.03.2021