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Ausschreibungsdetails

Verlängerung von Adobe Creative Cloud Produkten für die Jahre 2021 bis 2024

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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27.02.2021

15.03.2021 10:00

15.03.2021 10:00

110221.001

Bundesinstitut für Berufsbildung

27.02.2021 12:15

2021/S 042-104320

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Berufsbildung
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 3
Postleitzahl: 53175
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Referat Z3
E-Mail: vergabe@bibb.de
Hauptadresse: http://www.bibb.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Verlängerung von Adobe Creative Cloud Produkten für die Jahre 2021 bis 2024

110221.001

II.1.2)
CPV-Code

Dokumentenerstellungssoftwarepaket (48310000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat im Jahr 2018 insgesamt 195 Lizenzen aus der Adobe Creative Cloud-Produktlinie (CC) zeitlich befristet drei Jahre erworben. Im Laufe der letzten drei Jahren wurden weitere 70 Lizenzen hinzugekauft, so dass das BIBB aktuell über 265 Lizenzen verfügt. Hiervon werden 6 Lizenzen nicht mehr benötigt. Insgesamt müssen 259 Lizenzen als zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware für den Zeitraum von drei Jahren in Form eines 3 Year Commits zur Verfügung gestellt werden. Dabei verpflichtet sich das BIBB, die mit Vertragsschlusses erworbenen Lizenzen nach den Maßgaben des Adobe Value Incentive Plan (VIP) über insgesamt 3 Jahre zu verlängern.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

Bonn

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat im Jahr 2018 insgesamt 195 Lizenzen aus der Adobe Creative Cloud-Produktlinie (CC) zeitlich befristet drei Jahre erworben. Im Laufe der letzten drei Jahren wurden weitere 70 Lizenzen hinzugekauft, so dass das BIBB aktuell über 265 Lizenzen verfügt. Hiervon werden 6 Lizenzen nicht mehr benötigt. Insgesamt müssen 259 Lizenzen als zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware für den Zeitraum von drei Jahren in Form eines 3 Year Commits zur Verfügung gestellt werden. Dabei verpflichtet sich das BIBB, die mit Vertragsschlusses erworbenen Lizenzen nach den Maßgaben des Adobe Value Incentive Plan (VIP) über insgesamt 3 Jahre zu verlängern.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:36

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der Anbieter muss autorisierter Adobe-Fachhändler (Certified, Gold oder Platinum Reseller) sein.

Das ist durch die „Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit“ (Anlage 1) zu bescheinigen und ein entsprechender Nachweis ist beizufügen.

Außerdem sind die in der Anlage 2 „Eigenerklärung zur Eignung“ aufgelisteten Eigenschaften zur Zuverlässigkeit und Gesetzestreue zu erfüllen und zu bestätigen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

Gemäß der verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie ist angesichts der drohenden konjunkturellen Lage von der Dringlichkeit investiver Maßnahmen der öffentlichen Hand auszugehen. Daher können Vergabestellen bei der Berechnung von Teilnahme- und Angebotsfristen in der Regel von den jeweils vorgesehenen Verkürzungsmöglichen bei hinreichend begründeter Dringlichkeit Gebrauch machen. § 15 Absatz 3 VgV sieht in dem Fall einer Dringlichkeit eine Verkürzung der Frist auf mindestens 15 Tage nach Bekanntmachung vor. Aufgrund der Konstellation dieses Verfahren halten wir die Frist von 15 Tagen für ausreichend bemessen.

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

15.03.2021

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.04.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

15.03.2021

11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teilt das BIBB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BIBB.

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

25.02.2021



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